Schadenersatz Prostituierte gegenüber freier

12. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
grafzahl123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Prostituierte gegenüber freier


wertes forum ich habe folgende Frage an die allwissenden unter euch. ich war heute nach Termin Absprache bei einer bezahlbaren Dame, bzw. vor ihrer Tür...leider missfiel mir der Anblick und so suchte ich schnell das Weite.nun droht mir diese Dame per Telefon mit Rechtsanwalt und will den Zeitaufwand geldlich machen. im Internet steht dazu nichts genaues bzw keine Urteile. muss ich mir Sorgen machen oder ist es n nur eine Masche? hoffe auf Hilfe, sry wenn es der falsche thread ist. danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
muss ich mir Sorgen machen oder ist es n nur eine Masche?



Seit es das ProstG gibt, ist das nicht mehr von vorneherein sittenwidrig. In § 1 steht:

"Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden , so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält ."


In Betracht käme nur die 2. Variante. Gemeint sind damit vorrangig "Beschäftigungsverhältnisse" in Bars und Bordellen, in denen eine fixe Arbeitszeit vereinbart ist.

Für das "Endkundengeschäft" einer selbständigen Prostituierten trifft das nicht zu.

Heißt am Ende: Kein Anspruch auf den entgangenen Lohn gegen den Freier.

Rechtlich jedenfalls, wenn sie doch nicht so freischaffend ist, könnten das gewisse Leute aber ganz anders sehen.



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-- Editiert asap am 13.08.2013 00:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Gemeint sind damit vorrangig "Beschäftigungsverhältnisse" in Bars und Bordellen, in denen eine fixe Arbeitszeit vereinbart ist.


Aber nicht nur, oder? "Insbesondere" ist keine Einschränkung, sondern eine Klarstellung.

Ich würde hier eine Analogie zum Termin beim Arzt oder der Klavierstunde sehen - ist dem Dienstleister (hier: der Dame) dadurch ein Schaden entstanden und konnte er diese Zeit auch nicht mit einem anderen Kunden füllen, dürfte ein Ersatzanspruch bestehen.

In der Praxis dürfte die Dame wohl einen Prozeß scheuen, zumal ein Gericht der Ansicht sein könnte, daß der "Rücktrittsgrund" des Kunden berechtigt war (fehlende ansprechende Optik könnte ein nicht behebbarer Mangel sein, vergleichbar dem Tätowierwilligen, der einen Termin vereinbart und dann feststellt, daß der Tätowierer stark kurzsichtig und das Werkzeug nicht desinfiziert ist).

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
... zumal ein Gericht der Ansicht sein könnte, daß der "Rücktrittsgrund" des Kunden berechtigt war (fehlende ansprechende Optik könnte ein nicht behebbarer Mangel sein, ...



Nein, das ist hier ganz wichtig, irgendwelche Sachmangelargumente sind von vorneherein vollkommen ausgeschlossen, siehe § 2 ProstG, in der Begründung zum Gesetz steht das ausdrücklich.

Das Gesetz ist i.Ü. extrem schlampig gemacht, gut gemeint, hat aber sein Ziel vollkommen verfehlt. Das war vorrangig den Ausstieg zu erleichtern und den Weg in das Sozialversicherungssystem zu öffnen.

Das Gesetz hat ganz sicher nicht das Ziel, die Prostitution zu fördern, andererseits sollten die Leute nicht weiter wie bisher wegen der Sittenwidrigkeit rechtlos gestellt sein.

So ist auch "insbesondere ein Beschäftigungsverhältnis" zu verstehen. Das sind Fälle, in denen die Bereitschaft bezahlt wird. Über das Ob, Wie mit Wem wie lange kann die Prost. aber frei entscheiden, also 2 Rechtsverhältnisse. So steht es jedenfalls in der Beründung: BT Drucksache 14/5958

Die Freiberuflerin, die Endkunden bedient, fällt da m.E. nicht darunter. Urteile gibt es nicht dazu, das Gesetz (B 90/GRÜNE) ist wie gesagt sehr schlecht gemacht, man kann auch das Gegenteil vertreten.



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-- Editiert asap am 13.08.2013 12:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Psv1128
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Was war das Ende der Geschichte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Der Beigtrag ist kanpp 7 Jahre alt. Ich würde nicht mit iener Antwort rechnen. Leichenfledderei wird im Forum nicht gerne gesehen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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