Hallo zusammen,
Ich habe vor etwa 6 Wochen ein Auto gekauft, genauer gesagt einen Kia Caren von 2008 mit etwa 130 Tkm.
Das Auto habe ich an meinem früheren Wohnort gekauft und bin letzte Woche 700km weiter gezogen.
Auf der Fahrt zum neuen Wohnort blieb das Auto auf halber Strecke liegen. Wir ließen es vom ADAC zu unserer neuen Heimat in eine Kia Werkstatt bringen.
Die sagte es lohnt sich nicht da groß was zu machen, auch weil unklar ist wer die Diagnosekosten von ca 500€ tragen sollte.
Wahrscheinlich Lagerschaden im Motor, evtl. ist es auch nur ein verlogenes Ventil.
Daraufhin haben wir den Verkäufer (Händler) kontaktiert der dann auch mit der Kia Werkstatt gesprochen hat. Er meinte das er den Schaden nicht übernimmt sondern höchstens das Auto zum Kaufpreis zurück nimmt. Allerdings sollen wir für den Transport aufkommen.
Wie ist hier die Rechtslage? Soweit ich weiß muss er nachbessern und auch die Transportkosten übernehmen, Diese liegen aber bei knapp 800€.
Was kann ich tun? Kann ich das Auto auch bei der Kia Werkstatt lassen und repariert lassen und die Kosten einklagen? Anwalt ist leider auch sehr teuer.
Ich hoffe ihr könnt mir bzw. uns helfen und Ratschläge geben.
Grüße
Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen 700km entfernu g
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
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ZitatWas kann ich tun? :
Den Händler schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung zur Mängelbehebung auffordern, denn ich
schätze mal dass bis jetzt alles telefonisch ablief und seine Weigerung nicht nachweisbar wäre.
gruß charly
Hallo,
bei allem muss man auch immer bedenken, nicht ALLE Schäden sind immer von der Gewährleisstung abgedeckt! Wenn es sich um normalen Verschleiss handelt, dann ist der VK auch raus aus der Sache...
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ZitatWenn es sich um normalen Verschleiss handelt, dann ist der VK auch raus aus der Sache... :
Bei einem Motorschaden an einem 8-9 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 130`km ist die Wahrscheinlichkeit
eher gering, dass ein Gericht/Gutachter zu dem Schluß kommt, dass es sich um normalen Verschleiß handelt.
Eine durchschnittliche Laufleistung von 150`km dürfte die unterste Grenze darstellen.
gruß charly
Moment mal.
Warum sollte der Händler die Transportkosten übernehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf 700 km wegzieht?
Der Leistungsort liegt nicht am jetzigen Wohnort des Käufers, sondern an der Niederlassung des Händlers.
ZitatMoment mal. :
Warum sollte der Händler die Transportkosten übernehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf 700 km wegzieht?
Der Leistungsort liegt nicht am jetzigen Wohnort des Käufers, sondern an der Niederlassung des Händlers.
Richtig, die Kosten dafür trägt aber der Verkäufer. (Wenn es sich um einen Gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt).
§ 439
Nacherfüllung BGB
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
gruß charly
Hallo, erstmal danke für die Antworten.
Er meinte jetzt zu mir das er durch Zeugen (Vorbesitzer und Werkstatt) beweisen kann das der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat.
Jetzt die Frage dazu:
Welche Beweismittel seitens des Verkäufers hätten vor Gericht bestand? Reicht die Aussage von den Vorbesitzer und einer Werkstatt die sagen "Das Auto lief vorher einwandfrei"?
Oder müsste er einen Gutachter beauftragen?
Danke nochmal
.
ZitatEr meinte jetzt zu mir :
Was genau und wie wurde bis jetzt kommuniziert.
gruß charly
Kontakt bisher nur telefonisch.
Die Mängelanzeige habe ich heute losgeschickt mit der Bitte um Rückmeldung ob er das Auto zu sich haben will oder in einer Werkstatt in meiner Nähe. Dazu Gibt's ne Klausel in den AGB s vom Kaufvertrag das er das entscheiden Heiden darf. Ansonsten eben Transport zu ihm mit Spedition und was das kostet und das er die Kosten zu tragen hat, Natürlich im Nachhinein.
Am Telefon meinte er eben das er das Auto zurück nimmt zum Kaufpreis aber das ich den Transport zahlen soll...
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ZitatIch hoffe ihr könnt mir bzw. uns helfen und Ratschläge geben. :
ZitatDen Händler schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung zur Mängelbehebung auffordern, denn ich :
schätze mal dass bis jetzt alles telefonisch ablief und seine Weigerung nicht nachweisbar wäre.
ZitatWas genau und wie wurde bis jetzt kommuniziert. :
ZitatKontakt bisher nur telefonisch. :
ZitatAm Telefon meinte er eben das er das Auto zurück nimmt zum Kaufpreis aber das ich den Transport zahlen soll... :
Lass doch das sinnlose telefonieren...
Im übrigen hast Du im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (früher Geweährleistung) in der Regel die Wahl der Art der Nachbesserung.
Zitatauch weil unklar ist wer die Diagnosekosten von ca 500€ tragen sollte. :
Die Kosten für die Festellung ob der Mangel der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt trägt innerhalb der Beweislastumkehr der gewerbliche Verkäufer
Zitatund das er die Kosten zu tragen hat, Natürlich im Nachhinein. :
Aber er könnte bei 800 EUR Transportkosten vorschusspflichtig sein.
ZitatEr meinte jetzt zu mir das er durch Zeugen (Vorbesitzer und Werkstatt) beweisen kann das der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat. :
Ich habe Zweifel ob die bezeugen könnten, das der Mangel nicht zumindest latent vorlag.
Zitatmit der Bitte um Rückmeldung :
Eine Bitte? Tja, Bitten kann man erfüllen oder auch nicht ...
Je nach Wortlaut und ob mit Zustellnachweis oder ohne war das ganze umsonst ...
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