Schaden schätzen nach 6 Wochen

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Schaden schätzen nach 6 Wochen

Hallo erstmal!

Vor einiger Zeit bin ich beim langsamen Rückwärtsfahren einem anderen Fahrzeug aufgefahren. Bei Betrachtung der Schäden konnten wir lediglich den Bruch der Kennzeichenhalterung feststellen.

Nach nun 6 Wochen hat der Unfallgegener seinen Schaden noch immer nicht schätzen lassen, sagte aber zu mir am Telefon, dass auch die Stoßstange und dei Motorhaube kaputt sind und dass der Schaden mindestens 1.000 Euro betragen wird.

Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass der Unfallschaden erst nach 6 Wochen oder später ermittelt wird. In der Zeit hätte ja nun einiges passieren können.

Vielen Dank!


von HansiP am 20.11.2008 09:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Schaden schätzen nach 6 Wochen
Der Schaden kann 3 Jahre lang eingefordert werden. Ggf. muss ein Gutachter beurteilen, ob der Schaden von dem Unfall herrührt oder eine andere Ursache für den Schaden verantwortlich ist.


von Freudenfeuer am 20.11.2008 14:55
Status: Unsterblich (1940 Beiträge)
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