Schaden am Motor nach Strohmannverkauf
Hallo,
angenommen, Person X möchte
ein Auto kaufen, checkt alles was geht durch, lässt den Wagen hübsch warm laufen und fährt eine Runde - alles super. Wagen hat ein paar optische Mängel, aber nix wildes.
In der Announce in einer Autobörse steht der Wagen als Verkauf vom Autohaus Y, aber verkauft hat ihn ein "Verbindungsmann" Z - natürlich ohne Gewährleistung.
Ist ja auch ok gewesen, nur kocht der Motor nach 60 km Fahrt (bis dahin lief er gut) über - Diagnose Kopfdichtungsschaden.
Z lächelt natürlich nun und sagt "Ätschi, Privatverkauf, kannste nix machen" - ob X ihm nun unterstellt, dass Z davon wusste, will X mal nicht behaupten.
Leider hat der gute Z im Kaufvertrag den Inhaber des Autohauses Y stehen und sagte auch vor 5 Zeugen, dass er den im Auftrag des Hauses verkauft.
Meint Ihr, X kann Z damit konfrontieren, dass im Prinzip der Geschäftsführer des Autohauses Y (Adresse ist sogar vom Autohaus) den Wagen verkauft hat und somit keine Gewährleistung ausgeschlossen werden kann?
Im Vertrag wird die Gewährleistung ausgeschlossen inkl. dem Satz "technische + optische Mängel / reparaturbedürftig, nicht Betriebs- und Verkehrssicher" - es fehlte die Frontsstoßstange, weil diese vom Hof geklaut wurde.
Nicht falsch verstehen, X will nun nicht alle klitzekleinen Mängelchen behoben haben - er möchte den Wagen eigentlich gerne behalten und auch reparieren.
Nur müssen dann ca. 300-400 Euro für die Reparatur plus TZansport zum Wohnort von X noch fließen .
Einen kostenlosen Transfer in die Heimat (450 km) hat Y so schon angeboten...
Wie ist die Rechtslage?
Besten Dank im Voraus!
Gruß
Michael
von Lexmaul am 12.10.2008 21:21
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