Schadenersatz Autoreservierung

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Daniel94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenersatz Autoreservierung

Hallo,
Ich habe mich hier neu angemeldet, da ich momentan ein Problem habe.
Der Fall:

Ich habe vor mir in der nächsten Zeit ein neues Auto zu kaufen und habe deswegen schon mal angefangen zu suchen, am Samstag fande ich dann einen, der mir zugesagt hat. Ich hab direkt beim Verkäufer (Privat) angerufen und habe einen Tag abgemacht, an dem ich vorbeikommen kann und dann das Auto begutachte bzw. kaufe, ich habe den Wagen sozusagen reserviert.
Ich hatte seit dem etwas schriftlichen Kontakt zu dem Verkäufer, weil ich noch einige Fragen hatte, da ich irgendwie ein komisches Gefühl bei der Sache hatte.
Nach all dem habe ich mich heute entschlossen, das Auto doch nicht zu kaufen, also sagte ich dem Verkäufer, dass ich doch nicht komme, worauf er dann damit antwortete, dass er mich auf Schadenersatz anklagen wird, wenn ich an dem Tag nicht komme, weil sich in der Zwischenzeit noch andere Leute wegen dem Auto gemeldet hätten und er allen gesagt hat, dass es bereits reserviert ist.

Jetzt möchte ich gerne wissen, ob er das denn kann und wenn ja, wie?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt möchte ich gerne wissen, ob er das denn kann und wenn ja, wie? <hr size=1 noshade>

Ja, das kann er.
Und zwar entweder selbst oder per Anwalt.



Wie erfolgreich er wäre, hängt davon ab, wie das hier
quote:<hr size=1 noshade>und habe einen Tag abgemacht, an dem ich vorbeikommen kann und dann das Auto begutachte bzw. kaufe, <hr size=1 noshade>

genau formuliert war.
Wenn dort bereits eine definitive Kaufzusage enthalten war, dann könnte es ein Problem werden.



Vorläufig würde ich jede Form von Kommunikation mit dem Verkäufer unterlassen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider habe ich gesagt, dass ich das Auto kaufen werde, da habe ich aber leider noch nicht dieses schlechte Gefühl bei der Sache gehabt..

Was kann jetzt auf mich zukommen und wie sieht der Schadenersatz in diesem Fall aus?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte seit dem etwas schriftlichen Kontakt zu dem Verkäufer, weil ich noch einige Fragen hatte, da ich irgendwie ein komisches Gefühl bei der Sache hatte. <hr size=1 noshade>


Kannst du das präzisieren? Was vermutest du denn, verschwiegene Mängel oder daß das Auto gestohlen ist oder was?

quote:<hr size=1 noshade>habe einen Tag abgemacht, an dem ich vorbeikommen kann und dann das Auto begutachte bzw. kaufe <hr size=1 noshade>


Das klingt ja nicht nach einer verbindlichen Kaufzusage. Eine "Reservierung" bedeutet ja nur, daß der VK *dir* zusichert, daß er das Auto nicht an Dritte verkauft, bevor du es dir angesehen und dich entschieden hast, ob du es willst.

quote:<hr size=1 noshade> worauf er dann damit antwortete, dass er mich auf Schadenersatz anklagen wird, wenn ich an dem Tag nicht komme, weil sich in der Zwischenzeit noch andere Leute wegen dem Auto gemeldet hätten und er allen gesagt hat, dass es bereits reserviert ist <hr size=1 noshade>


Wie gesagt, wenn es nur "reserviert" und nicht verkauft ist, ist das das Risiko des VK. Es wäre reine Förmelei und ein Fall von §226 BGB , wenn der VK nun von dir verlangt, daß du vor Ort erscheinen und erst dort eine negative Entscheidung fällen sollst, damit du deine Zusage "ich komme und entscheide dann" einhalten kannst.

Ein zusätzlicher Schaden gegenüber "ich komme, finde den Zustand schlechter als beschrieben und nehme ihn dann nicht" hat der VK nicht, im Gegenteil, er könnte schon früher den Wagen wieder verkaufen, wenn du absagst.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn dort bereits eine definitive Kaufzusage enthalten war <hr size=1 noshade>


Extrem unwahrscheinlich, oder hat man sich schon auf den Kaufpreis geeinigt, vorhandene Mängel angezeigt usw.?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daniel94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Klar habe ich ihn nach Mängeln gefragt und ob er am Preis was machen könnte, dann hat er mir seinen letzten Preis genannt.

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1x Hilfreiche Antwort

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