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Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?

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>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?

quote:
Ich musste erstatten. Empfänger hatte hier keinen Fehler. Allein schuldig war DHL. Obwohl ich die Dinge privat verkauft hatte, bin ich noch ehrlich und menschlich.

Juristisch wärst du dazu nicht verpflichtet gewesen, alles andere zählt vor Gericht nicht. Von daher wird sich eine solche Erstattung bzw. daraus resultierende Schäden nicht einklagen lassen.



Das Paket wurde nicht zugestellt. Der Vertrag wurde nicht erfüllt. Das wurde mit einer entsprechenden Paketmarke kompensiert, da erneute Zustellung sinnlos war.



Um weitergehenden Schadensersatz für die nichterfüllung des Vertrages zu beanspruchen, müsste man z.B. nachweisen,
- das es das verschulden des Vertragspartners war.
- welche Schäden genau entstanden sind
- das diese Schäden nicht vermeidbar waren (Schadensminderungspflicht)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 29.07.2012 13:04
Status: Tao (21121 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
Von der Homepage der DHL:
quote:
Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause, händigt DHL die Sendung unter der angegebenen Anschrift gegen Empfangsbestätigung auch an seinen Ehegatten oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten aus. Ferner dürfen DHL Pakete an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann. Wurde das DHL PAKET innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt.

Soviel zum Thema: "Der Empfänger hat nix falsch gemacht" Ich frag mich nämlich die ganze Zeit, warum der Empfänger, wenn doch klar war wo das Paket liegt, nicht einfach zur Post gegangen ist und eben dieses Paket abgeholt hat. Ach und bevor ich es vergesse, diese "Klausel" ist bestandteil deines Vertrags mit der Post dem du mit der Sendung des Pakets zugestimmt hast.

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von go313474-77 am 29.07.2012 14:48
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
quote:
Soviel zum Thema: "Der Empfänger hat nix falsch gemacht" Ich frag mich nämlich die ganze Zeit, warum der Empfänger, wenn doch klar war wo das Paket liegt, nicht einfach zur Post gegangen ist und eben dieses Paket abgeholt hat. Ach und bevor ich es vergesse, diese "Klausel" ist bestandteil deines Vertrags mit der Post dem du mit der Sendung des Pakets zugestimmt hast.

Genau deswegen betrachte ich diese Lieferung als Unterlassung, denn DHL hatte nie sowas gemacht, sondern die Adresse als nicht ermittbar gescannt, welches überhaupt nicht korret war,
quote:
die Adresse hatte ich telefonisch mit dem Empfänger mehrmals bestätigt, Namen auf Klingel, auf Briefkasten und sogar auf der Tür, da Eingangstür normalerweise tagsüber geöffnet


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von withyouever am 29.07.2012 17:03
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
Naja, was DHL gerne verschweigt, ist dass sie bis zur dreifachen Frachtrate für solche versäumnisse haften. Wobei das den Kohl bei einer Standardsendung auch nicht fett macht. Das ist regelmäßig nur bei express Sendungen interesant.


Wenn DHL die Sendung als "Unzustellbar" betrachtet, ist in der Regel auch kein Kärtchen eingeworfen, weil der Bote die Adresse schlicht nicht gefunden hat. (kommt leider, gerade in ländlichen Gegenden immer öfters vor)

Mit etwas Nachdruck bekommt man auch die 3 Marken, mehr aber nach meiner Erfahrung auch nicht. Hier kann man auch den Aufwand, den man damit hat, geltend machen. Denn leider ist man als VK Vertragspartner des Versenders, und damit muss man sich leider dann auch darum kümmern, dass die Sendung beim Empfänger ankommt. Irgendwas zurück zu überweisen braucht man jedoch nicht, solange die Ware noch existiert. Aber das wurde von allen anderen auch schon zur genüge erörtert.

Um kosten zu sparen ruft man jedoch 0228 182 0 an, und läßt sich verbinden.

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von Lifeguard am 30.07.2012 01:08
Status: Unsterblich (1963 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
quote:
Denn leider ist man als VK Vertragspartner des Versenders, und damit muss man sich leider dann auch darum kümmern, dass die Sendung beim Empfänger ankommt.

Höchstens moralisch, juristisch ist man nach Aufgabe zum Versand aus der Sache raus - zumindest von Privat zu Privat.



quote:
Hier kann man auch den Aufwand, den man damit hat, geltend machen.

Geltend machen kann man vieles, nur durchsetzen wird man Schadensersatz für irgendwelche moralischen Normen vor Gericht nicht.





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von Harry van Sell am 30.07.2012 22:23
Status: Tao (21121 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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