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Mehr Geld wenn es kracht

AFP VOM 24.7.2002 | Ratgeber - Deliktsrecht | 33860 Aufrufe
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Schadenersatz, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Arzneimittel

Neues Schadenersatzrecht tritt ab August 2002 in Kraft

Eine Gesetzesänderung zum 01. August 2002 verbessert die Stellung von Kindern und Unfallopfern im Straßenverkehr ganz erheblich. In einer Woche tritt das Gesetz zur Änderung des Schadenersatzrechts in Kraft, das der Bundestag am 18. April 2002 verabschiedet hat. Mit der Änderung wird die Ausweitung des Schmerzensgeldes, eine Anhebung der Haftungshöchstgrenzen bei der Straßenverkehrs- und Gefahrguttransporthaftung sowie eine verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden erreicht.

Die einzelnen Neuerungen des Schadenersatzrechts finden Sie auf den folgenden Seiten.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Mehr Geld wenn es kracht
Seite 2: Kinder unter zehn Jahren haften im Straßenverkehr nicht
Seite 3: Schmerzensgeld ohne Verschulden
Seite 4: Verbesserung der Ersatzansprüche von Insassen bei Unfällen
Seite 5: Mehrwertsteuererstattung nur bei Nachweis der Reparatur
Seite 6: Erhöhung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr
Seite 7: Arzneimittelhaftung

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