Schadenersatz DHL

10. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Schadenersatz DHL

Hallo , habe am 14.09.2016 an einen Österreicher Lautsprecher verkauft und per DHL Paket bis 500 Euro Versichert versendet . Die Lautsprecher ,habe ich für 280 Euro Verkauft , 140 Euro als Anzahlung /Überweisung und den Rest bei Ankunft . Die Lautsprecher wurden vorher von einem Fachmann getestet und für sehr gut - guten Zustand beurteilt . Es waren Carhifi Lautsprecher der Marke Hybrid Audio Neupreis um die 400 Euro . Verbaut waren sie bei mir nur etwa einen viertel Jahr , allerdings Kaufdatum mit Rechnung März 2012 . Jetzt schreibt DHL ,es tut uns leid , es wird nur der Versand in höhe von 16,90 Euro erstattet , da älter wie 54 Monate ....was tun , der Käufer soll sein Geld zurück bekommen . Gruß Kay

Wer den Schaden hat...?

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Was genau ist denn überhaupt passiert?



Zitat (von kay1212):
per DHL Paket bis 500 Euro Versichert

Versichert gegen was genau?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Paket ist nicht mehr aufzufinden ,irgendwo auf dem Weg nach Österreich abhanden gekommen . Versichert gegen Verlust , halt normaler Paketversand . https://www.dhl.de/paket-international

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#3
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-transportversicherung.html

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Grundsätzlich haften wir für Ihr DHL Paket beim deutschlandweiten Versand gegen Verlust oder Beschädigung bis 500 EUR


Österreich gehört nicht zu Deutschland

Hast du die Zusatztransportversicherung abgeschlossen oder wieso verlinkst du darauf?

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#5
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hhhmmm, das habe ich nicht, hatte nur den normalen Paketversand mit 500 EUR Haftung.

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#6
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Nach dem Schreiben von DHL verweigern sie die Entschädigung, nur weil die Lsp zu alt wären, nicht weil es in Österreich abhanden gekommen sind

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man kann ja den Restwert nachweisen. Also Fristsetzunng und dann ggf. klagen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Nach dem Schreiben von DHL verweigern sie die Entschädigung, nur weil die Lsp zu alt wären,

Es besteht Anspruch auf den Ersatz des Zeitwertes. Wenn der 0 EUR ist, dann hat man Pech gehabt.

Normalerweise würde ich da kurzen Prozess machen und die Ansprüche an den Käufer abtreten, soll der sich doch mit denen herumschlagen.
Hier besteth aber das Problem, das man noch 140 EUR zu bekommen hätte. (deshalb gibt es bei mir nur "Vorkasse komplett")


Ich würde erst mal den Zeitwert ermitteln und dann diese per EInschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) fordern. Die Versanddienstleister pflegen sich erfahrungsgemäß erst dann zu bewegen, meist sogar erst bei Erhebung einer Klage.



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#9
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Nun gut, habe ja viele Fotos vom Paket und Lautsprecher gemacht, werde mich an den Händler wenden, vielleicht kann er was zum Restwert sagen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Der Restwert dürfte 0 sein, da die Lautsprecher weg sind.



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#11
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Ich habe mit dem Händler gesprochen , 280 Euro Restwert werden es wohl nicht ganz , aber zwischen 200-230 Euro auf jeden Fall . Das wird er mir bestätigen , auch das sie in einem technisch einwand freien Zustand gewesen sind ...und das Zählt, ist ja kein Gemälde , was an der Wand hängt.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Ich habe mit dem Händler gesprochen , 280 Euro Restwert

Es gibt keinen "Restwert".
Ich hoffe nicht das der Händler das so schreibt ...


Wenn der Händler den Zeitwert bestätigen kann, sehr schön, dann hat man ja was substantiertes in der Hand.

Dann schriftlich fordern, mit Zustellnachweis.



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#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt keinen "Restwert".


Ok, zu erstatten ist der Marktpreis. Und den kann man mit dem Verkauf belegen §429 Abs. 3 HGB .

-- Editiert von Retels am 12.12.2016 15:19

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#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe nicht das der Händler das so schreibt ...


Auch dann sollte immer noch klar sein, was gemeint war.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Auch dann sollte immer noch klar sein, was gemeint war.

Eigentlich schon, aber Anwälte von Zustellern und Versicherungen sind da erfahrungsgemäß sehr pingelig. Falsche Wortwahl macht es dann unnötig kompliziert ... :)



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#16
 Von 
JoMeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Mal ne kurze Zusatzfrage dazu: ist beim Schadensersatz nicht der Wiederbeschaffungswert entscheidend und nicht der Restwert?

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#17
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Restwert dürfte 0 sein, da die Lautsprecher weg sind.


Die sind nicht weg, die hat jetzt ein anderer

Zitat (von JoMeier):
Mal ne kurze Zusatzfrage dazu: ist beim Schadensersatz nicht der Wiederbeschaffungswert entscheidend und nicht der Restwert?


Naturalrestitution hat grundsätzlich Vorrang. 249 (1) BGB. Soll DHL doch gleichwertige Lautsprecher beschaffen.

Gleichwertige Lautsprecher kosten 400 Euro, oder hat der Händler welche für 230 liegen oder kann sie beschaffen für das Geld?

Ich würde mich auf keine Diskussion mit DHL einlassen. Die sollen nachweisen, daß es diese Lautsprecher für 230 EUR gibt, nicht Du.

Wieso zahlt ein Österreicher 400 EUR für Lautsprecher wenn es die auch für 230 geben würde?




-- Editiert von BudWiser am 22.12.2016 16:04

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#18
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Wieso zahlt ein Österreicher 400 EUR für Lautsprecher wenn es die auch für 230 geben würde?


Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Österreicher hat die Lautsprecher für 280 EUR beim TE gebraucht gekauft, damit er nicht die 400 EUR für neue ausgeben muss. Wobei der TE den Neupreis recherchiert hat und dieser wohl für DE gilt. Wer weiß, was die in AT kosten würden.

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#19
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Zitat (von BudWiser):
Wieso zahlt ein Österreicher 400 EUR für Lautsprecher wenn es die auch für 230 geben würde?


Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Österreicher hat die Lautsprecher für 280 EUR beim TE gebraucht gekauft, damit er nicht die 400 EUR für neue ausgeben muss. Wobei der TE den Neupreis recherchiert hat und dieser wohl für DE gilt. Wer weiß, was die in AT kosten würden.


Ups, da habe ich was überlesen.

Gibt es diese Lautsprecher denn für etwa 400 EUR noch neu zu kaufen oder war das der ehemalige Neupreis?

Lt. AfA-Tabelle vom FA 7 Jahre Nutzungsdauer, lineare Abschreibung pro Jahr mithin 57 EUR. 5 Jahre genutzt, Restnutzung 2 Jahre. Mithin schlappe 120 EUR "Zeitwert". So oder so ähnlich wird die Versicherung wohl daran gehen.

6.14.4 Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.)



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#20
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo , das sehe ich auch so , ich und der Käufer wollen ja nicht den Neupreis erstattet haben , aber den Zeitwert /Wiederbeschaffungswert oder zumindest den vereinbarten Kaufpreis . Kann mir jemand , den Wortlaut Texten , den ich DHL zukommen lassen kann .

Hiermit bestreite ich ihre Auffassung der Sachlage (Zeitwert )und fordere Sie auf , den vereinbarten Kaufpreis von 280 Euro , unverzüglich zu erstatten . Mit freundlichen Gruß Kay Kottke

Kann ich das so Schreiben ????
Danke und frohes Fest .

-- Editiert von kay1212 am 24.12.2016 09:12

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#21
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von kay1212):


Hiermit bestreite ich ihre Auffassung der Sachlage und fordere Sie auf , den vereinbarten Kaufpreis von 280 Euro , unverzüglich zu erstatten .

Kann ich das so Schreiben ????.


Was sagen die AGB von DHL dazu?

Ich würde den Wiederbeschaffungswert nennen, und der beträgt ja 280 EUR. Alternativ möge DHL nachweisen (z.B. durch andere konkrete Verkaufsangebote), daß dieser Wiederbeschaffungswert niedriger ist.

Händlerbescheinigung ist in dem Augenblick uninteressant, wenn der Händler für z.B. 230 EUR nicht liefern kann.

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Kann mir jemand , den Wortlaut Texten , den ich DHL zukommen lassen kann .

Ja, das geht gleich nebenan: http://frag-einen-anwalt.de/




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