Sachmängelhaftung / Gewährleistungsklausel Händler

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Chrischi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung / Gewährleistungsklausel Händler

Hallo Leute.

Ich habe zwar nun schon einige ähnliche Beispiele gelesen, möchte aber gerne auch meinen Fall genauer beschreiben.

Vor 4 Wochen habe ich einen Skoda Octavia Bj.2005 von einem HÄNDLER gekauft. Bißher lief er auch ohne Probleme......bißher :-(

Nun mit dem Temperatursturz der letzten Tage macht sich aber ein erheblicher Fehler erkenntlich :-/ !!!
Das Automatikgetriebe schaltet fehlerhaft. Anstatt z.B. vom dritten in den vierten Gang zu schalten, springt es direkt in den sechsten. Auch der Rückwertsgang springt raus und ich muss das Auto ausmachen, erneut starten und kann dann wieder ein ein paar Meter rückwärts fahren.


Wie ist nun die Rechtslage in Bezug auf die Gewährleistung da ich das Auto ja von einem Händler gekauft habe?
:???:

Im Vertrag befindet sich diese Klausel auf der Vorderseite----->
"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."

Auf der Rückseite im Kleingedruckten der AGB's steht aber ------>
"...Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Auslieferung an den Kunden...."
"...Ansprüche wegen Sachmängel hat der Käufer beim Verläufer geltend zu machen..."
"...Wird der Kaufgegenstand aufgrund eines Sachmangels betriebsunfähig, kann der sich Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KfZ-Meisterbetrieb wenden...."

Mir war die Klausel auf der Vorderseite bei Vertragsabschluß schon bewußt aber ich hätte schwören können, dass diese Klausel nicht mehr rechtmäßig ist und der Autokauf bei einem Händler IMMER eine Gewährleistung beinhaltet die maximal auf ein Jahr beschränkt werden darf!




Ich bin für jeden Tipp dankbar.





LG
Christian

Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."


Unwirksam!


Zitat:
aber ich hätte schwören können, dass diese Klausel nicht mehr rechtmäßig ist und der Autokauf bei einem Händler IMMER eine Gewährleistung beinhaltet die maximal auf ein Jahr beschränkt werden darf!


Richtig!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17026 Beiträge, 5898x hilfreich)

Hast du den Wagen BEI oder VON einem Händler gekauft? Mittlerweile verkaufen viele Händler im Auftrag von anderen privaten Personen. Wer steht also als Verkäufer in Vertrag?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler solch einen Bockmist in den Vertrag schreibt.
Oder bist du eventuell selbst gewerblich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chrischi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

korrigiere : Der Wagen ist Bj. 2009 ----ändert aber nichts an der Situation :crazy:



Nein ich hab den Wagen direkt bei einem Autohandel gekauft.

Im Feld für den Verkäufer steht also der Stempel vom Autohandel ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chrischi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

VIELEN DANK hamburger-1910 aber würdest du deine Antworten auch etwas untermauern können warum du so entscheidest?



Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Chrischi1983):
Nein ich hab den Wagen direkt bei einem Autohandel gekauft.

Im Feld für den Verkäufer steht also der Stempel vom Autohandel ...


Und was stehet bei Käufer: Firma/Herr/Frau.........??

Oder bist du in irgendeiner Art Selbstständig etc. ??

-- Editiert von Toppi am 08.01.2016 15:41

Signatur:

„Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man all das, was man in der Schule gelernt hat, vergisst."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chrischi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Topoi:

Dort ist der Firmenstempel !

XXXXX Automobile
Straße
PLZ

Ich bin nicht Selbstständig.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Chrischi1983):
@Topoi:
Dort ist der Firmenstempel !
XXXXX Automobile
Straße
PLZ


Meine Frage bezog sich auch nicht auf den Verkäufer, sondern was hat der Händler bei " Käufer" geschrieben (Firma/Herr/Frau......etc.)

Signatur:

„Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man all das, was man in der Schule gelernt hat, vergisst."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chrischi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Toppi


Oh achso hab ich überlesen.

Also im Feld "Käufer" steht ganz normal mein Name und Adresse ohne weiter Zusätze.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Chrischi1983):

Wie ist nun die Rechtslage in Bezug auf die Gewährleistung da ich das Auto ja von einem Händler gekauft habe?

Im Vertrag befindet sich diese Klausel auf der Vorderseite----->
"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."

Mir war die Klausel auf der Vorderseite bei Vertragsabschluß schon bewußt aber ich hätte schwören können, dass diese Klausel nicht mehr rechtmäßig ist und der Autokauf bei einem Händler IMMER eine Gewährleistung beinhaltet die maximal auf ein Jahr beschränkt werden darf!


Hallo Christian,

wenn in deinem Kaufvertrag bei Käufer deine Privatanschrift festgehalten wurde, hat der Händler ein großes Problem, denn mit der Klausel:

"Der Verkäufer verkauft das nachstehende Fahrzeug im gebrauchten Zustand nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen"


verliert der Kaufvertrag (aus meiner Sicht) seine Gültigkeit und wäre somit nichtig. Damit hast du jetzt laut BGB sogar 24 Monate Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Ich würde an deiner Stelle damit zu einem Anwalt gehen und den Händler zunächst zur Nachbesserung auffordern. Ein guter Anwalt könnte hier sogar ein Rücktrittsrecht fordern, da du (aus meiner Sicht) im Vorfeld mit dieser Klausel arglistig getäuscht wurde............



Signatur:

„Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man all das, was man in der Schule gelernt hat, vergisst."

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