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Sachsenticket
Ich habe von der Idee gehört, dass man sich ein Sachsenticket kauft und damit den ganzen Tag durch Sachsen fährt. Dabei nimmt man immer Leute mit zum Beispiel für 6 Euro und nach ein paar Fahrten lohnt sich das. Wenn ich das regelmäßig mache, muss ich diese Beschäftigung als Gewerbe anmelden? Wenn ja, was kostet mich das? Und betrifft mich das Personenbeförderungsgesetz?
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von Dieter75 am 22.07.2010 20:53
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>Sachsenticket
--- editiert vom Admin
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>Sachsenticket
Was ist denn das für eine geistreiche Aussage!
Wie sieht es mit der Gesetzeslage aus? Ab welchem Betrag muss ich ein Gewerbe anmelden?
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von Dieter75 am 23.07.2010 02:31
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>Sachsenticket
quote:
man kauft sich ein Sachsenticket und fährt damit den ganzen Tag durch Sachsen Dabei nimmt man immer Leute mit zum Beispiel für 6 Euro und nach ein paar Fahrten lohnt sich das.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte
der Aktionsangebote Sachsen-Ticket 6.3
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die
Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen.
http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tickets/agb_ab_20091213/MDB70307-sachsen_ticket_ab_20091213.pdf Wenn Du/ihr nach Fahrtantritt mit dem Sachsenticket Personen hinzunehmt oder austauscht, verliert das Ticket seine Gültigkeit. Wenn Du dem Zugpersonal gegenüber eine nach Fahrtantritt erfolgte Vergrößerung/Änderungen Deiner Reisegruppe verschleierst (d.h. ein "gültiges" Ticket vortäuschst), könntest Du Dich wegen Betrugs strafbar machen. Wenn das Zugpersonal die Ungültigkeit Deines Tickets wegen Gruppenänderung entdeckt, könnten alle Reisenden gemäß Nr. 3.9 der Beförderungsbedingungen Personenverkehr ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" zu entrichten haben. Wegen absichtlichen "Schwarzfahrens" (ohne gültiges Ticket) könntet ihr euch zudem nach
§ 265a StGB - Erschleichen von Beförderungsleistungen strafbar gemacht haben.
quote:
nach ein paar Fahrten lohnt sich das. Wenn ich das regelmäßig mache, muss ich diese Beschäftigung als Gewerbe anmelden?
Vermutlich mußt Du Einkünfte auch dann anmelden, wenn die aus Zahlungen von Nutznießern (D)eines fortgesetzten gewerblichen Betrugs stammen würden.
M.
von Mirk am 23.07.2010 03:38
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>Sachsenticket
Danke für die ausführliche Antwort!
von Dieter75 am 26.07.2010 13:55
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