Schaden am Neuwagen verschwiegen (leasing)

18. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
DonnieDarko123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Schaden am Neuwagen verschwiegen (leasing)

Hallo,

folgendes Problem habe ich zurzeit.

Mein Leasingvertrag (48 mon. Laufzeit) ist vor kurzem ausgelaufen.
Wie immer am Ende des Vertrages kam es zu einer Begutachtung durch die Dekra.
Der Anfang der Untersuchung lief soweit auch glatt und es wurden nur minimale „Schäden" gefunden.
Zum Abschluss ging der Prüfer mit einem Lacktester ums Auto! Ich sagte noch im Spaß „die Arbeit können sie sich sparen", weil der Wagen nie einen Rempler geschweige einen Unfall hatte.
Als der Prüfer zum vorderen linken Kotflügel kam sagte er nur „Treffer".
Ergebnis: der gesamte Kotflügel und Teile der Frontschürze sind dick gespachtelt und lackiert.
O-Ton Prüfer: „das war mehr als ein leichter Rempler".

Nun zum Problem: Ich habe den Wagen damals als Neuwagen bekommen. In meiner Zeit wurde an diesem Wagen nie gespachtelt und/oder lackiert.Außerdem wurde mir nie etwas von einem Schaden oder Unfall erzählt.
Ich habe sofort den Händler drauf angesprochen und dieser verhielt sich sehr bedeckt und speiste mich mit den Worten „Keine Ahnung, ich weiß von nichts. Wir berechnen ihnen die Wertminderung einfach nicht" ab.
Das finde ich sehr komisch, weil mir sonst jedes kleine Teil mit horrenden Summen aufgebrummt werden soll.

Mir geht es nun um folgendes:
Ich sehe es nicht ein, dass ich 48 Monate für einen Neuwagen gezahlt habe … aber einen Unfallwagen ausgeliefert bekommen habe.
Es kann doch nicht angehen, dass mir etwas für „neu" verkauft wird was schon vorab einen massiven Schaden hatte.
Gibt es eine Grundlage auf der ich rechtlich dagegen vorgehen kann?


-- Editier von DonnieDarko123 am 18.04.2016 17:09

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
Mir geht es nun um folgendes:
Ich sehe es nicht ein, dass ich 48 Monate für einen Neuwagen gezahlt habe … aber einen Unfallwagen ausgeliefert bekommen habe.

Einfach gesagt, der Händler wusste von nichts, kann sein das schon im Werk nachgebessert wurde, oder eben man selbst während des Leasing einen Schaden hätte.
Bei Rückgabe von Leasingauto den Dekra hinzu gezogen?
Sorry wir haben in der Firma gute 50 Leasingautos, da wurde die Rücknahme vom Werkstattmeister immer durchgeführt.

Zitat:
Gibt es eine Grundlage auf der ich rechtlich dagegen vorgehen kann?

Man muss beweisen, das man selbst keinen Schaden hatte, und sich mit dem Hersteller rumschlagen, denn der Händler wusste nichts vom Schaden, die 6 Monate Beweistlastumkehr sind vorbei.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat:
der gesamte Kotflügel und Teile der Frontschürze sind dick gespachtelt

Und ide passenden Werte dazu sind welche?


Denn nicht alles was ein Laie ale "Unfall" sieht, ist auch einer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn nicht alles was ein Laie ale "Unfall" sieht, ist auch einer.


Laut der Beschreibung ist das keine Bagatelle und somit ein Unfallwagen. Darauf hätte man den Leasingnehmer hinweisen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DonnieDarko123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:der gesamte Kotflügel und Teile der Frontschürze sind dick gespachtelt
Und ide passenden Werte dazu sind welche?

Denn nicht alles was ein Laie ale "Unfall" sieht, ist auch einer.




Der Dekra-Prüfer sagte, dass der Schaden als Unfall gewertet wird und so steht es auch im Gutachten.


Werte:

der Lack schwankte zwischen 180 und 220

An den beanstandeten Stellen zeigt das Messgerät Werte zwischen 900 und 1500 an.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

In Anbetracht der Tatsache, dass du beweisen müsstest, dass du bereits einen "Unfallwagen" erhalten hattest, was ein nahezu unmögliches Unterfangen wird, würde ich es dabei belassen. Lass dir schriftlich geben, dass dir die Wertminderung nicht berechnet wird. Dadurch hast du ja jetzt keinen wirklichen finanziellen Nachteil. Schließlich hattest du 48 Monate lang für dein Geld bekommen, was du auch wolltest. Einen "Neuwagen". Auch wenn der das im Nachhinein betrachtet evtl. nicht war. Schließlich hattest du selbst nicht gemerkt, dass es ein Unfallwagen war und innerhalb der 48 Monate keinen Nachteil.

Ferner würde ich jetzt versuchen beim nächsten Leasing/Kauf einen ordentlichen Rabatt auszuhandeln, oder halt den Händler wechseln. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass bei deinem nächsten Auto direkt ein "Gebrauchtwagengutachten" beim TüV o.Ä. anfertigen. Dann hast du Sicherheit.

Mal eine blöde Frage: Kannst du garantieren, dass nicht doch ein Unfall während der Leasingzeit geschehen ist und Freund/Freundin/Frau/Kinder... den Schaden ohne dein Wissen verursacht und beheben lassen haben?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DonnieDarko123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja kann ich garantieren. Ich bin der einzige Fahrer des Wagens gewesen und in meiner Zeit hatte der Wagen keinen Unfall.

Den einzigen "Schaden" den ich hatte war eine kleine Delle in der Tür. Dort muss mir einer seine Autotür reingerammt haben. Dieser Schaden wurde in der Vertragswerkstatt behoben und auch beim Dekraprüfer angegeben inkl. Vorlage der Rechnung (290 Euro)

VIelen Dank für die Antworten. Werde es dann wohl gut sein lassen. Bin einfach nur stinkig, weil man mir lächerliche Dinge in Rechnung stellen will.

Der Wagen wurde gehegt und gepflegt hatte bei Abgabe absolut keine optischen Mängel. Nur kleinere Steinschläge an der Motorhaube usw.

Trotzdem kommt die Werkstatt irgendwie auf Schäden von über 3300 Euro.
Unter anderem hatte ich eine CD im CD-Schacht vergessen. Für das entfernen und entsorgen der CD will man mir 11 Euro netto berechnen. Da fragt man sich doch wirklich ob die Lüftungsanlage in der Werkstatt tadellos funktioniert.

dazu soll ich für 1180 Euro die 120.000 Inspektion bezahlen. Obwohl der Wagen mit 104.240 KM zurück ging.

Da brachte die Sache mit dem Unfall das Fass zum überlaufen!
Auch, weil man sich fragt warum die einen Prüfer von der Dekra kommen lassen um dann auf dieses Gutachten zu sxxeixxen. Stattdessen stellt man einfach absurde Summen und Fehler und Mängel in den Raum.


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Leasing ist halt die teuersten Möglichkeiten um an einen Neuwagen zu kommen (Zumindest für Privatleute). Das böse erwachen kommt meist am ende der Laufzeit. Beim Restwertleasing meist noch heftiger als beim Kilometerleasing. Ob die von dir zuletzt genannten Kosten gerechtfertigt sind, steht sicherlich in deinem Leasingvertrag bzw. in den AGBs des Leasinggebers.
Auch wenn subjektiv betrachtet 11€ für das entfernen einer CD stinken.

-- Editiert von Guruhu am 19.04.2016 11:00

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DonnieDarko123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Um die Kosten mache ich mir erstmal keine Sorgen. Ich habe selber Einspruch eingelegt und die Unterschrift auf dem Protokoll verweigert.
Im Vertrag steht ganz klar, dass die Abrechnung aufgrund des Gutachten von der Dekra erstellt wird (ausgenommen Mehr/Minder-KM)
Und dort steht drin, dass sich der Wagen, für das Alter und die Laufzeit, in einem sehr guten optischen und technischen Zustand befindet. Und keine Nachbesserungen nötig sind.

Einzig der "Unfall" wird mit einer Wertminderung von 2100 Euro im Gutachten angegeben.. Und da habe ich vom Händler schriftlich die Zusage, dass dies nicht abgerechnet wird (die werden schon wissen warum :-) ).

Bei den großen deutschen Hersteller (BMW, Audi und Mercedes) gab es bei Rückgabe nie Probleme. Bei meinem letzten A6 musste ich mal 300 Euro nachzahlen, weil in einem Reifen ein Fremdkörper steckte. Dies hat man aber erst auf der Hebebühne gesehen. Natürlich zahlt man in diesem Fall einen neuen Reifen.

Aber diese Abzocke hat keiner der 3. Hersteller je versucht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von DonnieDarko123):
Um die Kosten mache ich mir erstmal keine Sorgen. Ich habe selber Einspruch eingelegt und die Unterschrift auf dem Protokoll verweigert.
Im Vertrag steht ganz klar, dass die Abrechnung aufgrund des Gutachten von der Dekra erstellt wird (ausgenommen Mehr/Minder-KM)
Und dort steht drin, dass sich der Wagen, für das Alter und die Laufzeit, in einem sehr guten optischen und technischen Zustand befindet. Und keine Nachbesserungen nötig sind.
Einzig der "Unfall" wird mit einer Wertminderung von 2100 Euro im Gutachten angegeben.. Und da habe ich vom Händler schriftlich die Zusage, dass dies nicht abgerechnet wird (die werden schon wissen warum :-) ).
Bei den großen deutschen Hersteller (BMW, Audi und Mercedes) gab es bei Rückgabe nie Probleme. Bei meinem letzten A6 musste ich mal 300 Euro nachzahlen, weil in einem Reifen ein Fremdkörper steckte. Dies hat man aber erst auf der Hebebühne gesehen. Natürlich zahlt man in diesem Fall einen neuen Reifen.
Aber diese Abzocke hat keiner der 3. Hersteller je versucht.



Ich gehe mal davon aus, dass du ein Fahrzeug der Mittelklasse geleast hast.
Ich persönlich würde den Gutachter mal fragen, auf welcher Grundlage er auf eine Wertminderung von 2100€ kommt.

Wenn da nur der Kotflügel und die Stange instandgesetzt und lackiert wurden ist eine Wertminderung von 2100€
bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug mit über 100´km absolut lächerlich und bei keinem Gericht in Deutschland durchzusetzen.

Die Lackstärke von 180-220my bedeutet eine Nachlackierung. Originale Lackstärken liegen zwischen 70-120my.
Die gespachtelten Stellen mit 900-1500my sind zwar nicht so toll aber auch nicht komplett aus der Welt(da hätte sich der Spengler etwas mehr Mühe geben können) aber dies müsste man im Einzelfall prüfen.

Gruß charly


PS: Wie hat denn der Gutachter die Lackstärke des Stoßfängers festgestellt?

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie sollten sich wegen der hohen Nachforderung möglicherweise einen Anwalt nehmen, wenn man darauf besteht.

Sich wegen der Frage vorheriger Unfall oder nicht herumzustreiten, bringt Ihnen nichts. Es funktioniert rechtlich nicht nach dem Motto "da hat man mir etwas verschwiegen, also muß ich das andere nicht zahlen".

Also wehren Sie sich gegen die möglicherweise unberechtigten Forderungen und vergessen Sie den möglichen Vorschaden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):


PS: Wie hat denn der Gutachter die Lackstärke des Stoßfängers festgestellt?

Bei Kunststoff dürfte das in der Tat eine berechtigte Frage sein.

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