Guten Tag,
ich habe vor ein paar Tagen bei Saturn online eine Navigationsgerät gekauft. Während des Bestellprozesses wurde mir auch eine Abholung im Markt angeboten. Da ich an dem Tag zufälligerweise in Stuttgart war, habe ich mich für die Abholung im Markt Stuttgart entscheiden.
Ich erhielt darauf hin eine Bestätigung von Saturn und als Anhang war die Widerrufsbelehrung und die AGBs mit dabei. In den AGBs steht als Vertragspartner der Markt in Stuttgart. Die Widerrufsbelehrung ist eindeutig beschrieben: Ich muss bei einem Widerruf eine Mail an die angegebene Mailadresse senden und die Ware an ein Logistik Zentrum nach Erfurt.
Da ich leider vom Widerrufsrecht Gebrauch machen muss (Software funktioniert nicht), habe ich den Kundenservice von Saturn kontaktiert und um Zusenden eines Rücksendescheins gebeten. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich die Ware nur in Stuttgart abgeben kann, da ich sie dort auch abgeholt habe. Das in der Widerrufsbelehrung etwas anderes steht, interessierte den Mitarbeiter nicht. Er hat sich auch bei der Fachabteilung erkundigt und die sehen es auch so.
Ein Abgabe im Markt ist für mich nicht möglich, da ich gesamt 85 km entfernt bin.
Nun habe ich mich mit meinem Vertragspartner Saturn Stuttgart in Verbindung gesetzt. Die Mitarbeiterin kommentierte das Verhalten des Kundenservice mit "absoluter Schwachsinn"! Ich soll mich nochmals an den Kundenservice wenden- die müssen einen Rücksendeschein zustellen.
Kundenservice hat es wieder abgelehnt und Stuttgart kann mir keinen Rücksendeschein zusenden bzw. Versandkosten erstatten.
Was kann ich hier noch unternehmen? Die AGBs sprechen eine eindeutige Sprache. Ich habe jetzt an die angegebene Mailadresse meinen Widerruf bekundet und angekündigt, dass ich das Teil nach Erfurt schicke. Ich befürchte aber, dass das erst der Anfang einer langen Geschichte ist...
Freu mich auf Hinweise und Tipps für eine entsprechende Vorgehensweise. Rechtlicher Aspekt ist doch eindeutig, oder?
Vielen Dank
Thomas K.
Saturn: Widerrufsrecht / Vertragsrecht
22. April 2017
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Frage vom 22. April 2017 | 11:38
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
Saturn: Widerrufsrecht / Vertragsrecht
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#1
Antwort vom 22. April 2017 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatIch habe jetzt an die angegebene Mailadresse meinen Widerruf bekundet :
E-Mail? Welche E-Mail? Die ist nie angekommen ...
Ich würde da Einschreiben-Einwurf wählen und auch höflich aber bestimmt darauf verweisen, das man auf unverzügliche Zusendung des vertraglich vereinbarten Rücksendescheins besteht. Da ich die Meinung des Kundenservice nicht teile und das mein Anwalt und die Rechtsprechung das auch so sehen.
-- Editiert von Harry van Sell am 22.04.2017 12:30
#2
Antwort vom 22. April 2017 | 12:35
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 109x hilfreich)
Zitat:Beachten Sie bitte, dass bei der Bestellung mit Abholung im Markt immer der jeweilige Saturn Markt Ihr Vertragspartner ist.
https://hilfe.saturn.de/app/answers/detail/a_id/4985/related/1/session/L2F2LzEvdGltZS8xNDkyODU1ODI5L3NpZC9mVXQ3eF9VVENnbm5wZGg0SzhJSjVPUjM2ak9JRGpUOHRjZlRKaSU3RXh2RWF1TVRLMVlXTG44TXZMalozRWZuOGt6UlU0emdKQlhyRkg1SWF3T0hCQ0xqYjFQX05YU2J3NGhrYXh2RFpzTDg3Vk1WVUJuUERpVjc1QSUyMSUyMQ==
Laut Saturn ist der Lokale Saturn dein Vertragspartner, ein Widerruf dürfte also nur eine Kulanzleistung sein. Demnach musst du den Artikel zurückbringen oder auf deine Kosten zusenden.
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#3
Antwort vom 22. April 2017 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatLaut Saturn ist der Lokale Saturn dein Vertragspartner, :
Das kann er ja frei festlegen wer nun Vertragspartnersein soll.
Hilft nur nicht um die Fernabsatzgesetzgebung zu umgehen. Die Gerichte sind da sehr pingelig
Zitatein Widerruf dürfte also nur eine Kulanzleistung sein. :
Selbst wenn das Kuklanz wäre, hat man sich an die vertraglich vereinbarten Bedingungen der Kulanz zu halten. Eine nachträgliche Änderung würde vor Gericht wohl nicht durchgehen.
#4
Antwort vom 22. April 2017 | 15:33
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatein Widerruf dürfte also nur eine Kulanzleistung sein. :
Warum sollte das vorliegend Kulanz sein? Bestellung erfolgte online... Widerrufsbelehrung eindeutig...
-- Editiert von Retels am 22.04.2017 15:34
#5
Antwort vom 24. April 2017 | 23:45
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank für die Rückmeldungen und entsprechenden Hinweise. Ich habe nach einem weiteren Telefonat und E-Mails mit dem Kundenservice den Rücksendeschein erhalten.
Danke
#6
Antwort vom 25. April 2017 | 10:02
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
das Ganze hätte man auch viel schneller haben können!
Wer trägt denn laut Widerrufsbelehrung die Versandkosten? Das wirst wahrscheinlich Du sein. Auch wenn die dir jetzt einen Rücksendeschein zugestellt haben, die Kosten dafür werden dir dann wohl vom Gesammtbetrag abgezogen, also ein grosses Trara um letzendlich nichts...
#7
Antwort vom 25. April 2017 | 10:53
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatHallo, :
das Ganze hätte man auch viel schneller haben können!
Wer trägt denn laut Widerrufsbelehrung die Versandkosten?
Laut Widerrufsbelehrung trägt Saturn die Versandkosten.
#8
Antwort vom 25. April 2017 | 11:50
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Und selbst so, muss Saturn keinen Rücksendeschein zukommen lassen, sie hätten nur die Kosten übernehmen müssen, mehr nicht...
#9
Antwort vom 25. April 2017 | 12:39
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatUnd selbst so, muss Saturn keinen Rücksendeschein zukommen lassen, sie hätten nur die Kosten übernehmen müssen, mehr nicht... :
Richtig! Es ging ja eher darum, dass Saturn auf eine Rückgabe im Markt bestanden hat.
#10
Antwort vom 26. April 2017 | 17:16
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 407x hilfreich)
ZitatUnd selbst so, muss Saturn keinen Rücksendeschein zukommen lassen, sie hätten nur die Kosten übernehmen müssen, mehr nicht... :
Oft ist die Kostenübernahmer aber an die Nutzung eines Rückscheins gebunden. Vermutlich, weil der Händler besondere Versandkonditionen hat. Wäre also vielleicht zu überlegen, ob der Händler damit nicht eher im Annahmeverzug steht, weil der Käufer aus Schadensminderungsgründen (Vermeidung der Differenzkosten Standardporto-Sonderkonditionen) nicht versenden darf, und damit die Rückzahlung geschuldet ist, während der Käufer die Ware nur zur Abholung (oder zum Rücksendeschein) bereit halten muss?
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