>Schadenersatz GLS
Beim Privatkauf haftet tatsächlich der KÄUFER für den Untergang der Ware. Der Verkäufer ist bei Diebstahl der Ware beim Versand aus dem Schneider.
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Ich habe das Gerät natürlich versichert versendet.
Was wurde denn aus Versand zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart? Versichert? Falls ja, dann muss der Verkäufer für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig.
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Ich habe mir auch nochmal den ganzen Sendeverlauf raus und dabei fiel mir auf dass das Paket in Nürnberg noch 1,00 KG gewogen hat, was auch hinkommt vom Gewicht her. In Mannheim bei der Auslieferung nur noch 0.38KG.
Diesen Sendeverlauf auf jeden Fall ausdrucken und abheften.
Wurde der Kaufpreis schon an den Verkäufer gezahlt? Per Überweisung?
Es ist gut möglich, dass die Käuferin gegen den Verkäufer juristisch vorgeht. Dann muss der Verkäufer beweisen, die Ware versendet zu haben. Der Ausdruck vom Sendeverlauf mit der Diskrepanz im Gewicht ist dann möglicherweise Gold wert für den Verkäufer.
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Ja, wenn das versicherter Versand war, wenden Sie sich doch einfach an die Versicherung...
Das Problem wird wohl sein, dass das ganze über GLS direkt laufen wird. "Versicherter Versand" heisst wohl nicht, dass da direkt eine Versicherung dahinterstehen muss.
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von Steffen Meier am 25.06.2012 11:40
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