Schadenersatz bei ungerechtfertigter Kündigung

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guidion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz bei ungerechtfertigter Kündigung

Guten Tag,

wir wurden zum 31.12.2014 gekündigt. Die Kündigung unser 5 Zimmer /100 m² großen Wohnung wurde wegen, Eigenbedarfs der 18 jährigen Tochter, ausgesprochen.
Die Kündigung erfolgte nach dem wir uns schriftlich wegen, einiger Mängel an der Wohnung, an die Vermieterin gewandt hatten.
Daraufhin haben wir dann entschieden eine Wohnung zu kaufen. Jetzt musste ich feststellen, dass die ehemalige Vermieterin die Wohnung beim Immobilienscout24 zur Miete anbietet. Die Miete wurde auch gleich um 10 % erhöht

Besteht die Möglichkeit Schadenersatz zu erhalten?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Fordern könnt ihr das immer.

Es kommt eher darauf an, ob man auch Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung hättet. Das wäre z.B. der Fall wenn Ihr - wie auch immer - beweisen könnt, das der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich nicht bestanden hat ...






-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 02.02.2015 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Kleine Korrektur: Nach BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04 wird die Kündigung unwirksam, wenn der Eigenbedarf innerhalb der Kündigungsfrist wegfällt. Sie bleibt wirksam, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses wegfällt. Es kommt also darauf an, ob bis zum 31.12.2014 der Eigenbedarf noch bestanden hat.

Ich bin mir nicht sicher, wer was beweisen muss. Der Anschein spricht für eine mißbräuchliche Eigenbedarfskündigung. Ob das dann dazu führt, dass der Vermieter diesen Anscheinsbeweis entkräften muss, weiß ich nicht.

Unabhängig davon müsstet ihr einen Schaden nachweisen. Da ihr eine Wohnung gekauft habt, müsstet ihr schon gut begründen, wo der Schaden liegen soll.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04 <hr size=1 noshade>

Hätte das so gelesen, das die Kündigung zwar zunächst wirksam bleibt und wegen Rechtsmissbrauchs erst nachträglich unwirksam wird. Und zwar dann wenn der Vermieter die Kündigung aufrecht erhält, ohne den Mieter über den Wegfall des Kündigungsgrundes zu informieren und ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten.

Wobei das hier durch den Kauf der Immobilie je nach Zeitpunkt wohl unbeachtlich sein dürfte und die Information obsolet wäre.

Je weiter der Kauf und die Kündigungsfrist auseinanderliegen desto leichter hätte es der Vermieter.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guidion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Also gekündigt wurde uns zum 31.12.2014 und den Kauf haben wir zum 22.12.2014 durchgeführt.

Wie kann ich den beweisen, das zum Zeitpunkt der Kündigung der Eigenbedarf noch bestanden hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

quote:
Wie kann ich den beweisen, das zum Zeitpunkt der Kündigung der Eigenbedarf noch bestanden hat?

Das wäre nun eher kontraproduktiv, das Gegenteil müsstet ihr beweisen. Oder je nach Meinung des Gerichts müsste der Vermieter den Anscheinsbeweis entkräften.

Und eben nicht zum Zeitpunkt der Kündigung. Irgendwann hat es vermutlich einen Termin gegeben (spätestens 22.12.), an dem eure Kaufentscheidung endgültig war (z.B. Kredit unterschrieben wurde). Falls bis dahin der Eigenbedarf weggefallen wäre, so hätte euch der Vermieter informieren müssen und ihr hättet eure Entscheidung ändern können. Wäre dann ein genau anzugebener Schaden nicht eingetreten, so könntet ihr diesen ersetzt verlangen.

Im Klartext: Viel Konjunktiv. Überlegt euch erstmal, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Nur dann macht es Sinn, weiter zu überlegen.

PS: Nur um das klarzustellen: Ich finde es daneben, wenn Vermieter versuchen, missliebige Mieter durch vorgetäuschten Eingenbedarf loszuwerden. Zivilrechtlich muss jedoch ein konkreter Schaden entstehen. Und den sehe ich hier nicht unbedingt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Überlegt euch erstmal, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Nur dann macht es Sinn, weiter zu überlegen.



Ich sehe das ebenso.
Welcher konkrete Schaden ist denn entstanden, den man gern ersetzt haben möchte?

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welcher konkrete Schaden ist denn entstanden, den man gern ersetzt haben möchte? <hr size=1 noshade>

Umzugskosten und Ummledegebühren wären da mal ein Beispiel.






-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

quote:
Umzugskosten und Ummledegebühren wären da mal ein Beispiel.

Vorsicht, hier wurde eine Wohnung gekauft und wie ich vermute fand der Umzug in die eigene Wohnung statt. In dieser Konstellation wären die Umzugskosten auch so angefallen. Man müsste also argumentieren und beweisen, dass aufgrund des zeitlichen Druckes durch die Kündigung der Umzug teurer wurde als ohne diesen Druck. Oder das der Kaufpreis später niedriger gewesen wäre, oder die Kreditkonditionen der Bank besser gewesen wären. Es gibt schon Ansatzpunkte für einen Schaden, aber dieser müsste halt auch bewiesen werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vorsicht, hier wurde eine Wohnung gekauft und wie ich vermute fand der Umzug in die eigene Wohnung statt. <hr size=1 noshade>

Logisch sind die da eingezogen/ziehen da ein.
Nur da der Grund für den Kauf ja die Kündigung war, besteht da durchaus ein relevanter Zudammenhang wenn die Kündigung nicht korrekt war.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Umzugskosten wären nicht angefallen, wenn man dort hätte wohnen bleiben können (das ist auch schon so ausgeurteilt, da hilft auch kein "wenn die aus anderem Grund umgezogen wären, wäre doch auch...").

Man könnte auch schauen, ob der zum Kauf aufgenommene Kredit pro Monat höhere Raten hat als die alte Miete betrug, das kann auch ein Schaden sein.
Dann wird man das mit Schadensminderungspflicht gegenrechnen müssen (Hätte es die Möglichkeit gegeben, in eine vergleichbare Wohnung zu vergleichbarer Miete zu ziehen? Wenn ja, dann kein Schaden etc.).

Ich würde das einem in solchen Sachen erfahrenen Anwalt überlassen, der kann einem auch ausrechnen, welchen Anspruch man ggfs. geltend machen kann.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guidion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also macht es Sinn einen Anwalt zu kontaktieren ?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Absolut. Denn man muss ja Ursache und Folgen berücksichtigen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

quote:
Also macht es Sinn einen Anwalt zu kontaktieren ?

Die Sache ist recht anspruchsvoll. Von daher macht es meiner Meinung nach ohne Anwalt keinen Sinn, vom ehemaligen Vermieter etwas zu fordern. Du kannst nur schwer einschätzen, was wirklich gefordert werden kann und wie hoch das Prozessrisiko ist. Also entweder "Sache abhaken und Geld abschreiben" oder "Anwalt einschalten". Über den ist ein Schadensersatz zumindest möglich, wenn auch nicht garantiert.

-- Editiert cauchy am 04.02.2015 11:27

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guidion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß jemand mit welchen Kosten ich rechnen muss? Kann ich diese Kosten auch mit einfordern ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Kann ich diese Kosten auch mit einfordern ?


Wenn du obsiegst, muß die Gegenseite dir deine Rechtsverfolgungskosten erstatten (bei anteiligem Obsiegen halt anteilig, also forderst du 1000 EUR und bekommst 500, muß die Gegenseite 50% deiner Kosten tragen - jedenfalls Pi mal Daumen, gelegentlich quoteln Gerichte auch anders, oder man vergleicht sich und jeder trägt seine Kosten selbst etc.).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Ich würde hier dringend davon abraten die Sache weiter zu verfolgen.
Das Ding kann man fast nur verlieren.
Eine 18jährige kann sich sowas noch anders überlegen (darf übrigens jeder), und es wird in der Familie wahrscheinlich jeder Stein und Bein schwören, dass sie es sich erst im Januar anders überlegt hat. Das Gegenteil wird nicht beweisbar sein, wenn nicht bereits im Dezember irgendwo eine Anzeige geschaltet worden ist.

quote:
Man könnte auch schauen, ob der zum Kauf aufgenommene Kredit pro Monat höhere Raten hat als die alte Miete betrug, das kann auch ein Schaden sein.

Niemals wäre das ein Schaden. Schliesslich wird für dieses Geld etwas erworben, d.h. man bekommt einen Gegenwert, der - im Gegensatz zur Miete - erhalten bleibt.
Wäre man gezwungen gewesen in einer Hochzinsphase eine Immobilie zu erwerben, könnte man vielleicht einen Teil der Zinsen noch als Schaden........, aber das ist derzeit ganz und gar nicht der Fall.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich hatte mal was zum Thema gelesen und es sogar wieder gefunden ;)

Bei einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB , ist es nicht ausreichend, wenn der Eigenbedarf hinsichtlich einer 100 m² großen 5-Zimmerwohnung für die 18-jährige Tochter des Vermieters geltend gemacht wird, die weder über eine Ausbildungsstelle oder Arbeitsplatz noch über eigenes Einkommen verfügt.
Abiturientin braucht keine 100qm Wohnung

Und noch dieses Urteil zum Thema Schadenersatz:

Mieter gekündigt - Der vorgetäuschte Eigenbedarf

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB , ist es nicht ausreichend, wenn der Eigenbedarf hinsichtlich einer 100 m² großen 5-Zimmerwohnung für die 18-jährige Tochter des Vermieters geltend gemacht wird, die weder über eine Ausbildungsstelle oder Arbeitsplatz noch über eigenes Einkommen verfügt. <hr size=1 noshade>


Ich würde auch davon ausgehen, dass man gegen den Eigenbedarf hätte vorgehen können, aber das ist gegessen.
Und wie will man hier eine mögliche Täuschung beweisen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Niemals wäre das ein Schaden.


In den meisten Fällen nicht, aber "niemals" ist falsch. Wenn man keine Mietwohnung gefunden hat in dem Zeitfenster, dann kann auch der Kauf einer Eigentumswohnung (anteilig, s.u.) ein Schaden sein.

quote:
Schliesslich wird für dieses Geld etwas erworben, d.h. man bekommt einen Gegenwert, der - im Gegensatz zur Miete - erhalten bleibt.


Ich rede hier nicht von den tatsächlichen Kosten der erworbenen Wohnung, sondern von den durch die notwendige Aufnahme eines Kredites eingetretenen höheren Kosten, sprich die Zinsen.

(Gehen wir mal arguendo davon aus, es wäre keine Mietwohnung zu bekommen gewesen.)
Hätte sich der VM vertragsgetreu verhalten, hätte der M keinen Kredit aufnehmen müssen.
Für den Anteil des Kredites, den er dem VK der Eigentumswohnung zahlt, erhält er einen Gegenwert, das ist unstrittig.
Die Zinsen jedoch sind sein Schaden, denn die sind ursächlich durch die erzwungene Kreditaufnahme entstanden (und der M hat dadurch keinen Gegenwert - und nein, "daß er den Kredit überhaupt bekommt" ist kein Gegenwert, denn würde er keinen Kredit bekommen, könnte er den VM sogar noch weitergehend in Regreß nehmen, das führt aber hier zu weit in den Bereich "einer von 1 Million Fällen").

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Die Zinsen jedoch sind sein Schaden, denn die sind ursächlich durch die erzwungene Kreditaufnahme entstanden

Wieso wurde die Kreditaufnahme erzwungen? Man kann doch einen Vermieter nicht dafür verantwortlich machen, dass der Mieter kein Geld hat um sich ohne Kredit eine Wohnung zu kaufen. Oder mit nur 10% Eigenkapitalanteil.
Zumal es, wenn man keine Wohnung findet, noch einige andere Möglichkeiten gibt. Räumungsaufschub oder Hotel zum Beispiel.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

quote:
und es wird in der Familie wahrscheinlich jeder Stein und Bein schwören, dass sie es sich erst im Januar anders überlegt hat.

Ich glaube noch an das Gute im Menschen. Wenn tatsächlich der Eigenbedarf vorgetäuscht war, dann kann/will ich mir nicht vorstellen, dass Eltern ihre 18jährige Tochter vor Gericht einen Meineid schwören lassen (oder zumindest eine Falschaussage machen lassen). Und aussagen müsste sie im Zivilrecht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zumal es, wenn man keine Wohnung findet, noch einige andere Möglichkeiten gibt. Räumungsaufschub oder Hotel zum Beispiel. <hr size=1 noshade>

Hotel??? Das dürfte selbst die Rate für ein Penthouse billiger sein ...

Ferienwohnung könnte da preislich eher eine Alternative sein (wenn keine Hauptsaison ist).





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Ich glaube noch an das Gute im Menschen. Wenn tatsächlich der Eigenbedarf vorgetäuscht war, dann kann/will ich mir nicht vorstellen, dass Eltern ihre 18jährige Tochter vor Gericht einen Meineid schwören lassen (oder zumindest eine Falschaussage machen lassen). Und aussagen müsste sie im Zivilrecht.

In der Hoffnung, dass die Tochter schon die Wahrheit sagen wird, würde ich aber keinen Haufen Geld ausgeben. Zumal man ja gar nicht weiss, was die Wahrheit ist.

quote:
Hotel??? Das dürfte selbst die Rate für ein Penthouse billiger sein ...

Ferienwohnung könnte da preislich eher eine Alternative sein (wenn keine Hauptsaison ist).


Ein Hotelzimmer bekommt man meist noch ab 50€. Braucht der Mieter z.B. für 2 Monate ein Hotel kommt das immer noch billiger als die Zinsen für einen Kredit in Höhe von z.B. 200 000€.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Wieso wurde die Kreditaufnahme erzwungen? Man kann doch einen Vermieter nicht dafür verantwortlich machen, dass der Mieter kein Geld hat um sich ohne Kredit eine Wohnung zu kaufen.


Doch. Wenn das zum eingetretenen Schaden gehört, ist das auch einforderbar. Mal dumm gesagt, wenn ich dir deinen gewerblich genutzten PC zerstöre und du mußt, um Umsatzausfälle zu vermeiden, dir schnell einen neuen kaufen und mangels Geld dafür einen Kredit aufnehmen, würdest du dich doch auch echauffieren, wieso ich dir die Zinsen nicht ersetzen muß, weil es ja nicht mein Problem sei, daß du kein Geld hattest und daher bleibst du darauf sitzen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
kann/will ich mir nicht vorstellen, dass Eltern ihre 18jährige Tochter vor Gericht einen Meineid schwören lassen


Eide sind im Zivilprozeß sowieso höchst unüblich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen