Hallo , habe am 14.09.2016 an einen Österreicher Lautsprecher verkauft und per DHL Paket bis 500 Euro Versichert versendet . Die Lautsprecher ,habe ich für 280 Euro Verkauft , 140 Euro als Anzahlung /Überweisung und den Rest bei Ankunft . Die Lautsprecher wurden vorher von einem Fachmann getestet und für sehr gut - guten Zustand beurteilt . Es waren Carhifi Lautsprecher der Marke Hybrid Audio Neupreis um die 400 Euro . Verbaut waren sie bei mir nur etwa einen viertel Jahr , allerdings Kaufdatum mit Rechnung März 2012 . Jetzt schreibt DHL ,es tut uns leid , es wird nur der Versand in höhe von 16,90 Euro erstattet , da älter wie 54 Monate ....was tun , der Käufer soll sein Geld zurück bekommen . Gruß Kay
Schadenersatz DHL
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Was genau ist denn überhaupt passiert?
Zitatper DHL Paket bis 500 Euro Versichert :
Versichert gegen was genau?
Paket ist nicht mehr aufzufinden ,irgendwo auf dem Weg nach Österreich abhanden gekommen . Versichert gegen Verlust , halt normaler Paketversand . https://www.dhl.de/paket-international
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https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-transportversicherung.html
Zitat:Grundsätzlich haften wir für Ihr DHL Paket beim deutschlandweiten Versand gegen Verlust oder Beschädigung bis 500 EUR
Österreich gehört nicht zu Deutschland
Hast du die Zusatztransportversicherung abgeschlossen oder wieso verlinkst du darauf?
Hhhmmm, das habe ich nicht, hatte nur den normalen Paketversand mit 500 EUR Haftung.
Nach dem Schreiben von DHL verweigern sie die Entschädigung, nur weil die Lsp zu alt wären, nicht weil es in Österreich abhanden gekommen sind
Man kann ja den Restwert nachweisen. Also Fristsetzunng und dann ggf. klagen.
ZitatNach dem Schreiben von DHL verweigern sie die Entschädigung, nur weil die Lsp zu alt wären, :
Es besteht Anspruch auf den Ersatz des Zeitwertes. Wenn der 0 EUR ist, dann hat man Pech gehabt.
Normalerweise würde ich da kurzen Prozess machen und die Ansprüche an den Käufer abtreten, soll der sich doch mit denen herumschlagen.
Hier besteth aber das Problem, das man noch 140 EUR zu bekommen hätte. (deshalb gibt es bei mir nur "Vorkasse komplett")
Ich würde erst mal den Zeitwert ermitteln und dann diese per EInschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) fordern. Die Versanddienstleister pflegen sich erfahrungsgemäß erst dann zu bewegen, meist sogar erst bei Erhebung einer Klage.
Nun gut, habe ja viele Fotos vom Paket und Lautsprecher gemacht, werde mich an den Händler wenden, vielleicht kann er was zum Restwert sagen.
Der Restwert dürfte 0 sein, da die Lautsprecher weg sind.
Ich habe mit dem Händler gesprochen , 280 Euro Restwert werden es wohl nicht ganz , aber zwischen 200-230 Euro auf jeden Fall . Das wird er mir bestätigen , auch das sie in einem technisch einwand freien Zustand gewesen sind ...und das Zählt, ist ja kein Gemälde , was an der Wand hängt.
ZitatIch habe mit dem Händler gesprochen , 280 Euro Restwert :
Es gibt keinen "Restwert".
Ich hoffe nicht das der Händler das so schreibt ...
Wenn der Händler den Zeitwert bestätigen kann, sehr schön, dann hat man ja was substantiertes in der Hand.
Dann schriftlich fordern, mit Zustellnachweis.
ZitatEs gibt keinen "Restwert". :
Ok, zu erstatten ist der Marktpreis. Und den kann man mit dem Verkauf belegen §429 Abs. 3 HGB .
-- Editiert von Retels am 12.12.2016 15:19
Zitat:Ich hoffe nicht das der Händler das so schreibt ...
Auch dann sollte immer noch klar sein, was gemeint war.
ZitatAuch dann sollte immer noch klar sein, was gemeint war. :
Eigentlich schon, aber Anwälte von Zustellern und Versicherungen sind da erfahrungsgemäß sehr pingelig. Falsche Wortwahl macht es dann unnötig kompliziert ...
Mal ne kurze Zusatzfrage dazu: ist beim Schadensersatz nicht der Wiederbeschaffungswert entscheidend und nicht der Restwert?
ZitatDer Restwert dürfte 0 sein, da die Lautsprecher weg sind. :
Die sind nicht weg, die hat jetzt ein anderer
ZitatMal ne kurze Zusatzfrage dazu: ist beim Schadensersatz nicht der Wiederbeschaffungswert entscheidend und nicht der Restwert? :
Naturalrestitution hat grundsätzlich Vorrang. 249 (1) BGB. Soll DHL doch gleichwertige Lautsprecher beschaffen.
Gleichwertige Lautsprecher kosten 400 Euro, oder hat der Händler welche für 230 liegen oder kann sie beschaffen für das Geld?
Ich würde mich auf keine Diskussion mit DHL einlassen. Die sollen nachweisen, daß es diese Lautsprecher für 230 EUR gibt, nicht Du.
Wieso zahlt ein Österreicher 400 EUR für Lautsprecher wenn es die auch für 230 geben würde?
-- Editiert von BudWiser am 22.12.2016 16:04
ZitatWieso zahlt ein Österreicher 400 EUR für Lautsprecher wenn es die auch für 230 geben würde? :
Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Österreicher hat die Lautsprecher für 280 EUR beim TE gebraucht gekauft, damit er nicht die 400 EUR für neue ausgeben muss. Wobei der TE den Neupreis recherchiert hat und dieser wohl für DE gilt. Wer weiß, was die in AT kosten würden.
Zitat:ZitatWieso zahlt ein Österreicher 400 EUR für Lautsprecher wenn es die auch für 230 geben würde? :
Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Österreicher hat die Lautsprecher für 280 EUR beim TE gebraucht gekauft, damit er nicht die 400 EUR für neue ausgeben muss. Wobei der TE den Neupreis recherchiert hat und dieser wohl für DE gilt. Wer weiß, was die in AT kosten würden.
Ups, da habe ich was überlesen.
Gibt es diese Lautsprecher denn für etwa 400 EUR noch neu zu kaufen oder war das der ehemalige Neupreis?
Lt. AfA-Tabelle vom FA 7 Jahre Nutzungsdauer, lineare Abschreibung pro Jahr mithin 57 EUR. 5 Jahre genutzt, Restnutzung 2 Jahre. Mithin schlappe 120 EUR "Zeitwert". So oder so ähnlich wird die Versicherung wohl daran gehen.
6.14.4 Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.)
Hallo , das sehe ich auch so , ich und der Käufer wollen ja nicht den Neupreis erstattet haben , aber den Zeitwert /Wiederbeschaffungswert oder zumindest den vereinbarten Kaufpreis . Kann mir jemand , den Wortlaut Texten , den ich DHL zukommen lassen kann .
Hiermit bestreite ich ihre Auffassung der Sachlage (Zeitwert )und fordere Sie auf , den vereinbarten Kaufpreis von 280 Euro , unverzüglich zu erstatten . Mit freundlichen Gruß Kay Kottke
Kann ich das so Schreiben ????
Danke und frohes Fest .
-- Editiert von kay1212 am 24.12.2016 09:12
Zitat:
Hiermit bestreite ich ihre Auffassung der Sachlage und fordere Sie auf , den vereinbarten Kaufpreis von 280 Euro , unverzüglich zu erstatten .
Kann ich das so Schreiben ????.
Was sagen die AGB von DHL dazu?
Ich würde den Wiederbeschaffungswert nennen, und der beträgt ja 280 EUR. Alternativ möge DHL nachweisen (z.B. durch andere konkrete Verkaufsangebote), daß dieser Wiederbeschaffungswert niedriger ist.
Händlerbescheinigung ist in dem Augenblick uninteressant, wenn der Händler für z.B. 230 EUR nicht liefern kann.
ZitatKann mir jemand , den Wortlaut Texten , den ich DHL zukommen lassen kann . :
Ja, das geht gleich nebenan: http://frag-einen-anwalt.de/
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