Schadenersatz: Regierung will Besserstellung der Verbraucher

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Arzneimittelhaftung, Haftungshöchstgrenze
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Schadenersatz: Regierung will Besserstellung der Verbraucher

Der Verbraucherschutz im Schadenersatzrecht soll verbessert und an europäische Standarts angeglichen werden. Das Bundeskabinett hat am Montag mit einem Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Arzneimittelhaftung, des Schmerzensgeldes, der Haftungshöchstgrenzen und des Sachschadensrechts beschlossen. Laut Regierung handelt es sich dabei um "die Grundlage für die Modernisierung des Schadenersatzrechts".

Einige Punkte des Entwurfs:

  • Verbrauchern von Arzneimitteln wird durch Beweiserleichterungen und die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen das pharmazeutische Unternehmen eine stärkere Stellung eingeräumt.

  • Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr wird von derzeit sieben auf zehn Jahre heraufgesetzt. Auf diese Weise wird das bei einem Unfall noch nicht zehnjährige Kind von der Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen Schadenersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen.

  • Einen Anspruch auf Schmerzensgeld soll es künftig auch in Fällen der Gefährdungshaftung und der Haftung aus Vertrag geben.

  • Die Haftungshöchstgrenzen insgesamt werden erhöht.

  • Die Umsatzsteuer soll als Schadensbestandteil nur noch dann ersetzt werden, wenn und soweit sie zur Wiederherstellung tatsächlich anfällt. Einen Anspruch auf Ersatz "fiktiver" Umsatzsteuer (Abrechnung bei Autounfällen auf Basis eines Kostenvoranschlags) soll es nicht mehr geben.

  • Die Halterhaftung im Straßenverkehr wird auf sämtliche Insassen eines Kfz ausgeweitet. Künftig wird auch nur noch höhere Gewalt, nicht aber ein "unabwendbares Ereignis" zu ihrem Ausschluss führen.

Die Änderungen sollen jetzt in den Bundestag eingebracht werden und Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.

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Seite  1:  Schadenersatz: Regierung will Besserstellung der Verbraucher
Seite  2:  Von Schmerzensgeld über Arzneimittelschäden bis zur Kinderhaftung
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