Sachmangel Garantie

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Highlander1974
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachmangel Garantie

Habe im August 2007 einen Peugeot 207 Bj 2008 bei einem Händler gekauft nach 2 wochen war der Kat schon defekt .
Wurde aber instandgesetz.
Jetzt hatte sich das Handbremsseil ausgehakt und ich hatte meinen Nachbarn der Kfz-Mechaniker ist um Rat gefragt, der hatte sich die Bremse hinten angeschaut, uns sagte das die eine Seite fest sitzt und sich deshalb das Seil ausgehängt habe.
Er sprach auch von einen Sachmangel.
das Fahrzeig hat jetzt 109000km Laufleistung ist das noch ein Sachmangel?
Im übrigen war die Bremse beim Kauf schon am schleifen da sagte man mir aber das käme von der Standzeit und der Feuchtigkeit, und würde nach ein paar mal Bremsen weg sein.
Wie soll ich jetzt vorgehen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Highlander1974):
Habe im August 2007 einen Peugeot 207 Bj 2008 bei einem Händler gekauft



Respekt !! :grins:


Zitat (von Highlander1974):
der hatte sich die Bremse hinten angeschaut, uns sagte das die eine Seite fest sitzt und sich deshalb das Seil ausgehängt habe.


Zitat (von Highlander1974):
Wie soll ich jetzt vorgehen?



Man sollte eine Werkstatt aufsuchen und die Bremse instandsetzen lassen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Highlander1974):
Er sprach auch von einen Sachmangel.

Ein Sachmangel müsste bei Übergabe vorliegen, und da ging doch die Handbremse.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120239 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Highlander1974):
Wie soll ich jetzt vorgehen?

Werkstatt aufsuchen und reparieren lassen.



Zitat (von 0815Frager):
Ein Sachmangel müsste bei Übergabe vorliegen, und da ging doch die Handbremse.

Zumindest müsste der latent vorliegen.
Da aber nach 10 Jahren bezüglich gesetzlicher Sachmängelhaftung alles verjährt ist, muss man sich darüber keine Gedanken machen.

In wie weit hier noch die erwähnte Garantie zum tragen käme, da müsste man mal schauen was genau in den Garantiebedingungen steht.

Zum Schluß müsste man auch prüfen, ob hier nicht bestimmungsgemäßer Verschleiß vorliegt, denn der wäre dann auch von der gesetzlichen Sachmängelhaftung ausgeschlossen.





-- Editiert von Harry van Sell am 24.09.2017 19:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Highlander1974
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe 2000km jetzt gefahren, und habe 1 Jahr gebrauchtwagen Garantie.
Und es ist nur hinten links der Bremse betroffen .
Habe Kontakt mit der Händler aufgenommen und hatte den Mechaniker am Telefon der mir den Wagen übergeben hatte,
Der wusste auch noch von der Festsitzenden Bremse bei der übergabe.
Die nehmen sich jetzt im Rahmen der Gewährleistung seitens des Händels an.
Und es ist nicht die Handbremse die Fest ist sondern die Betriebsbremse!

-- Editiert von Highlander1974 am 25.09.2017 10:24

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

kann es sein, dass du im Eimngangspost evtl falsche Angaben gemacht hast? Meintest du evtl 2017 oder doch wie geschrieben 2007?

Das ist ein grosser Unterschied, der auch rein rechtlich vieles ändert...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Kann es sein, dass du in bei deinem Eingangspost einen Tippfehler gemacht hast? Dort steht, du hättest den Wagen 2007 gekauft ich denke du meinst 2017 kann das sein?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
kann es sein, dass du im Eimngangspost evtl falsche Angaben gemacht hast? Meintest du evtl 2017 oder doch wie geschrieben 2007?

Er meint das er ihn August 2017 gekauft hat, einfach nur Tippfehler. Macht ja auch anders keinen Sinn ,er kann ihn ja schlecht 2007 gekauft haben wenn das Auto Bj. 2008 ist.

Zitat (von Highlander1974):

Die nehmen sich jetzt im Rahmen der Gewährleistung seitens des Händels an.

da hast du aber Glück ;) manch anderer hätte es bestimmt abgelehnt da ein fester Sattel völlig normal ist nach dieser Zeit

Zitat:
Und es ist nicht die Handbremse die Fest ist sondern die Betriebsbremse!

ist das gleiche weil Betriebsbremse & Handbremse über einen Bremssattel wirken




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Er meint das er ihn August 2017 gekauft hat, einfach nur Tippfehler. Macht ja auch anders keinen Sinn ,er kann ihn ja schlecht 2007 gekauft haben wenn das Auto Bj. 2008 ist.
Sorry aber das ist falsch, der Tippfehler könnte auch sein 2007 gekauft und MJ (nicht BJ) 2008 ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Was spricht dagegen eine Sache im Vorraus zu kaufen? Sicherlich, Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist dann anders, aber Grundlegend muss der Eingangspost des TE nicht per se falsch sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Leute ;) denkt doch mal einen Moment nach bevor ihr was schreibt > der TE fragt doch nicht 10 Jahre!!! nachdem er ein KFZ gekauft hat ob er bei dem Händler einen Sachmangel geltend machen kann ;)
das Fahrzeug wurde im August diesen Jahres gekauft , nach 2 Wochen war der Kat def. der wurde repariert> nun is der Bremssattel fest & seine Frage ist ob das ebenfalls unter einen Sachmangel fällt.



-- Editiert von Jule28 am 25.09.2017 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120239 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
der TE fragt doch nicht 10 Jahre!!! nachdem er ein KFZ gekauft hat ob er bei dem Händler einen Sachmangel geltend machen kann

Hast Du eine Ahnung, was juristischen Laien sich (undn dann uns) nicht manchmal alles fragen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Highlander1974
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry Leute, war ein Schreibfehler. Fahrzeug Bj.2008.

Kaufdatum: 25.07.2017.

1x Hilfreiche Antwort

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