Schadenersatz bei Maßanfertigung

13. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
planck
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadenersatz bei Maßanfertigung

Hallo zusammen,

mich würde eine Einschätzung des folgenden Falls interessieren:

Vorgeschichte:
Bei einer Hochzeitsfeier nimmt Schädiger S versehentlich das Anzugsjacket von Opfer O mit nach Hause. Durch Nachforschungen des Veranstalters konnte S ermittelt werden, woraufhin dieser das Jacket ohne vorherige Rücksprache an O sendet. Allerdings ohne jegliche Transportversicherung oder Nachweis, woraufhin es prompt verloren geht. Post und Haftpflicht weisen wegen grober Fahrlässigkeit jede Haftung ab.

Schaden:
Das Jacket gehört zu einem maßgeschneiderten Anzug (Hose + Jacket) aus hochwertigem Stoff für besondere Anlässe und wurde deshalb trotz eines Alters von ca. 5 Jahren maximal 5x getragen (evtl. läßt sich von einem Gutachter anhand der Hose nachweisen, dass es noch nie gereinigt werden mußte?). Das Opfer O fragt daraufhin beim Schneider nach, ob er einen Ersatz für das Jacket mit dem gleichen, zur Hose passenden Stoff fertigen kann. Kosten dafür (ohne Hose) knapp 1000 EUR.

Welcher Schadensersatzwert ist hier angemessen? Für das Opfer entstehen auf jeden Fall die kompletten neuen Fertigungskosten, da eine zur Hose passende Maßanfertigung offensichtlich nicht gebraucht zu finden sein wird. Geht man rein vom Zeitwert aus, so müßte ja auch berücksichtigt werden, dass für das Opfer die gesamte Kombination Jacket+Hose nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wie immer ist der Zeitwert zu ersetzen. Der wird nicht dadurch höher, daß zu dem Ensemble noch eine Hose gehört.

1x Hilfreiche Antwort

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