Schaden am Motor nach "Strohmann"verkauf

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Schaden am Motor nach Strohmannverkauf

Hallo,

angenommen, Person X möchte
ein Auto kaufen, checkt alles was geht durch, lässt den Wagen hübsch warm laufen und fährt eine Runde - alles super. Wagen hat ein paar optische Mängel, aber nix wildes.

In der Announce in einer Autobörse steht der Wagen als Verkauf vom Autohaus Y, aber verkauft hat ihn ein "Verbindungsmann" Z - natürlich ohne Gewährleistung.

Ist ja auch ok gewesen, nur kocht der Motor nach 60 km Fahrt (bis dahin lief er gut) über - Diagnose Kopfdichtungsschaden.

Z lächelt natürlich nun und sagt "Ätschi, Privatverkauf, kannste nix machen" - ob X ihm nun unterstellt, dass Z davon wusste, will X mal nicht behaupten.

Leider hat der gute Z im Kaufvertrag den Inhaber des Autohauses Y stehen und sagte auch vor 5 Zeugen, dass er den im Auftrag des Hauses verkauft.

Meint Ihr, X kann Z damit konfrontieren, dass im Prinzip der Geschäftsführer des Autohauses Y (Adresse ist sogar vom Autohaus) den Wagen verkauft hat und somit keine Gewährleistung ausgeschlossen werden kann?

Im Vertrag wird die Gewährleistung ausgeschlossen inkl. dem Satz "technische + optische Mängel / reparaturbedürftig, nicht Betriebs- und Verkehrssicher" - es fehlte die Frontsstoßstange, weil diese vom Hof geklaut wurde.

Nicht falsch verstehen, X will nun nicht alle klitzekleinen Mängelchen behoben haben - er möchte den Wagen eigentlich gerne behalten und auch reparieren.

Nur müssen dann ca. 300-400 Euro für die Reparatur plus TZansport zum Wohnort von X noch fließen .

Einen kostenlosen Transfer in die Heimat (450 km) hat Y so schon angeboten...

Wie ist die Rechtslage?

Besten Dank im Voraus!

Gruß

Michael



von Lexmaul am 12.10.2008 21:21
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Schaden am Motor nach "Strohmann"verkauf
Grundsätzlich ist in er Tat kein Gewährleistungsausschluss möglich, wenn ein Händler als Verkäufer auftrat (wie im Kaufvertrag vorgesehen). Selbst wenn man diesen Ausschluss aber als unwirksam ansieht, so stoße ich hier auf die Klausel technische + optische Mängel / reparaturbedürftig, nicht Betriebs- und Verkehrssicher . Diese Klausel ist zwar sehr allgemein gehalten, aber wenn der Motor kocht, so ist dies eindeutig ein technischer Mangel.

Wäre ich X, so würde ich es -zumindest ohne Rechtsschutzversicherung- nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

-----------------
Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein.


von Jotrocken am 13.10.2008 10:15
Status: Unsterblich (4160 Beiträge)
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>Schaden am Motor nach "Strohmann"verkauf
Das würde wohl wieder ein Gericht entscheiden müssen. Solch wage Mangelbeschreibungen gelten wohl meines Wissens beim Verkauf vom Händler an Privat nicht, von Privat an Privat wiederum schon. Hier wird es wohl darauf ankommen, ob der Strohmannverkauf relevant ist...


von MarkOh am 13.10.2008 11:07
Status: Legende (371 Beiträge)
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>Schaden am Motor nach "Strohmann"verkauf
Das hat das Gericht schon entschieden: Landgericht Dessau (Beschluss vom 23.12.2002, Az. 7 T 542/02, veröffentlicht in der Rechtszeitschrift des ADAC, DAR 2003, Seite 119)

bzw.

Amtsgericht Marsberg (Az. 1 C 143/02; veröffentlicht in der Juristischen Datenbank des ADAC „ADAJUR“ DokNr. 53086)

sollten als Referenz reichen!

Gruß Beerless


von beerless am 13.10.2008 11:29
Status: Philosoph (611 Beiträge)
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