Santander Kreditkartengebühr

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
cikrun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Santander Kreditkartengebühr

edit: habe gerade gemerkt das ich wohl im Falschen Unterforum geposted habe. Bitte verschieben falls es nicht ok ist.

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem.
Vor 2 Jahren habe ich einen Kredit über 10.000€ bei der Santander Bank aufgenommen, den ich jedoch vor kurzem komplett abgelöst habe. Ich hatte damals einen Notfall und brauchte dringend das Geld, daher habe ich damals in der Filiale auch alles unterschrieben was man mir vorgelegt hat. Z.B. musste ich eine RSV abschließen und meine offenen Kredite (Auto, Media Markt Kleinkredit) zusammenfassen.
Darum geht es jedoch nicht.
Ich habe vor einigen Tagen eine Abbuchung auf meinem Konto über ca. 20€ festgestellt, als Jahresgebühr für eine Kreditkarte die ich niemals benutzt oder gar besessen habe. Ich habe daraufhin meine Ansprechperson bei der Santander angeschrieben und die hat mir gesagt ich kann den Betrag zurückbuchen lassen da es sich wohl um einen Fehler handelt.
Jedenfalls wurde ich dann gleich von Santander angerufen, wie mir einfallen würde so etwas zu tun etc. Ich habe dem Herren am Telefon erklärt warum ich den Betrag storniert habe. Nun bekam ich Post mit der Zahlungsaufforderung und den von mir damals unterzeichneten Kreditkartenvertrag. Wie vorher bereits erwähnt, habe ich den Kredit in der FIliale abgeschlossen und aus einer Notsituation heraus die Papiere unterzeichnet und nicht einmal gemerkt das ich einen Kreditkartenvertrag mit unterschreibe.
Ich habe jedoch niemals eine Kreditkarte erhalten, konnte die Karte also auch nie aktivieren und habe sie somit auch nie benutzt. Ich fühle mich daher von dieser Bank ziemlich betrogen, gerade auch deshalb weil man meine Situation ausgenutzt hat um mir Dinge aufzubrummen wie die RSV und Kreditkarte, obwohl ich die nicht wollte.

Ich werde die 20€ jetzt bezahlen und darum bitten mein Kreditkartenkonto sofort zu schließen da ich ja anscheinend im Unrecht bin. Es geht mir bei diesem Thread nicht um die 20€ sondern vielmehr um das Prinzip und das Gefühl den Banken gegenüber machtlos zu sein.
Gibt es in so einem Fall wie meinem jemanden an den man sich wenden kann? Verbraucherschutz o.ä.?

Vielen Dank.

-- Editier von cikrun am 09.10.2017 09:52

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.10.2017 21:10:35
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von cikrun):
Es geht mir bei diesem Thread nicht um die 20€ sondern vielmehr um das Prinzip und das Gefühl den Banken gegenüber machtlos zu sein.


Dann entweder durchziehen oder abhaken.

Übrigens könnte es auch Geld von der RSV zurückerstattet geben, wenn der Kredit vorzeitig abgelöst wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Am Ende musst du erklären, wieso du das unterschrieben hast. Das Argument "Habe das nicht weiter durchgelesen" ist leider sehr schwach.
Das Argument "Habe die Kreditkarte nie erhalten" wäre deutlich besser. Ob man damit durchkommt, kann ich dir aber nicht sagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cikrun):
Gibt es in so einem Fall wie meinem jemanden an den man sich wenden kann? Verbraucherschutz o.ä.?

Und Du glaubst die stellen Dir dann einen Vorleser der Dir künftig vorliest was Du unterschreibst?

Das man nicht liest was man unterschreibt, ist ein Fall von "selbst schuld".



Zitat (von cikrun):
vielmehr um das Prinzip und das Gefühl den Banken gegenüber machtlos zu sein.

Da ist man auch nicht machtlos gegen die Banken, das effektivte Mittel ist wie immer (bei allen vertraglichen Vereinbarungen) "erst lesen dann unterschreiben".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cikrun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cikrun):
Gibt es in so einem Fall wie meinem jemanden an den man sich wenden kann? Verbraucherschutz o.ä.?

Und Du glaubst die stellen Dir dann einen Vorleser der Dir künftig vorliest was Du unterschreibst?

Das man nicht liest was man unterschreibt, ist ein Fall von "selbst schuld".



Zitat (von cikrun):
vielmehr um das Prinzip und das Gefühl den Banken gegenüber machtlos zu sein.

Da ist man auch nicht machtlos gegen die Banken, das effektivte Mittel ist wie immer (bei allen vertraglichen Vereinbarungen) "erst lesen dann unterschreiben".


Wow vielen Dank für diese äußerst hilfreiche Antwort.
Falls ich mich falsch ausgedrückt habe möchte ich es nochmal probieren.
Ich habe bereits erwähnt dass ich in einer Lage war, in der ich das Geld benötigte und das hat die Bank auch gewusst. Es war ein entweder - oder Spiel. Entweder ich unterschreibe alles was mir hingelegt wird oder ich bekomme das Geld nicht. Das meine ich damit wenn ich sage dass man machtlos gegenüber der Bank ist. Es ist richtig das ich blöderweise nicht gesehen habe das ich einen Antrag für eine KK mit unterzeichne, sonst hätte ich diese gleich gekündigt. Wie bereits erwähnt werde ich den offenen Betrag bezahlen.

Und NEIN ich will keinen Vorleser. (was soll überhaupt dieser bescheuerte Satz?)
Ich will wissen ob es jemanden gibt an den ich mich wenden kann, falls ich oder jemand den ich kenne wieder in so eine Situation kommt, in der man Geld braucht und die Bank sagt " ja du kriegst den Kredit aber du musst noch eine RSV und einen Bausparvertrag und eine KK etc. abschließen". Ich bin nämlich der Meinung das sich die Banken hier am Rande der Legalität bewegen. Zumindest ist das nicht ganz Fair!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cikrun):
Ich will wissen ob es jemanden gibt an den ich mich wenden kann, falls ich oder jemand den ich kenne wieder in so eine Situation kommt, in der man Geld braucht und die Bank sagt " ja du kriegst den Kredit aber du musst noch eine RSV und einen Bausparvertrag und eine KK etc. abschließen".

Klar. An den Verbraucherschutz, einen Anwalt, ein Gericht.

Ist halt aus diversen Gründen nur nutzlos. Zu einen gibt es erst mal kein Geld, zum anderen muss mangels Kontrahierungszwang niemand Verträge mit Dir abschließen.
Selbst wenn man dann also irgendwann mit Hilfe Verbraucherschutz / Anwalt / Gericht irgendeine Gebühr los wäre, kann die Bank immer noch sagen "Nö, mit dem machen wir keine Kreditgeschäfte".



Wirkungvoller wäre es möglicherweise sich an die Konkurenz zu wenden und zu schauen, ob es da bessere Konditionen gibt.



Zitat (von cikrun):
Ich habe bereits erwähnt dass ich in einer Lage war, in der ich das Geld benötigte und das hat die Bank auch gewusst. Es war ein entweder - oder Spiel.

Wenn man sich in eine suboptimale Verhandlungsposition bringt, hilft einem weder Verbraucherschutz / Anwalt / Gericht.
Das ist wie beim Pokern, wenn der Gegner weis das man ein mieses Blatt hat ...



Ansonsten steht es einem frei zu beweisen, das hier jenseits der Legalität agiert wurde.
Nur sehe ich da anhand der Sachverhaltsschilderung keine Ansatzpunkte.



Zitat (von cikrun):
Zumindest ist das nicht ganz Fair!

Hier geht es darum Geld zu machen. Das Wort "fair" liegt da im hintersten Regal, ganz oben - bedeckt mit einer dicken Staubschicht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen