Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum so genannten Großen Lauschangriff hat der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit geäußert. Das Verwanzen von Wohnungen und anderen Privaträumen berühre "den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Grünen-Politiker dem "Spiegel". Das BVG prüft auf die Klage von FDP-Politikern hin, ob das Abhören von Privatwohnungen zur Strafverfolgung verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden. Die Kläger bekräftigten ihre Erwartung, dass die Verfassungsrichter die umstrittene Methode deutlich einschränken werden.
Schaar nannte die akustische Wohnraumüberwachung einen "kaum zu rechtfertigenden Eingriff" in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit werde dem "Einzelnen seine grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit genommen". Darüber hinaus sei der Katalog der Straftaten, auf die ein Lauschangriff gestützt werden kann, "zu umfassend", kritisierte Schaar, der seit November im Amt ist. Seit 1998 können Wohnungen, in denen Tatverdächtige vermutet werden, auf richterliche Anordnung hin abgehört werden. Schaars Vorgänger Joachim Jacobs hatte in der mündlichen Verhandlung vor dem BVG im Juli 2003 die Regelungen noch als "tragfähigen Kompromiss" zwischen dem Schutz der Privatspähre und dem Strafverfolgungsinteresse des Staates bezeichnet.
Entschieden wandte sich Schaar im Deutschlandfunk gegen Überlegungen zur weitergehenden Überwachung von Wohnräumen. Eine Videoüberwachung wäre "ein noch tieferer Eingriff" als das Abhören von Wohnungen. "Die Webcam des Ermittlers im Schlafzimmer, das darf es nicht geben", betonte der Datenschutz-Chef am Sonntag.
Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch sagte dem Magazin "Focus" unter Verweis auf die neunmonatige Beratungszeit der Verfassungsrichter: "Einfach abschmieren werden sie unsere Klage sicherlich nicht." Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hofft auf Korrekturen an der bestehenden Rechtslage. Diese könnten laut Verfassungsrechtlern darin bestehen, dass auch Ehepartner unter Abhörschutz gestellt werden, berichtete "Focus". Bislang gilt dies nur für berufsbedingte Geheimnisträger wie Ärzte, Pfarrer, Rechtsanwälte oder Journalisten.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte dagegen mit Blick auf die Terror-Gefahr, der Große Lauschangriff sei "unverzichtbar". Ohne ihn wäre die Polizei "stark benachteiligt". Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele warnte im "Focus", die als "Wunderwaffe" im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität gepriesene Methode werde massiv überschätzt. Der Aufwand sei "enorm", die Ausbeute "marginal".
Rund die Hälfte der in Deutschland von 1998 bis 2002 initiierten Lauschangriffe gerieten dem "Focus"-Bericht zufolge zum Flop: 57 von insgesamt 118 Überwachungen hatten demnach keine Relevanz für das Verfahren. Die aufwändige und teure Verwanzung von 132 Wohnungen verhalf den Ermittlern nur zu bescheidenem Erfolg. Abgehört wurden 406 Personen - mehr als ein Drittel von ihnen trotz der Tatsache, dass sie als nicht beschuldigt galten, berichtet das Magazin.
29. Februar 2004 - 14.25 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
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