Schaden schätzen nach 6 Wochen
Hallo erstmal!
Vor einiger Zeit bin ich beim langsamen Rückwärtsfahren einem anderen Fahrzeug aufgefahren. Bei Betrachtung der Schäden konnten wir lediglich den Bruch der Kennzeichenhalterung feststellen.
Nach nun 6 Wochen hat der Unfallgegener seinen Schaden noch immer nicht schätzen lassen, sagte aber zu mir am Telefon, dass auch die Stoßstange und dei Motorhaube kaputt sind und dass der Schaden mindestens 1.000 Euro betragen wird.
Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass der Unfallschaden erst nach 6 Wochen oder später ermittelt wird. In der Zeit hätte ja nun einiges passieren können.
Vielen Dank!
von HansiP am 20.11.2008 09:41
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