Sanierung des Bades zu vollen Kosten des Mieters?
Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und suche auf diesem Wege Hilfe zu meiner momentanen Situation.
Ich wohne derzeit in ÖSterreich und bin jetzt in eine neue Altbauwohnung eingezogen.
Nach dem Einzug haben wir einige Dinge festgestellt die beim Besichtigungstermin nicht unbedingt ersichtlich waren.
1: Der Spülkasten vom WC ist defekt
2: Im Bad ist zwar ein Wasseranschluss für eine Waschmaschine vorhanden, allerdings kein direkter Abfluss.
3: Das Bad ist nur teilgefliest und die Wände schauen nicht gerade gut aus. Desweiteren sind einige Fliesen gesprungen(vom Vormieter)
4: Das Waschbecken ist total verdreckt und gräulich, und man bekommt die Einfärbung nicht weg. Desweiteren hat es einen Riss.
5: Bei der Badewanne ist es ähnlich wie bei dem Waschbecken.
Jetzt meine Frage: Der Vermieter weigert sich den Spülkasten zu reparieren(Einziger Vorschlag von ihm: Er stellt den Spülkasten und ich muss ihn selbst montieren, allerdings fehlende Fachkenntnisse)
Einer Vollsanierung des Bades, sowie dem legen eines Abflusses für die Waschmaschine stimmt er zu allerdings soll ich die GESAMTEN Kosten übernehmen.Da es sich um grobe Mängel handelt und ich auch nicht einsehe das Bad zu sanieren da das "verlorenes Geld" ist(ich bekomme es beim Auszug ja nicht zurück) frage ich mich jetzt was ich tun soll...
Auf meinen Vorschlag die Sanierung vorzunehmen und die Kosten durch Aufwertung des Mietobjektes direkt auf die Miete im Verhältniss zur Mietdauer aufzurechnen reagiert der Vermieter nicht.
Würde mich über Hilfe freuen, falls da wer Rechtsgrundlagen oder Urteile kennt.
Zu beachten wäre das ich nach dem Mietrecht Österreich wohne.
-----------------
""
-- Editiert am 20.06.2011 19:51
von Telanis am 20.06.2011 19:50
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden