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Schadenersatz für Urheber von Möllemanns Todessprung-Video

AFP VOM 25.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1270 Aufrufe
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Möllemann, Selbstmord

Medien müssen Werbeeinnahmen um Video-Ausstrahlung aufdecken

Der Urheber eines Videos über den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann hat Anspruch auf einen höheren als üblichen Schadenersatz zugestanden bekommen. Nach einem am Donnerstag ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe müssen der TV-Sender N24 und das frühere Internetportal bild.t-online.de zum Ausgleich jene Werbeeinnahmen aufdecken, die sie am Tag der Video-Ausstrahlung erzielten.

Aufgrund des Urteils kann der klagende Filmer nun in einem weiteren Verfahren einen sogenannten Verletzergewinn geltend machen: Er schöpft die Profite ab, die mit einer Urheberrechtsverletzung gemacht wurden. Dieser Schadenersatz liegt zumeist höher als Zahlungen, die bei Lizenzverletzungen üblicherweise geleistet werden.

Ein Fallschirmkamerad Möllemanns hatte dessen Sturz in den Tod am 5. Juni 2003 zufällig dokumentiert und das Video der Staatsanwaltschaft übergeben. Vier Jahre später strahlten bild.t-online und N24 das Video aus und verletzten damit die Urheberrechte des Filmers.

25. März 2010 - 17.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Leserkommentare
von guest-12330.03.2010 08:27:57 am 30.03.2010 05:19:33# 1
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