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Schülerrechte

Hey,
also ich hab ein riesen Problem! Hab neulich ne Franzarbeit geschrieben und hätte sie gestern zurück bekommen sollen. Meine Lehrerin meinte, dass der Lebenslauf den wir schreiben sollten, nicht von mir stamme, es sei nicht meine schrift...
Sie ist aber im Unrecht.. ich schreibe immer etwas anders. Mal nach links, mal nach rechts, mal mach ich das "l" so, mal so, usw..
sie unterstellt mir Täuschungsversuch.
wie kann ich beweisen, dass ich im Recht bin?
was kann ich da jetzt machen? und an wen kann man sich wenden, wenn es nichts bringt, mit dem schulleiter zu reden?
danke schonmal im vorraus
lg saskia


von Susanca am 21.10.2008 18:12
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>Schülerrechte
.... wie kann ich beweisen, dass ich im Recht bin? ....

Im Zweifelsfall gar nicht.

.... was kann ich da jetzt machen? ....

Gewöhne dir eine ordentliche und vor allem einheitliche Handschrift an.




von Boudicca am 21.10.2008 18:33
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>Schülerrechte
@Boudicca
heißt das, sie darf mir das jetzt einfach unterstellen und mir ne 6 geben oder so..??


von Susanca am 21.10.2008 18:42
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>Schülerrechte
ja sie kann aber auch nicht beweisen, dass das NICHT meine schrift ist...
kann man damit notfalls vor Gericht oder so?


von Susanca am 21.10.2008 19:24
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>Schülerrechte
Wenn ein Gespräch mit dem Schulleiter nichts bringt, kannst du dich theoretisch beim Kultusministerium beschweren.
Ob das etwas bringt, ist allerdings fraglich.
Was hältst du denn von meinem obigen Tipp mit der Handschrift?
Übrigens: Wenn du in den französischen Lebenslauf ebenso viele Fehler eingebaut hast wie in deinen deutschen Text, glaube ich nicht, dass du eine viel bessere Note bekommen hättest, selbst wenn die Lehrerin dir geglaubt hätte. Wenn deine Fehler daher kommen, dass du das Schreiben am PC nicht gewohnt bist, kannst du meine Kritik natürlich als gegenstandslos betrachten.


von Boudicca am 21.10.2008 20:18
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>Schülerrechte
sicher werde ich mir in Zukunft Mühe geben, meine Texte in einheitlicher Schrift zu schreiben, aber das hilft mir in diesem Fall erst einmal nicht weiter. Ich schreibe in der Regel sehr gute Noten und sehe nicht ein, wegen Täuschungsversuchs beschuldigt zu werden und eine 6 zu kassieren. Ich habe es echt nicht nötig gerade einen Lebenslauf (der haupsächlich nur aus Daten besteht) von einer anderen Person schreiben zu lassen und dies dann unter meine Arbeit zu mogeln. Warum sollte ich mit sowas meine guten Noten riskieren? Die Lehrerin hat auch vor der Klassenarbeit alle Blätter durchgeschaut die auf der Bank lagen.
Man muss sich ja als Schüler echt nicht alles gefallen lassen. Vorallem nicht, wenn ein Lehrer nach Symphatie benotet.


von Susanca am 21.10.2008 20:42
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>Schülerrechte
ja auch im Fach Deutsch ;-) habe heut ne 2 zurück bekommen und hatte sogar im halbjahreszeugnis ne 1 ;-)
nur im Internet schreib ich meist etwas wirr und oft ohne Punkt und Komma und meist auch alles klein :-)
naja, trotzdem danke für deine Hilfe...


von Susanca am 21.10.2008 21:28
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>Schülerrechte
Liebe Saskia,

da die Lehrkraft die Vermutung erhebt, die vorliegende Arbeit wäre nicht von dir, so ist die Lehrkraft dafür auch in der Beweispflicht.

Desweiteren schließe ich mich Boudicca bezüglich des Punktes an, dass du dich an die Schulleitung und an die übergeordnete Behörde wenden kannst. Dieses wäre die Landesschulbehörde. Die darüber angeordnete Behörde ist das Kultusministerium.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -


von Hr. J. Rönner am 21.10.2008 23:03
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>Schülerrechte
Verwaltungsgerichtlich anfechten lassen sich aber nur Zeugnisse, keine Klausurnoten.

Von daher besteht gegen eine (ungerechte) Benotung einer Klausur per se kein Rechtsweg, sondern nur das Prinzip Hoffnung.


von Leibgerichtshof am 21.10.2008 23:13
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>Schülerrechte
Vielen lieben dank für eure Ratschläge.
Mir geht es ja auch Hauptsächlich nicht darum, diese Punkte zu bekommen, sondern darum, dass sie mir zu unrecht etwas unterstellt. Ich möchte nicht, dass sie mir diese Sache den Rest des Schuljahres vorhält und ich in schlechtem Licht da stehe, denn das verbreitet sich mit sicherheit auch unter den restlichen Lehrern. Ich denke ich werde, wie ihr es auch schon vorgeschlagen habt, schrittweise vorgehen und mich nach und nach an übergeordnetere Behörden wenden bis endlich was getan wird.



von Susanca am 21.10.2008 23:28
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>Schülerrechte
hab noch vergessen was zu erwähnen..
diese besagte Lehrerin hat mir einen "Deal" angeboten. Sie meinte, sie lasse das unter den Tisch fallen und gäbe mir einfach eine 4 !!! das ist doch wohl auch nicht korrekt.. oder? somit versucht die doch ein "Geständnis" aus mir rauszubekommen. Wenn ich da zustimmen würde, würde ich ja praktisch gestehen das getan zu haben.. was ja nicht der fall ist!!


von Susanca am 22.10.2008 17:36
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