Schadenersatz bei Streik

21. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
azahares
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenersatz bei Streik

Also, ich zahle monatlich 130 Euro für meine Monatskarte. Ständig ist irgendetwas mit der Bahn, entweder fällt eine Schneeflocke, oder die bauen oder irgendne Oberleitungsstörung oder eben Streik.
Ich bin das so leid!!! Wenn ich mir eine Monatskarte kaufe, gehe ich einen Vertrag mit der Bahn ein, die dafür Dienstleistung erbringen muß. Sollte sie das nicht können, sollte sie auch keine Monatsmarken verkaufen, meine Meinung.
Wird also keine Leistung erbracht, weil intern Meinungsverschiedenheiten bestehen, so ist das nicht mein Problem, sondern das der Bahn! Abgesehen davon bin ich eigentlich für den Streik, weil die Bahn eine Sklaventreibergesellschaft ist mit Dumpinglöhnen und unwahrscheinlichen Arbeitszeiten. Es ist wie schon mal erwähnt, Pflicht der Bahn, den Fahrgästen eine Alternative in Form von Schienenersatzverkehr anzubieten, um Verträge einzuhalten, was keine höhere Gewalt ist. Was kann Gott dafür, daß die Bahn so ******* zu seinen Arbeitnehmen ist!!!
Also ich glaub, ich werd da mal ne Petition zu Fahrgastrechten antreten über Facebook, ist schon lange fällig!

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Streiks musst du hinnehmen, da ist nichts mit Schadensersatz. Wetter ist auch höhere Gewalt, da wirst du auch nichts machen können. Die Oberleitung, ist das Einzige was die bahn zu verschulden hat.

Alles in allem ist das auch nicht ganz so einfach wie du dir das denkst. Du bist zwar für Streiks und bessere Arbeitsbedingungen, aber auch diese müssen erstmal finanziert werden. Rate mal wo sich das dann nieerschlägt ;) Auch auf den Preis deines Monatstickets...

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#2
 Von 
azahares
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist mir sonnenklar, daß Wetter höhere Gewalt ist.
Aber für schlechte Arbeitsbedingungen ist der Arbeitgeber immer noch verantwortlich. Die bisheringen Verhandlungen waren seitens der Bahn ein Witz, gelinde ausgedrückt. Und somit ist die Bahn selbst schuld an dem Dilemma.
Daß wir das alles letztlich zahlen auch sonnenklar.
Deshalb haftet die Bahn, die dafür sorgen muß, daß Schaden so minimal wie möglich bleibt.
Schon mal auf die Börse geschaut, wie gut situiert doch die Bahn ist im Gegensatz zu ihren Mitarbeitern mit einem Durchschnittslohn bei Schichtarbeit von ca. 1.300 €?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Um was gehts dir hier eigentlich wirklich? Willst du hier einfach nur "versteckt" für den Arbeitskampf und Unterstützung werben? So kommt das nämlich in deinem zweiten Beitrag rüber.
Die Arbeitsbedingungen und das deiner Meinung nach schlechte Verhandeln der Bahn, sind aber dafür und hier allgemein einfach irrelevant und interessieren dabei absolut nicht!!!

Zitat:
die dafür sorgen muß, daß Schaden so minimal wie möglich bleibt.
Was seitens der Bahn eigentlich so würde ich sagen auch sehr gut gemanaget wird! Du schreibst ja selber so gering wie möglich. Die Bahn hat halt nur noch ein gewisses Potential welches sie einsetzen kann, dies wird auch so eingesetzt, aber halt auch mit Bedacht! Da gibts halt andere Strecken die eine höhere Priorität haben wie die deinige,ganz einfach! Diese wird dann halt bevorzugt bedient. Da gilt wohl dann das Prinziep der Mehrheit, wo mehr bedarf ist wird zuerst abgedeckt.

Und wie gesagt, Börsennotierungen etc interessieren nicht, daher ist die Erwähnung irgendwie fraglich...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Also ich glaub, ich werd da mal ne Petition zu Fahrgastrechten antreten über Facebook, ist schon lange fällig!


Und die bringt was genau?

Zitat:
Und somit ist die Bahn selbst schuld an dem Dilemma.


Nein, Streiks gelten nach einschlägiger Rechtsprechung als höhere Gewalt.
Im übrigen glaubst du doch nicht im Ernst, daß nicht auch dann für höhere Löhne gestreikt würde, wenn die Bahn ihre Mitarbeiter deutlich besser bezahlen würde? Selbst die Piloten streiken für mehr Lohn, und die verdienen im Schnitt 15.000 EUR/Monat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Die bisheringen Verhandlungen waren seitens der Bahn ein Witz, gelinde ausgedrückt. Und somit ist die Bahn selbst schuld an dem Dilemma.


- Gewerkschaft A sagt "Wir wollen mehr Lohn und wir wollen dass Mitglieder von Gewerkschaft A mehr Lohn bekommen als Mitglieder von Gewerkschaft B, sonst macht Gewerkschaft A einen Streik"
- Gewerkschaft B sagt "Wir wollen auch mehr Lohn, aber wenn die Mitglieder von Gewerkschaft A mehr Lohn bekommen sollen als Mitglieder von Gewerkschaft B, dann macht Gewerkschaft B einen Streik."

Was nun?


-- Editiert von drkabo am 21.04.2015 15:45

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man Schadenersatz wegen Verspätung/Zugausfall will, dann füllt man das Formular aus und startet keine Petition.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Fahrgastrechte gelten aber. Demnach sind Rückzahlungen fällig - egal ob Höhere Gewalt oder nicht.
Das gilt auch für Zeitfahrkarten, insb. wenn anzunehmen ist, dass der Fahrgast mehr als 60 Minuten später am Endziel ankommt.
Das das nunmehr der siebte GDL Streik, kommen da einige Tage zusammen.

-- Editiert von vundaal76 am 23.04.2015 13:15

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Bei Zeitkarten (wie z.B. Monatkarte) des Nahverkehrs beträgt die Entschädigung 1,50€ pro Fahrt, bei Zeitkarten des Fernverkehrs 5,00€ pro Fahrt.
Es werden insgesamt aber maximal 25% des Kartenpreises erstattet.
D.h. bei 130€ für eine Monatskarte beträgt die Maximalerstattung 32,50€.

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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