>Schülerrechte
Hier sind die Gesetzte bzw. Verordnungen des Saarlandes zu finden:
http://www.saarland.de/6870.htmHabe auf die schnelle aber keine Regelungen bzgl. des Klassenbuches gefunden!?
Habt ihr keinen Schülervertreter oder Vertrauenslehrer, der dir darüber Auskunft geben kann? Ich vermute, dass dir als Schüler zwar das Recht zusteht, deine Beurteilungen und Zeugnisse einzusehen, aber du nicht das Recht hast, das Klassenbuch einzusehen (dort stehen doch nur Anwesenheits- und Fehlzeiten!?) Sollten dort Tadel vermerkt werden, dann könnte man vom Klassenbuch als einer Art gemeinschaftlicher Personalakte ausgehen. Sind dort Tadel -deiner Meinung nach- unberechtigt eingetragen, dann müsstest du die Gelegenheit bekommen, Stellung zu nehmen.
Tadel und Biss ins Schulbrot:
Die Schulstunde hatte also schon begonnen und Du (das Opfer :-)), war noch auf dem Weg in die Klasse und hat dabei noch gegessen?? Ist das richtig verstanden? Dann gilt der Tadel wohl eher dem verspäteten Erscheinen im Unterricht und nicht dem Biss ins Schulbrot, oder??
von HeHe am 28.02.2007 15:55
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