Schädigung durch Arbeitsschutz - Schmerzensgeld ?!

1. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stormbrain11
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)
Schädigung durch Arbeitsschutz - Schmerzensgeld ?!

Hey, ich habe da mal eine Frage:

Ich bin Elektroniker in der Ausbildung und wie es sich zur Arbeit gehört, ist der Arbeistschutz pflicht.

Doch genau dabei habe ich meine Probleme: Unsere Arbeitsschutzschuhe sind ein endloses Desaster.

Während ich immerwieder beschwerden von Arbeitsklollegen zu Ohre bekam, die über schmerzen klagten, hat es mich selber erwischt > Meine Arbeitsschutzschuhe reiben die Füße auf.

Es ist schon soweit gegangen, das ich Blasen und Abreibungen/Entzündungen unterhalb des Fußes und an beiden großen zehen bekam und das laufen dadurch sehr Schmerzhaft wurde, da die Schuhe gegen die breits Offenen Wunden rieb.

Als ich meinen Chef darauf ansprach hieß es nur:daran müsse man sich gewöhnen, daran wird nix geändert.

doch daran kann man sich nicht gewöhnen wenn Kollegen die schon seit seit jahren Arbeiten auch über dauerhafte Blasen und Abrieb klagen.

Man kann doch nicht von jemanden verlangen das er sich die Füße kaputt macht und 8 stunden am tag mit Schmerzen rumläuft !

Was kann man machen? Wer ist für die (Fehl-)Produktion der Schuhe verantwortlich ?!


lg
Storm

-- Editiert von Stormbrain11 am 01.08.2008 19:12:07

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was kann man machen?


Wenn der AG seiner Pflicht Arbeitsschutzschuhe zu stellen, nachkommt, kann man da m.E. nichts machen. Dafür, dass die Dinger reiben, kann der AG ja nichts. Es steht nirgendwo, dass der AN Anspruch auf die Super-bequem-Variante hat.

quote:
Wer ist für die (Fehl-)Produktion der Schuhe verantwortlich?


Na die Firma, die solche ungeeigneten Schuhe herstellt. Gerade in dem Bereich gibts enorme Qualitäts- und damit Tragekomfortunterschiede.

Ne Möglichkeit wäre evtl. sich mit dem AG darauf zu einigen, dass er nicht die Schuhe stellt, sondern den Betrag, den er dafür bisher bezahlt hat erstattet, wenn man sich bequemere beim örtlichen Arbeitsschutzanbieter kauft. ('NoRisk' gibts z.B. in allen Sicherheitsstufen und sind bequem)

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
wir reden hier nicht von einem Luxusproblem sondern von Schmerzen und möglichen Spätschäden (z.B. auch durch dauernde Fehlhaltung), üblen Infektionen usw.


Der AG kann unter keinen Umständen verlangen dass genau diese Schuhe angezogen werden.
Körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer ist eins der höchsten Güter überhaupt.
Eine angebliche Gewöhnungsphase ist inakzeptabel.

Würde einmal die Schäden von einem Arzt dokumentieren lassen und um seine Meinung bitten.
Ein Azubi hätte auch eine Beschwerdemöglichkeit in der Schule und bei der IHK, dass die mal mit dem AG reden.



Dann eben selber Schuhe anschaffen, so teuer sind die auch nicht. Besser ist eine Bezuschussung durch die Firma.
Zur Not können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Es gibt viele rechtliche und praktische Möglichkeiten dagegen vorzugehen.



Ist das Schuhmaterial im Arbeits/Ausbildungsvertrag geregelt ? Bitte mal posten.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist das Schuhmaterial im Arbeits/Ausbildungsvertrag geregelt?


Das ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stormbrain11
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

was heist geregelt, weiß nicht um du folgendes meinst aber da steht:

§5 Abs. 4: Berufskleidung

"Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt."


mehr habe ich über Arbeitsschutz und berufskleidung nicht herauslesen können.

lg
Storm

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt.


Das tut der AG doch.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stormbrain11
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja macht mir damit aber die füße kaputt.

Es ist ja nicht nur ein seelischer Schaden bzgl. der Schmerzen die 8 Stunden am tag ausgehalten werdenmüssen, sondern eine physische Belastung, da man nicht wirklich laufen kann.

Und von eventuellen Folgen ganz zu schweigen. (Zum beispiel eine spätere Fehlstellung der Füße da man sie im unterbewusstsein anders hällt und die Schmerzen einzugrenzen.

Nimm dir mal dein Daumen und zupfe mal die haut ab. Soweit bist du richtig das Profil siehst aber noch nix blutet. dann drücke gegen einen tisch etc. Ich gebe dir maximal 3-4 sek. die du es aushällst: wie wäre es aber mit 8 Stunden und ständig fortlaufender rieb ?!

ich glaube nicght dass das ne Arbeiten zuzumuten ist.

ich kann dir doch auch nicht irgendwelche Holländischen holdklöätzer an die Füße schnallen und sagen: "So das sind jetzt deine Arbeitsschuhe!"

lg
Stormi

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Da haste vollkommen recht Stormbrain.

Es geht nicht um irgendeine lächerliche Arbeitskleidung mit chicen Mützchen sondern um Sicherheitsmaterial.

quote:

Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt.



Muss vermutlich heißen "Wird dem Azubi eine besondere Berufsbekleidung vorgeschrieben, so wird sie ihm zur Verfügung gestellt". Oder ??

Aber egal.
Diese Schrottlatschen haben nichts an den Füßen verloren.
Das beharrlichen Anordnen dieses Modells trägt definitiv Mobbing-Merkmale.

Wieviele feste Mitarbeiter hat eigentlich der Betrieb ? Ist der Chef auch der Inhaber oder hat noch einen höhere Chef ? Gibt es es vielleicht einen Betriebsrat oder ist es ein ganz kleiner inhabergeführter Betrieb ?

Ich würde jetzt aber nicht auf die nächste Konfrontation warten sondern einen Gang höher schalten. Geh zum Arzt und lass die Meinung dazu dokumentieren.
Vielleicht findet er auch dass eine stehende Tätigkeit derzeit nicht gut für die Wundheilung ist und schreibt ein paar Tage AU.

Würde den Arzt um ein Attest bitten dass dieses Schuhmodell nicht getragen werden darf.
Das sollten die Kollegen auch machen.

Dann wirds spannend.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die besten chancen dürftet ihr haben, wenn ihr alle hingeht und über diese schutzkleidung beschwerde führt. evtl. müsste eure jugendvertretung auch was machen können. z.b. über die berufsgenossenschaft.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

AU und zwar alle, deren Füße gerade mal abheilen müssen :)

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stormbrain11
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

ja es giubt sowohl Betriebsrat als auch Jugendvertretung.

der Chef ist nicht der Inhaber sondern die Stadt L. Feste Mitarbeiter ? puuhh eine ganze Menge. Erkundigt habe ich mich bei 6 weiteren mitarbeitern über das Schuhproblem, sprich insg. 7 haben definitiv die Probleme.

Aber OK, ich denke die Sachlage ist geklärt, werde demnächst mal zum Arzt gehn, jetzt ist erstma WE da könn sich die beinchen erholen.

Danke erstmal an alle Poster für die Infos.

lg
Stormi

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

OK. Gut. Dann ist der Betrieb groß gemug, damit auch Festangestellte allgemeinen Kündigungsschutz haben. Es müssen mehr als 10 feste sein. Denn in Kleinbetrieb können aufmuckende Mitarbeiter viel schneller gefeuert werden...Daher die Frage nach der Mitarbeiterzahl.


(Halb-)Öffentlich Dienst und Betriebsrat ? Noch besser.
Ihr habt ein Beschwerderecht beim BR, der dann noch höhere Instanzen in der "Firma" ansprechen kann.

Sucht zuerst aber besser nochmal (genau einmal) ein vertrauensvolles Gespräch wo ihr mit dem Chef redet, am besten mit dem BR zusammen.


3x Hilfreiche Antwort

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