Schönheitsreparaturen?

15. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Rene123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen?

Guten Tag,

Ich bewohne seit dem 1.7.1997 ein Reihenhaus und möchte dieses zu 1.6.2002 kündigen. Wie ist es mit den Schönheitsreparaturen? Muss ich, da die 5 Jahre (wenn auch knapp) nicht überschritten sind,nur Küche und Bad renovieren lassen?

Besten Dank
Rene

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen. Ein Formularvertrag, der eine Staffelung der anteiligen Kosten vorsieht (z. B.: liegt die Schönheitsreparatur länger als ein Jahr zurück, hat der Mieter 20% der Kosten eines Kostenvorschlags zu zahlen; 40% bei mehr als zwei Jahren; 60% bei mehr als 3 Jahren; 80% bei mehr als vier Jahren; 100% bei mehr als 5 Jahren) ist zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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