Schönheitsreparaturen bei Auszug

17. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Schönheitsreparaturen bei Auszug

Mein Problem: Ich bin zum 31.12.03 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und hatte mich mit dem Nachmieter über die verbleibenden Schönheitsreparaturen so geeinigt, daß ich ihnen die Farbe zur Verfügung stelle und sie die restlichen Arbeiten übernehmen. Jetzt ist der Mietvertrag mit denen aber doch nicht zustande gekommen und die Hausverwaltung hat mich heute angeschrieben, daß ich bis 03.02.2003 diese zu erledigen habe.
1. Frage: Ist es rechtens, daß sie sich jetzt doch wieder an mich wenden? Leider habe ich nichts schriftliches über die Vereinbarung ausser, daß die Verwaltung das selber in ihrem Brief an mich geäußert hat.
2. Frage: Bei meinem Einzug habe ich mit den Vormietern vereinbart, daß ich für die Renovierung aufkomme im "Tausch" gegen einige Einrichtungsgegenstände. Bei meinem Einzug war die Küche tapeziert. Ebenso hatte ich die Küche dann auch (mit abwaschbarer Tapete vor ca. 9 Monaten) tapeziert. Jetzt verlangt die Verwaltung, daß ich die Tapete abreisse und den Ölsockel wieder herstellen soll der ja bei meinem Einzug gar nicht vorhanden war. Wie sieht es damit aus? Ist das Rechtens?

Ich habe 2 3/4 Jahre in dieser Wohnung mit meiner Familie gewohnt.
In der Hoffnung auf baldige Hilfe
Gena

Um schnellen Rat wird gebeten. EILT ! ! !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich sollte vielleicht noch dazu erwähnen, daß ich die kompletten Schlüssel zu der Wohnung an den Nachmieter unter Zeugen, wie es mit ihm und dem Hauswart vereinbart war, bereits am 23.12.2002 abgegeben habe

Um schnellen Rat wird gebeten. EILT ! ! !

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