Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
Liebe Freunde,
nun beschäftige ich mich wegen einer total schief gelaufenen DHL-Sendung und möchte Schadenersatz wegen der Unterlassung von DHL verlangen. Bitte helfen Sie mal mit der Beurteilung, ob mein Anspruch besteht. Vielen herzlichen Dank hier im Voraus.
Sachverhalt:
1) Zulieferung an Empfänger:
Anfang Mai verkaufte ich etwas privat. Warenwert 250€. Empfänger kaufte es als Geschenk. Versand per DHL-Paket. Mittwoch 02.05 Paket auf der Reise; Donnerstag 03.05 Paket auf Zustellauto; Freitag 04.05 Paket wieder zurück ans Zielpaketzentrum. Danach blieb das Paket dort bis Dienstag 08.05 bis die Meldung kam, dass das Paket nicht zustellbar war. Inzwischen (Fr.-Di.) hatte ich mehr als 20mal an DHL-Kundenservice angerufen und versucht den Grund zu wissen ( die Adresse hatte ich telefonisch mit dem Empfänger mehrmals bestätigt, Namen auf Klingel, auf Briefkasten und sogar auf der Tür, da Eingangstür normalerweise tagsüber geöffnet), neu liefern zu lassen sowie Beschwerde notizen zu lassen. Alle meiner Anweisungen wurde ignoriert, denn ich hatte am Ende erfahren, es gab überhaupt keine Notizen über diese Sendung, weder meine Anweisungen, noch meine Beschwerde. Später nach ich das Paket wieder zurück bekommen hatte, erfuhr ich, es gibt nur ein Scann auf Paket vom 03.05 (Adresse nicht ermittbar). Hierzu hatte ich später bei DHL als Unterlassung des Paketzentums sowie Kundenservice reklamiert.
2) nach 7 Tagen im Paketzentrum hatte ich DHL gebeten, das Paket zurückzuschicken, denn ein neuer Versuch sinnlos war, denn Empfänger war Montag 07.05 bereis auf der Reise, konnte das Paket sowieso nicht bekommen. Da bisher mir immer unklar war, warum die Lieferung schief gelaufen war, hatte ich Kundenservice gebeten, bei der Zurücklieferung Nachbarnschaftabgabe zu vermeiden, mindestens zweimal bei verschiedenen Mitarbeitern. Diese Anweisung war auch ignoriert, denn ich bekam später nach über einer Woche das Paket doch von meinem Nachbarn (Keine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten). Hierzu hatte ich später bei DHL auch als Unterlassung des Kundenservice sowie der Rückzustellung reklamiert.
3) 30.05 reklamierte ich bei DHL wegen Unterlassung. Dafür war ich mal später angerufen und der Sachbearbeiter meinte, Folgeschäden werden nicht berücksichtigt und eine DHL Paketmarke als Ersatz bereits genügend. Später nochmals die schriftliche Ablehnung. 16.06 machte ich eine Folgebeschwerde und hatte deutlich darauf hingewiesen:
Es geht um den Schadenersatz wegen der Unterlassung. Schädigung des Pakets hatte ich nicht gemeldet, sondern allein Schäden wegen Unterlassung, d.h. alle Zeit, Telefonkosten und sogar meinen entgangenen Gewinn (250€ natürlich zurück an den Empfänger). Sowohl DHL AGB §6 Abs.1 als auch HGB §435 hat bei Unterlassung die Haftungsbefreiung ausgeschlossen. Hierzu reklamierte ich bei dieser Folgebeschwerde als Unterlassung der ersten Reklamationsbearbeitung.
Trotzdem ist heute die Ablehnung DHL angekommen: Grund wie immer. Folgekosten nicht berücksichtigt.
Liebe Freunde, bevor ich weitere Schritte vornehme, möchte ich hiermit mal erst Ihre Idee sammeln, ob hier dieser Anspruch auf Schadenersatz wegen der Unterlassung DHL besteht.
Und zweitens, kann jemand mir sagen, an wen ich mich jetzt wenden kann? Verbraucherschutzzentrale? Amtsgericht? Welche Amtsgericht denn?
Viele Grüße,
von withyouever am 27.06.2012 00:29
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>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
quote:
solange hier Unterlassung steht.
Das ist das Problem, hier steht dauernd 'Unterlassung', aber du hast nicht erklärt worin denn diese Unterlassung genau bestanden haben soll?
quote:
250€ natürlich zurück an den Empfänger
DAS ist aber dein Problem, wenn du ohne Rechtsgrund das Geld erstattest und dadurch Schaden erleidest.
Verstoß gegen Schadenminderungspflicht, Verstoß gegen Mitwirkungspflicht.
Desweiteren hast du ja noch den Artikel, also ist der Verkaufpreis natürlich nicht der Schaden.
quote:
Alle meiner Anweisungen wurde ignoriert,
Deren Erteilung du wie genau gerichtsfest beweisen könntest?
quote:
denn ich hatte am Ende erfahren, es gab überhaupt keine Notizen über diese Sendung, weder meine Anweisungen, noch meine Beschwerde.
Offenbar sich wohl keine angekommen? Oder es wurde schlicht nicht verstanden ...
Und zweitens, kann jemand mir sagen, an wen ich mich jetzt wenden kann? Verbraucherschutzzentrale? Amtsgericht? Welche Amtsgericht denn?
Verbraucherschutzzentrale dürfte hier nicht zuständig sein.
Ansonsten würde ich dir einen Anwalt empfehlen, der deine Texte in eine verständliche Form bringt.
Ansonsten steht zu befürchten, das die Antwort des Gerichtes kurz und eindeutig ausfällt: 'Der Antrag des Klägers wird abgewiesen, weil es dem Kläger nicht gelang, dem Gericht verständlich zu machen, was sein eigentliches Begehren ist.'
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 25.07.2012 23:21
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>Schadenersatz DHL Unterlassung - Anspruch besteht?
quote:
Das ist das Problem, hier steht dauernd 'Unterlassung', aber du hast nicht erklärt worin denn diese Unterlassung genau bestanden haben soll?
Bei der obigen Eintragung soll klar sein.
quote:
Deren Erteilung du wie genau gerichtsfest beweisen könntest?
Jal, hier als Anweisung zu beschreiben ist nicht richtig. Wir können nur bitten. Leider haben wir außer Telefon nichts mehr machen, um das Paket rechtzeitig und richtig liefern zu lassen, obwohl dass, alle Empfänger-Info richtig waren.
quote:
DAS ist aber dein Problem, wenn du ohne Rechtsgrund das Geld erstattest und dadurch Schaden erleidest.
Verstoß gegen Schadenminderungspflicht, Verstoß gegen Mitwirkungspflicht.
Ich musste erstatten. Empfänger hatte hier keinen Fehler. Allein schuldig war DHL. Obwohl ich die Dinge privat verkauft hatte, bin ich noch ehrlich und menschlich.
Wie bei der obigen Eintragung erwähnt, entgangenen Gewinn werde ich nicht mehr verlangen.
quote:
Verbraucherschutzzentrale dürfte hier nicht zuständig sein.
Ansonsten würde ich dir einen Anwalt empfehlen, der deine Texte in eine verständliche Form bringt.
Ansonsten steht zu befürchten, das die Antwort des Gerichtes kurz und eindeutig ausfällt: 'Der Antrag des Klägers wird abgewiesen, weil es dem Kläger nicht gelang, dem Gericht verständlich zu machen, was sein eigentliches Begehren ist.'
Meine Fragen sind leider nur teilweise beantwortet.
Klar bei einer Klage werde ich den Sachverhalt noch klarer und verständlicher formulieren. Daher bin ich hier im Forum.
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von withyouever am 29.07.2012 11:09
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