Hallo Leute.
Ich habe zwar nun schon einige ähnliche Beispiele gelesen, möchte aber gerne auch meinen Fall genauer beschreiben.
Vor 4 Wochen habe ich einen Skoda Octavia Bj.2005 von einem HÄNDLER gekauft. Bißher lief er auch ohne Probleme......bißher :-(
Nun mit dem Temperatursturz der letzten Tage macht sich aber ein erheblicher Fehler erkenntlich :-/ !!!
Das Automatikgetriebe schaltet fehlerhaft. Anstatt z.B. vom dritten in den vierten Gang zu schalten, springt es direkt in den sechsten. Auch der Rückwertsgang springt raus und ich muss das Auto ausmachen, erneut starten und kann dann wieder ein ein paar Meter rückwärts fahren.
Wie ist nun die Rechtslage in Bezug auf die Gewährleistung da ich das Auto ja von einem Händler gekauft habe?
Im Vertrag befindet sich diese Klausel auf der Vorderseite----->
"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."
Auf der Rückseite im Kleingedruckten der AGB's steht aber ------>
"...Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Auslieferung an den Kunden...."
"...Ansprüche wegen Sachmängel hat der Käufer beim Verläufer geltend zu machen..."
"...Wird der Kaufgegenstand aufgrund eines Sachmangels betriebsunfähig, kann der sich Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KfZ-Meisterbetrieb wenden...."
Mir war die Klausel auf der Vorderseite bei Vertragsabschluß schon bewußt aber ich hätte schwören können, dass diese Klausel nicht mehr rechtmäßig ist und der Autokauf bei einem Händler IMMER eine Gewährleistung beinhaltet die maximal auf ein Jahr beschränkt werden darf!
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
LG
Christian
Sachmängelhaftung / Gewährleistungsklausel Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zitat:"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."
Unwirksam!
Zitat:aber ich hätte schwören können, dass diese Klausel nicht mehr rechtmäßig ist und der Autokauf bei einem Händler IMMER eine Gewährleistung beinhaltet die maximal auf ein Jahr beschränkt werden darf!
Richtig!
Hast du den Wagen BEI oder VON einem Händler gekauft? Mittlerweile verkaufen viele Händler im Auftrag von anderen privaten Personen. Wer steht also als Verkäufer in Vertrag?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler solch einen Bockmist in den Vertrag schreibt.
Oder bist du eventuell selbst gewerblich?
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korrigiere : Der Wagen ist Bj. 2009 ----ändert aber nichts an der Situation
Nein ich hab den Wagen direkt bei einem Autohandel gekauft.
Im Feld für den Verkäufer steht also der Stempel vom Autohandel ...
VIELEN DANK hamburger-1910 aber würdest du deine Antworten auch etwas untermauern können warum du so entscheidest?
Gruß
ZitatNein ich hab den Wagen direkt bei einem Autohandel gekauft. :
Im Feld für den Verkäufer steht also der Stempel vom Autohandel ...
Und was stehet bei Käufer: Firma/Herr/Frau.........??
Oder bist du in irgendeiner Art Selbstständig etc. ??
-- Editiert von Toppi am 08.01.2016 15:41
@Topoi:
Dort ist der Firmenstempel !
XXXXX Automobile
Straße
PLZ
Ich bin nicht Selbstständig.
Zitat@Topoi: :
Dort ist der Firmenstempel !
XXXXX Automobile
Straße
PLZ
Meine Frage bezog sich auch nicht auf den Verkäufer, sondern was hat der Händler bei " Käufer" geschrieben (Firma/Herr/Frau......etc.)
@Toppi
Oh achso hab ich überlesen.
Also im Feld "Käufer" steht ganz normal mein Name und Adresse ohne weiter Zusätze.
Zitat:
Wie ist nun die Rechtslage in Bezug auf die Gewährleistung da ich das Auto ja von einem Händler gekauft habe?
Im Vertrag befindet sich diese Klausel auf der Vorderseite----->
"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."
Mir war die Klausel auf der Vorderseite bei Vertragsabschluß schon bewußt aber ich hätte schwören können, dass diese Klausel nicht mehr rechtmäßig ist und der Autokauf bei einem Händler IMMER eine Gewährleistung beinhaltet die maximal auf ein Jahr beschränkt werden darf!
Hallo Christian,
wenn in deinem Kaufvertrag bei Käufer deine Privatanschrift festgehalten wurde, hat der Händler ein großes Problem, denn mit der Klausel:
"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen"
verliert der Kaufvertrag (aus meiner Sicht) seine Gültigkeit und wäre somit nichtig. Damit hast du jetzt laut BGB sogar 24 Monate Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Ich würde an deiner Stelle damit zu einem Anwalt gehen und den Händler zunächst zur Nachbesserung auffordern. Ein guter Anwalt könnte hier sogar ein Rücktrittsrecht fordern, da du (aus meiner Sicht) im Vorfeld mit dieser Klausel arglistig getäuscht wurde............
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