Schaden am Mietwagen — Was tun?

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
mmaedler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schaden am Mietwagen — Was tun?

Guten Tag,

nach einer Eintages-Miete an einem Sonntag bei einem Autovermieter in Berlin Mitte haben wir das Fahrzeug nach der Rückkehr in die Stadt auf deinem öffentlichen Parkplatz gegenüber der Autovermietung abgestellt und den Schlüssel in den Nachttresor geworfen. Dies wurde uns so vom Personal des Vermieters empfohlen, welches am Morgen der Anmietung uns das Auto übergeben hat, da eine Einfahrt in die Tiefgarage des Vermieters zum geplanten Zeitpunkt der Rückkehr aufgrund der Öffnungszeiten nicht mehr möglich sei. Zu diesem Zeitpunkt war das Auto frei von Schäden; dies können meine drei Mitfahrer bestätigen.

Einige Tage später erhielten wir eine Rechnung auf der neben den Mietkosten für den besagten Tag ebenfalls ein Schaden in Höhe von knapp 580€ ohne weitere Belege.

Nach einem Anruf bei der Autovermietung wurde mir zugesichert noch in der gleichen Woche Dokumente zu schicken, die den Schaden beschreiben (was ist eigentlich kaputt und warum kostet es den genannten Betrag) und belegen (Foto des Schadens). Im gleichen Telefonat wies ich die Autovermietung darauf hin, dass ich es mir ggf. vorbehalte die Abbuchung von meiner Kreditkarte bis zur abschließenden Klärung des Vorfalls stornieren zu lassen.

Natürlich ist nach Ablauf der Woche gar nichts passiert — die besagte Email hat mich nicht erreicht (und wurde auch scheinbar nie versendet). Da auf meiner Kreditkarte auch keine Belastung stattfand, habe ich die Sache nicht weiterverfolgt; nun wurde meine Kreditkarte aber mit dem kompletten Rechnungsbetrag (also inkl. des Schadens) belastet.

Ein erneuter Anruf bei der Autovermietung bestätigte einerseits, dass es noch kein "Ticket" bezgl. meiner ersten Anfrage gebe und man mir nun die Unterlagen noch am selben Tag senden wolle.

Gegen Abend desselben Tages erhielt ich dann eine Email mit drei PDFs im Anhang (Rechnungskopie, Bilder, Kostenvoranschlag vom Tüv Süd).

Die übersandten Bilder zeigen zum Einen einen Kratzer und zum Anderen eine mutmaßliche Delle (deren Orte am Fahrzeug sich aber nicht aus den Bildern ableiten lässt). Leider scheinen alle Bilder (die sämtlich im Querformat angefertigt sind) aufgrund des Hochkantformats des PDFs in der Hälfte abgeschnitten.

Der Kostenvoranschlag, aus dem vermutlich nur ein KFZ-Sachverständiger den tatsächlichen Schaden anhand der veranschlagten Arbeiten herausdestillieren kann, beläuft sich über mehr als doppelt so viel, nämlich 1508€.

Ich kann also weder aus den Bildern, noch aus dem Kostenvoranschlag ersehen, was mir nun eigentlich zur Last gelegt wird. Daher stellt sich mir die Frage, wie ich nun weiter verfahren soll:
- Macht die Stornierung des Betrages auf der Kreditkarte Sinn oder eskaliere ich die Kosten (durch z.B. Mahngebühren, Inkasso) nur?
- Setze ich den Dialog mit der Autovermietung in Schriftform (also via Einschreiben) fort oder reicht Email und Telefon?
- Welche Fragen sollte ich der Autovermietung stellen (exakte Schadensmeldung? konkrete Kostenaufstellung für den von mir verursachten Schaden? Gleich Widerspruch weil Auto ohne Schaden vor Autovermietung abgestellt?)

Vielen Dank und schöne Grüße!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Wenn du den über die Kreditkarte gezahlten Betrag zurückbuchen lässt, dann überweise aber gleich den Betrag für die Mietkosten des Fahrzeugs, denn es ist ja unstrittig, dass du diesen zu zahlen hast.

Dann solltest du klären, wann der Gefahrenübergang war, zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeugs oder zum Zeitpunkt, als die Mietfirma das Fahrzeug am nächsten Tag übernommen hat.

Im ersten Fall muss die Mietwagenfirma nachweisen, dass die Schäden vor dem Abstellen von dir entstanden sind.

Wie war das Fahrzeug eigentlich versichert? Wie hoch war die Selbstbeteiligung? Hast du dir die Vertragsbedingungen schon mal zu Gemüte geführt, denn vielleicht lassen sich da auch hilfreiche Infos entnehmen.


Gruß

Uwe

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#2
 Von 
mmaedler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Uwe,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Zitat:
Wenn du den über die Kreditkarte gezahlten Betrag zurückbuchen lässt, dann überweise aber gleich den Betrag für die Mietkosten des Fahrzeugs, denn es ist ja unstrittig, dass du diesen zu zahlen hast.

Auf eine manuelle Überweisung möchte ich gerne verzichten, da ich den Wagen mit meiner LH Gold Karte bezahlt habe, in der ja eine MW-Vollkasko enthalten ist. Wenn ich nun den Betrag händisch von meinem Konto überweise entfällt der Versicherungsschutz. Ich werde dem Vermieter aber anbieten, dass er den ordentlichen Mietpreis jederzeit gerne nochmals von meiner Kreditkarte einziehen kann.

Zitat:
Dann solltest du klären, wann der Gefahrenübergang war, zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeugs oder zum Zeitpunkt, als die Mietfirma das Fahrzeug am nächsten Tag übernommen hat.

Hier bin ich mir nicht sicher, was Du genau meinst. Der Vermieter hat angeboten, ich könne das Fahrzeug gerne auf einem öffentlichen Parkplatz gegenüber der Vermietung abstellen und den Schlüssel in den Tresor werfen, sofern ich das Auto außerhalb der Öffnungszeiten retournieren möchte.

Zitat:
Wie war das Fahrzeug eigentlich versichert? Wie hoch war die Selbstbeteiligung? Hast du dir die Vertragsbedingungen schon mal zu Gemüte geführt, denn vielleicht lassen sich da auch hilfreiche Infos entnehmen.

Ja habe ich — leider lassen die VB keinen Spielraum zu, da sich der Schadenswert innerhalb meiner Selbstbeteiligung von 950€ bewegt.

Ich habe nun eine Mail formuliert in der ich erneut darum bitte mir eine verständliche und fehlerfreie/vollständige Dokumention zu liefern, damit ich zunächst einmal nachvollziehen kann, welcher Schaden mir eigentlich zur Last gelegt wird. Parallel dazu habe ich darauf hingewiesen, dass ich den Wagen frei von Schäden wie vom Personal erläutert vor der Vermietstation abgestellt habe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von mmaedler):

Hier bin ich mir nicht sicher, was Du genau meinst. Der Vermieter hat angeboten, ich könne das Fahrzeug gerne auf einem öffentlichen Parkplatz gegenüber der Vermietung abstellen und den Schlüssel in den Tresor werfen, sofern ich das Auto außerhalb der Öffnungszeiten retournieren möchte.

Na, es könnte sein, dass du so zwar den Wagen in der Nacht abstellen kannst, er aber als abgeben erst am nächsten Tag gilt. In diesem Fall wäre dir der Schaden anzurechnen.

Wenn aber als Abgabezeitpunkt gilt, als du den Schlüssel in den Briefkasten geworfen hast, dann ist der Schaden das Problem der Mietwagenfirma.

Was nun zutreffend ist, bzw. wie das rechtlich zu sehen ist, findet sich vielleicht ein Hinweis im Mietvertrag, oder jemand hier kann etwas dazu schreiben, oder ein Anwalt kann dir eine Antwort geben. Hast du eine Rechtschutzversicherung, so haben die Versicherungen meist einen Anwalt, den man solche Fragen stellen kann.

Zitat:
Auf eine manuelle Überweisung möchte ich gerne verzichten, da ich den Wagen mit meiner LH Gold Karte bezahlt habe, in der ja eine MW-Vollkasko enthalten ist.

MW steht für Mietwagen? Kannst du diese eventuell nicht in Anspruch nehmen? Die wird dann auch unberechtigte Ansprüche abwehren, so dass du dich dann nicht darum kümmern musst.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von mmaedler):
Ich habe nun eine Mail formuliert in der ich erneut darum bitte mir eine verständliche und fehlerfreie/vollständige Dokumention zu liefern, damit ich zunächst einmal nachvollziehen kann, welcher Schaden mir eigentlich zur Last gelegt wird.


Per Einschreiben machen.

Zitat (von mmaedler):
Einige Tage später erhielten wir eine Rechnung auf der neben den Mietkosten für den besagten Tag ebenfalls ein Schaden in Höhe von knapp 580€ ohne weitere Belege.


Zitat (von mmaedler):
Der Kostenvoranschlag, aus dem vermutlich nur ein KFZ-Sachverständiger den tatsächlichen Schaden anhand der veranschlagten Arbeiten herausdestillieren kann, beläuft sich über mehr als doppelt so viel, nämlich 1508€.


Passt ja irgendwie nicht zusammen. Datum der Bilder und des KVA?

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#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
oder jemand hier kann etwas dazu schreiben


Tatsächlich je nach AGB..
Ich kenne das so: Mieter haftet bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit.
Liegt die um 2 Uhr Nachts und man wirft Nachts den Schlüssel ein, haftet man nur bis dahin.

Nun müsste man eben notfalls gerichtlich erstreiten, Wesen der Schaden entstand.

Manchmal gilt auch, dass gehaftet wird, bis das Auto offiziell angenommen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mmaedler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten und helfenden Worte! Hier meine Antworten auf Eure Fragen:

Zitat (von Uwe Mettmann):
MW steht für Mietwagen? Kannst du diese eventuell nicht in Anspruch nehmen? Die wird dann auch unberechtigte Ansprüche abwehren, so dass du dich dann nicht darum kümmern musst.

Genau — MW=Mietwagen. Grund ist, dass auch die Vollkasko der Kreditkarte eine Selbstbeteiligung über 230€ beinhaltet, die ich gerne vermeiden würde.

Zitat (von Retels):

Passt ja irgendwie nicht zusammen. Datum der Bilder und des KVA?


Datum der Fotos kann ich nicht nachvollziehen, da diese vom System des Vermieters in einem PDF platziert wurden (daher auch das Problem mit den abgeschnittenen Bildern) und somit der Datumsstempel verloren ist.

Der KVA wurde am 28.06.2017 beauftragt — das Rechnungsdatum ist aber der 20.06.17. Dh zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gab des den KVA noch gar nicht (fällt mir jetzt erst auf).

Zitat (von Despi):
Tatsächlich je nach AGB..

Leider gibt es in den AGB keine Angabe dazu.

Vielen Dank nochmals für die ganzen Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von mmaedler):

Leider gibt es in den AGB keine Angabe dazu.

Kaum vorzustellen.. langsam werde ich doch neugierig, um welchen Vermieter es sich handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von mmaedler):
Grund ist, dass auch die Vollkasko der Kreditkarte eine Selbstbeteiligung über 230€ beinhaltet, die ich gerne vermeiden würde.


Unsinn. Der Versicherung den Fall melden und gut ist.
Es gibt nur 2 Varianten:

a) du bist für den Schaden verantwortlich: 230 EUR.
b) du bist für den Schaden nicht verantwortlich: die Versicherung regelt das und weist den Anspruch zurück.

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