Schaden am Auto durch Kleinkind

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)
Schaden am Auto durch Kleinkind

Guten Abend......ich hoff ich bekomme hier Hilfe , bin etwas ratlos und weiß nicht wie ich es handhaben soll.
Mein Kind von 4 Jahren hat im Kindergarten aus versehen ein Auto mit Stein getroffen , ein Erzieher stand direkt neben ihr und das Auto parkte direkt am Kindergarten Zaun , obwohl zwei Schritte weiter Parkplätze wären. Es wurde auch von Erzieher und der Fahrzeughalter das Auto auf Schäden untersucht , die keiner feststellen konnte , es war nix zu sehen und die Fahrerin ist auch so nach hause gefahren, es wurde nix fotografiert oder aufgeschrieben. Dafür hat sie sich heute gemeldet und behauptet dass die Motorhaube komplett schaden hätte.... meine frage wer haftet für den Schaden. ...... Kindergarten hat jetzt auch unseren Namen nicht weiter gegeben , müssen die jetzt unseren Namen der geschädigten sagen oder wie ist es...... Würde mich über Antwort sehr freuen.....Mut freundlichen grüßen Maria

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von maria 29):
Dafür hat sie sich heute gemeldet und behauptet dass die Motorhaube komplett schaden hätte

Da würde ich ihr entgegen das sie sich solche Behauptungen gut überlegen sollte. Sonst bekommt sie unter Umständen mal Post vom Staatsanwalt.



Zitat (von maria 29):
meine frage wer haftet für den Schaden.

Dein Kind nicht, da es unter 4 Jahren ist.
Eventuell der Kindergarten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Eventuell auch keiner.

Ich würde daher kurz und knapp auf die mögliche Haftung des Kindergartens verweisen und ansonsten erstmal die Kommunikation mit der Dame einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen lieben dank für die schnelle Antwort. .....Due Behauptung kam mir auch merkwürdig vor , da am ersten Tag ja gar nicht gesehen /bemerkt wurde .....der Kindergarten hat dem Besitzer schon eine Antwort gegeben.....der sie nicht dafür haften. ..derart es keine Verletzung der Aufsicht gab und da sie falsch mit dem Auto stand....nämlich am Kindergarten Zaun.... Die Dame selbst kenn ich nicht und hab mit ihr auch nicht geredet , da ich am arbeiten war und kind von ina abgeholt wutde, von den Erziehern wurde diesbezüglich keine Namen genannt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von maria 29):
und da sie falsch mit dem Auto stand

Nö, ein "die hätte da nicht stehen dürfen" entbindet nicht von der Haftung.

Alles andere schon.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17021 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von maria 29):
Due Behauptung kam mir auch merkwürdig vor , da am ersten Tag ja gar nicht gesehen /bemerkt wurde
Das muss man auch nicht direkt bemerken, schon gar nicht wenn der Wagen etwas nass oder schmutzig ist.

Zitat (von maria 29):
der Kindergarten hat dem Besitzer schon eine Antwort gegeben.....der sie nicht dafür haften
Das kann der KG behaupten wie er möchte, hat die Erzieherin die Aufsichtspflicht verletzt, so haftet der KG.

Zitat (von maria 29):
derart es keine Verletzung der Aufsicht gab...
So etwas ist zunächst einmal eine Schutzbehauptung. Ob eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt oder nicht entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.

Zitat (von maria 29):
und da sie falsch mit dem Auto stand
Das spielt überhaupt keine Rolle. Darf ich einen Menschen umbringen, der mit seinem Fahrzeug in der falschen Richtung in eine Einbahnstraße einfährt? Dieser würde sich dort ja so auch nicht aufhalten dürfen. Das ist also ein völlig unsinniges Argument.

Zitat (von maria 29):
nämlich am Kindergarten Zaun....
Besteht dort ein Halt-/Parkverbot? Falls nicht, so ist es nicht generell verboten an einem Zaun zu parken.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch relativ einfach. Kind ist unterr 7, also haftet es nicht, § 828 BGB . Eltern haften nicht, weil sie keine Aufsichtspflicht verletzt haben. Bleiben hast möglicherweise Haftende der Träger des Kindergartens, der soll den Fall seiner Haftpflichtversicherung melden, die wissen schon, was zu tun ist. Oder die Erzieherin. Die beiden möglichen Hafter, da kommt es auf die Verletzung der Aufsichtspflicht an. Und bei der Erzieherin im Innenverhältnis (Erzieherin/Arbeitgeber), ob sie grob fahrlässig gehandelt hat. Jedenfalls sind die Eltern außen vor.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von maria 29):
Mein Kind von 4 Jahren hat im Kindergarten aus versehen ein Auto mit Stein getroffen , ein Erzieher stand direkt neben ihr ...


Das Kind ist so jung, daß es nicht für den Schaden aufkommen braucht.
"Der Kindergarten" wird u.a. dafür bezahlt, die Aufsicht zu erführen - daher haftet er ( für Aufsichtspflichtverletzungen seiner Angestellten ). Es hat den Anschein, daß der Erzieher nicht genügend aufgepaßt hat.

Zitat:
das Auto parkte direkt am Kindergarten Zaun , obwohl zwei Schritte weiter Parkplätze wären.


Das läßt eher höhere Anforderungen an eine Aufsicht steinewerfender Kinder angezeigt erscheinen. (Erst) Hinsichtlich ihres eigenen Mitverschuldens müßte sich die Autofahrerin vielleicht vorhalten lassen, daß sie ihr Fahrzeug "zu nah" an steinewerfenden Kindern geparkt hatte.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Also ganz klar OPP - other peoples problems. Vermutlich die der Autofahrerin.
Abschließend sei noch gesagt, dass man Schäden durch eigene Kinder, für die eigentlich niemand aufkommen müsste, weil das Kind zu jung ist und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, trotzdem in die Haftpflichtversicherung aufnehmen kann. Das kann deswegen sinnvoll weil, weil man dem Fremden, in dessen brandneuen Ferrari der Fünfjährige gerade mit dem Fahrrad gekippt ist, vielleicht noch sagt "Pech gehabt." Neben dem Nachbarn, in dessen brandneuen Ferrari der Fünfjährige gerade mit dem Fahrrad gekippt ist, muss man aber weiterhin wohnen und nicht jeder versteht, dass das sein Pech ist.
In diesem Fall würde ich eine solche Versicherung, obwohl ich sie abgeschlossen habe, aber nicht bemühen. Man muss sein Beiträge ja nicht unnötig hochschrauben und den Kulanzwillen der Versicherung in wichtigeren Fällen reduzieren.

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
"Der Kindergarten" wird u.a. dafür bezahlt, die Aufsicht zu erführen - daher haftet er ( für Aufsichtspflichtverletzungen seiner Angestellten ). Es hat den Anschein, daß der Erzieher nicht genügend aufgepaßt hat.


Zitat (von RrKOrtmann):
Das läßt eher höhere Anforderungen an eine Aufsicht steinewerfender Kinder angezeigt erscheinen.


Am besten werden die Kinder gar nicht mehr rausgelassen oder nur mit 2:1 Begleitung....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Und nicht genügend aufgepasst ....es gibt auch Kinder, die Steine in die Hand nehmen, sie sich angucken, weil sie interessant aussehen, sie vielleicht mit nach Hause nehmen, sie auf einen Plastiklaster auflanden, transportieren u.s.w. Das ist doch ein normales Erforschen der Umwelt.

Aber, die Eltern sind auf jeden Fall raus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen dank an alle für die Antworten , es wurde mir sehr geholfen......Am Zaun herrscht Parkverbot, weil es ma passieren kann dass da das eine oder andere rüber fliegt so ist es bei Kindern, da kann man bei denn nicht in ihr Köpfchen reinschauen :) nur wenn sowas passiert ist man erst mal geschockt und weiß nicht wie man sie in der Situation verhalten soll aber zum Glück gibt's das Forum wo man die Antworten bekommt

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