Sachschaden in der Ausbildng

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
denndsd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachschaden in der Ausbildng

Guten Tag,

Ich bin im 2. Lehrjahr einer Ausbildung zum Fachinformatiker.
Am Montag ist mir beim Kundenbesuch ein Tablet kaputt gegangen.
Es ist mir nach Abschluss auf dem Rückweg in die Firma herunter gefallen.
Mein Chef verwies mich darauf , ICh solle mich an meine Private Haftpflicht wenden und es darüber klären.
DIe Frage ist, ist das so Rechtlich korrekt?
ICh bin doch gegen sowas versichert oder?

Vielen Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

also es ist während der Arbeitszeit passiert?
evtl sogar für die Durchführung der Arbeit benutzt worden?

Dafür ist die private Haftpflicht nicht zuständig (melden kannst du es natürlich, dann erklären die Dir das nochmal)

Rechtlich bist du für den Schaden erstmal verantwortlich, da du aber als Angestellter tätig warst, haftet deine Firma auch für die von dir verursachten Schäden (Ausnahmen gibt's aber trifft hier nicht zu)
Ob deine Firma dafür versichert ist, weiß ich nicht, in der Regel sollte aber eine sog. Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von denndsd):
ICh bin doch gegen sowas versichert oder?

Ernsthaft? Woher sollen wir jetzt wissen was DU alles für Versicherungen abgeschlossen hast?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
denndsd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen .

Danke euch.
So wie Ich das jetzt verstanden habe, muss Sich dafür meine Firma darum kümmern.
Generell ist es ja so , wenn Ich in einer Ausbildung bin und vorher noch keine Abgeschlossene habe bin ich bei den Eltern mitversichert.

Viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Um keine Probleme im Arbeitsverhältnis zu bekommen melden Sie den Schadensfall Ihrer Haftpflichtversicherung. Die wird dann korrekt antworten, nämlich dass sie nicht zuständig ist und Sie haben kein Problem. Dafür kommt die Betriebshaftpflichtversicherung auf.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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