Satzungsdetails zur Schnee-Räumpflicht

13. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Siegfried Schäfer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Satzungsdetails zur Schnee-Räumpflicht

In unserer Gemeindesatzung ist geregelt, dass in Straßen mit einseitigem Gehweg im jährlichen Wechsel auch der Besitzer des gegenüberligenden Grundstücks räumen muss. Im Sinner einer gerechten Verteilung der Lasten aller Bürger für das Gemeinwohl erscheint dies ja auch durchaus Sinnvoll. Im Einzelfall kann aber auch große Ungerechtigkeit dadurch entstehen. Wer kennt Ausnahmeregelungen in Satzungen?

In unserem Fall (Eckgrundstück) ist das so, dass ich im ersten Jahr dreimal so viel Strecke zu räumen habe wie der Nachbar gegenüber. Im nächsten Jahr muss ich Satzungsgmäß vor dem Grundstück des Nachbarn auch (zusätzlich) räumen und dieser Nachbar muss dem dem Jahr keinerlei Schneeräumung vornehmen. Ist das gerecht?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

tja für höhere gewalt und extra viel schnee in diesem jahr kann keiner was.

täte mich auch ärgern. schade das der nachbar nur grinsend hinter der gardine steht anstatt mal mit ihnen ein gespräch zu suchen.

das ist das menschliche, aber was zählt sind die gemeindesatzungen - meiner meinung nach..

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das sind eben die Nachteile eines Eckgrundstückes.

Ausnahmeregelungen dazu gibt es nach meiner Kenntnis nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen