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Samsung unter Verdacht der Marktmanipulation

AFP VOM 31.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 941 Aufrufe
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Apple, Samsung, Verkaufsverbot, Patente

EU-Kommission leitet Untersuchung ein

Der Elektronikkonzern Samsung könnte nach Einschätzung der Europäischen Kommission bei Handys und Tablet-PCs seine Marktmacht zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht haben. Die EU-Kommission in Brüssel leitete deshalb eine förmliche Untersuchung ein, wie die Behörde mitteilte. In Deutschland bestätigte ein Gericht das Verkaufsverbot für zwei Tablet-PCs des Konzerns.

Die EU-Kommission erklärte, es gehe um den Verdacht, dass der südkoreanische Konzern "wesentliche Standard-Patentrechte genutzt hat, um den Wettbewerb zu verzerren". Samsung hatte sich 1998 verpflichtet, bestimmte eigene Patente an andere Unternehmen der Branche zu fairen Konditionen zu lizensieren.

Es geht dabei um Patente, die für die Entwicklung von Standards für den gesamten Mobilfunk wichtig sind. Auf diese Weise soll die Standardisierung der Technologie sichergestellt werden.

Die Südkoreaner stehen laut Kommission nun im Verdacht, sich nicht an diese Verpflichtung gehalten zu haben. Der Grund ist demnach, dass Samsung 2011 in mehreren EU-Staaten wegen angeblicher Verletzung von Patentrechten vor Gericht zog. Betroffen war unter anderem der US-Elektronikkonzern Apple.

Apple und Samsung streiten sich derzeit vor einer Vielzahl Gerichten und Behörden weltweit um angebliche gegenseitige Design- und Patentverletzungen. In einem solchen Streit unterlag Samsung am Dienstag Apple: Der Konzern darf zwei Modelle seines Tablet-Computers Galaxy Tab in Deutschland nicht vertreiben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 und des Galaxy Tab 8.9 verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung, Samsung habe mit diesen Modellen den Tablet-Computer iPad von Apple in unlauterer Weise nachgeahmt. Die Entscheidung gilt nicht für das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N, das Samsung im vergangenen November speziell für Deutschland auf den Markt gebracht hatte. Die Entscheidung des Düsseldorfer Zivilsenats ist rechtskräftig. Ein Gericht in Den Haag hatte vergangene Woche entschieden, Samsung dürfe das Galaxy Tab 10.1 in den Niederlanden weiter vertreiben.

Über die Nachfolgeversion Galaxy Tab 10.1N streiten Samsung und sein US-Konkurrent Apple derzeit vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dieses hatte Ende Dezember befunden, dass Samsung das neue Modell vorerst weiter vertreiben darf. Seine endgültige Entscheidung will das Landgericht am 9. Februar verkünden.

31.01.2012 - 19:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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