Guten Tag,
Ich bewohne seit dem 1.7.1997 ein Reihenhaus und möchte dieses zu 1.6.2002 kündigen. Wie ist es mit den Schönheitsreparaturen? Muss ich, da die 5 Jahre (wenn auch knapp) nicht überschritten sind,nur Küche und Bad renovieren lassen?
Besten Dank
Rene
Schönheitsreparaturen?
15. Mai 2002
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Frage vom 15. Mai 2002 | 20:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2002 | 01:09
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen. Ein Formularvertrag, der eine Staffelung der anteiligen Kosten vorsieht (z. B.: liegt die Schönheitsreparatur länger als ein Jahr zurück, hat der Mieter 20% der Kosten eines Kostenvorschlags zu zahlen; 40% bei mehr als zwei Jahren; 60% bei mehr als 3 Jahren; 80% bei mehr als vier Jahren; 100% bei mehr als 5 Jahren) ist zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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