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Schülerrechte

Guten Tag,

ich hätte eine Frage, bezüglich der Rechte des Schüler's:

Hat ein Schüler das Recht, öffentlichen Zugang zu dem Klassenbuch seiner eigene Klasse zu haben?
Und eine weitere Frage, hat ein Lehrer das Recht einen Schüler zu tadeln, wenn dieser anfangs der Schulstunde (zuvor große Pause, ausserhalb des Klaasensaales)einen Bissen in sein Schulbrot macht?

Und eine weitere Frage, wo finde ich online eine Schulverordnung für das Bundesland Saarland (Erweiterte Realschule)


MfG

Sven (15 Jahre, Opfer :D)


von Black2k am 28.02.2007 14:18
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>Schülerrechte
1. Definieren Sie 'öffentlichen Zugriff'.

2. Wie sieht denn so ein 'Tadel' aus? Mündliche Ermahnung? Warum sollte das nicht zulässig sein?


von Mareike123 am 28.02.2007 15:02
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>Schülerrechte
1. Ob ich reinschauen darf.

2. Tadel = Schriftliche Verwarung, beim 3ten mal Verweis.


von Black2k am 28.02.2007 15:22
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Schülerrechte
Hier sind die Gesetzte bzw. Verordnungen des Saarlandes zu finden: http://www.saarland.de/6870.htm
Habe auf die schnelle aber keine Regelungen bzgl. des Klassenbuches gefunden!?
Habt ihr keinen Schülervertreter oder Vertrauenslehrer, der dir darüber Auskunft geben kann? Ich vermute, dass dir als Schüler zwar das Recht zusteht, deine Beurteilungen und Zeugnisse einzusehen, aber du nicht das Recht hast, das Klassenbuch einzusehen (dort stehen doch nur Anwesenheits- und Fehlzeiten!?) Sollten dort Tadel vermerkt werden, dann könnte man vom Klassenbuch als einer Art gemeinschaftlicher Personalakte ausgehen. Sind dort Tadel -deiner Meinung nach- unberechtigt eingetragen, dann müsstest du die Gelegenheit bekommen, Stellung zu nehmen.

Tadel und Biss ins Schulbrot:
Die Schulstunde hatte also schon begonnen und Du (das Opfer :-)), war noch auf dem Weg in die Klasse und hat dabei noch gegessen?? Ist das richtig verstanden? Dann gilt der Tadel wohl eher dem verspäteten Erscheinen im Unterricht und nicht dem Biss ins Schulbrot, oder??


von HeHe am 28.02.2007 15:55
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>Schülerrechte
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man als Schueler Einblick in Klassenbuch hat. Da stehen schliesslich auch Daten anderer Mitschueler drin und die sollten streng genommen vertraulich behandelt werden.

Schoenen Gruss, Olli

-----------------
" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"


von Olliminator am 28.02.2007 16:41
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>Schülerrechte
Also das Klassenbuch, soll eine Art Buch darstellen wo Lehrer die Hausaufgaben eintragen und unterzeichnen das sie da waren und Notize , in Form von Bemerkungen bzw Tadel vermerken.

Also, die Große Pause war vorbei und wir sind zu unserem Klassensaal gegangen (verschlossen), nach dem öffnen durch den Lehrer reichte mir meine Nachberin einen Schokoriegel den ich direkt öffnete und reinbiss, die Folge war ein Tadel...




von Black2k am 28.02.2007 16:50
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>Schülerrechte
Wenn es so war, wie von dir beschrieben, dann würde ich den Tadel so nicht akzeptieren und zum Rektor oder Vertrauenslehrer gehen.


von HeHe am 01.03.2007 13:21
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>Schülerrechte
Hab ich auch vor.
Doch hab ich gestern mal die Schulordnung gelesen, dass die Beschwerde schriftlich sein muss (soweit ich das verstanden hab).

Nun wollte ich mal fragen, wie verfass ich sowas?


von Black2k am 01.03.2007 13:33
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>Schülerrechte
@Olliminator
'Kopf gut schütteln vor Gebrauch-1'

Nach dem Schütteln nicht mehr zu gebrauchen?! : grins:

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"


von Was weiss ich? am 01.03.2007 16:41
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>Schülerrechte
>>Wenn es so war, wie von dir beschrieben, dann würde ich den Tadel so nicht akzeptieren und zum Rektor oder Vertrauenslehrer gehen. <<

Versteh ich nicht.

Stunde hatte begonnen,
die Schüler gehen in die Klasse.
Dabei beginnt der/die Threaderöffner/in zu essen.
Der Lehrer tadelt.

Mit welcher Begründung sollte man da widersprechen?

Was viele oft vergessen,
Schüler haben nicht nur Rechte ...
steht übrigens auch in den Schulordnungen ...


-- Editiert von epoeri am 01.03.2007 19:38:16


von epoeri am 01.03.2007 19:36
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>Schülerrechte
@epoeri:
Ja ja, du hast schon recht. Eigentlich müsste man einen Schüler, der sich erdreistet, auf dem Weg zur Schulbank in einen Schokoriegel zur beißen, gleich von der Schule werfen...............

Ein Tadel ist m. W. ein schriftlicher Verweis, der auch zum Rauswurf aus der Schule führen kann, nicht nur ein mündliches Ermahnen. Wie sich die Sache tatsächlich abgespielt hat (ob der Fragesteller ein ständiger Provokant ist oder ein wahres Unschuldslamm) können wir nicht beurteilen. Deshalb schreibe ich: ´´falls es sich verhält, wie dargestellt´´. An die Sache rangehen muss jeder selbst - mit seinem eigenen Gewissen.



von HeHe am 02.03.2007 13:23
Status: Unsterblich (4236 Beiträge)
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