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Satzung einer Kommune -> öffentl. Vergabe umgehen?

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Satzung einer Kommune -> öffentl. Vergabe umgehen?

Hallo,

folgender gedachter Fall: in der Kommune X soll eine Satzung um folgenden §§§ ergänzt werden: Mit dem Erwerb der Grabstätte "A" muss ein Vertrag über die Grabpflege mit der Treuhandstelle Y abgeschlossen werden. Über die gesamte Dauer der Ruhefrist. Nun ist es aber faktisch so, dass Treuhandstelle Y im Vertragsgebiet der Kommune X nur einen einzigen Dienstleister (= Gärtner) hat, dem durch die Satzungsänderung alle öffentlichen Aufträge, die mit der Grabstätte "A" zu tun haben, quasi direkt vermittelt werden. Zulässig oder Verstoß gegen Vergaberecht bzw. allgemeine Grundsätze des Satzungsrechtes einer Kommune?


von TheHumanLeague am 12.05.2012 16:57
Status: Frischling (2 Beiträge)
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