Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1455 Aufrufe

Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?

Hallo,

ich habe mal eine Frage, es geht um Rechte für Minderjährige (08.12.1986 – 17 Jahre ICH) die eine Schule Besuchen wollen wo die sich Weiterbilden können, aber wo die Schule einem nicht annimmt. Es geht um Hessen / Frankfurt am Main.

Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form 2003 – Berufsfeld Wirtschaft & Verwaltung:
Halbjahreszeugnis (1. Halbjahr): Englisch 4, Deutsch 5, Rechnungswesen 3
Halbjahreszeugnis (2. Halbjahr): Englisch 4, Deutsch 3, Rechnungswesen 2
Halbjahreszeugnis (Abschlusszeugnis): Englisch 4, Deutsch 4, Rechnungswesen 2


Es geht drum das ich heute ein Termin hatte mit dem Abteilungsleiter der Schule um 10 Uhr morgens. Es waren um die 7 Schüler mit mir dabei, ich wollte mich in eine 2. Jährige Berufsfachschule anmelden um meine Mittlere Reife zu erwerben, da wurde mir vom Abteilungsleiter gesagt das er mich nicht annehmen könnte weil es meine o.g. Noten nicht zu lassen.

Ich kenne fast die ganze Klasse in die ich will, da wurde mir gesagt das der Lehrer gesagt hat, dass noch bis zu 10 – 15 Schüler in die Klasse rein passen würde. Wir waren bei dem Termin nur 3 Leute die in eine 2. Jährige Berufsfachschule rein wollten und die rechtlichen 4 in eine andere Schulform.

Deshalb Frage ich mich wieso ich nicht angenommen werde wenn noch um die 10 – 15 Plätze frei sind.


Ich selber finde es auch schlecht das der Schulamt mir nicht Hilft dabei, ich bin wie oben gesagt minderjährig, ich finde mit meinem Zeugnisse keine Ausbildungsplatz und bin noch Schulpflichtig, wieso den dann nicht eine Chance zur Weiterbildung.

Ich bin wie Schon gesagt Schüler in Frankfurt am Main, ich will mich Weiterbilden wie oben geschrieben. Ich will meine Mittlere Reife erwerben und nicht noch eine Jahr ohne Ausbildung da stehen.

Also meine Fragen dazu:

1. Was für Rechte habe ich um in die Klasse rein zu kommen?
2. Kann ich es Schafen in die Klasse rein zu kommen wen ich einen Richtigen Anwalt einschalte?
3. Müssen die mich eigentlich nicht annehmen in die Klasse da ich noch minderjährig bin?
4. Muss ich wieder ein Jahr ohne Schule und Ausbildung da stehen?


Und dann heißt es, das es zu viele Schüler ohne Ausbildung gibt’s, kein wunder, wen auch viele nicht in eine schulen angenommen werden ob wohl die sich weiter bilden wollen.

Ich würde mich über eine Antwort Freuen, danke schon mal im voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Ender Bayram



von EnderFFM am 03.09.2004 18:34
Status: Junior (70 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?
Ich bitte um eine Antwort

-----------------
" "


von EnderFFM am 04.09.2004 11:56
Status: Junior (70 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?
Der Abteilungsleiter sagte doch, dass deine Noten nicht ausreichend wären und nicht dass es an Platz mangelt.


-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"


von Hellfire am 06.09.2004 08:12
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?
Hast du nicht, da du die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllst. Wäre ja wirklich seltsam, wenn sie jeden, egal welche Noten dieser vorzuweisen hat, zuließen. Kleiner Tipp: Besuch doch erst mal die Volkshochschule und schreib dich in einem Deutschkurs ein. Wer seine Muttersprache nicht wenigstens bis zu einem gewissen Grad beherrscht, ist einfach nicht qualifiziert genug für weiterführende Einrichtungen.


von Seregil_82 am 06.09.2004 11:15
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?
Wer seine Muttersprache.....

Ich gehe davon aus, dass es nicht die Muttersprache von Ender ist und er auch deswegen keine sonderlich guten Noten in der Schule hatte.


von alida am 12.09.2004 07:15
Status: Unsterblich (2349 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 16 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?
Ender, ich habe zwar keinen Tipp, aber ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du eine Ausbildung erhälst und beruflich etwas wirst.
Hast du schon einmal im Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes einen Termin gemacht? Oder dich umgeschaut, welche Alternativen du hast?


von sika0304 am 12.09.2004 14:43
Status: Tao (8055 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 155 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schülerrechte? Hab ich einen Recht an meine Anforderung?
Du hast definitiv zu schlechte Noten und erfüllst somit nicht die Zugangsvoraussetzungen, sonst könnte sich ja jeder auf weiterführende Schulen einschreiben und die Lehrer haben dann echte Probleme zu unterrichten, da die Schüler im Unterricht nicht mitkommen.

Hier erhälst du weitere Informationen:

http://www.bildungsserver.de/


von Fairground am 12.09.2004 18:34
Status: Senior (193 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97933
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online