Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen 700km entfernu g

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen 700km entfernu g

Hallo zusammen,
Ich habe vor etwa 6 Wochen ein Auto gekauft, genauer gesagt einen Kia Caren von 2008 mit etwa 130 Tkm.

Das Auto habe ich an meinem früheren Wohnort gekauft und bin letzte Woche 700km weiter gezogen.

Auf der Fahrt zum neuen Wohnort blieb das Auto auf halber Strecke liegen. Wir ließen es vom ADAC zu unserer neuen Heimat in eine Kia Werkstatt bringen.

Die sagte es lohnt sich nicht da groß was zu machen, auch weil unklar ist wer die Diagnosekosten von ca 500€ tragen sollte.
Wahrscheinlich Lagerschaden im Motor, evtl. ist es auch nur ein verlogenes Ventil.

Daraufhin haben wir den Verkäufer (Händler) kontaktiert der dann auch mit der Kia Werkstatt gesprochen hat. Er meinte das er den Schaden nicht übernimmt sondern höchstens das Auto zum Kaufpreis zurück nimmt. Allerdings sollen wir für den Transport aufkommen.

Wie ist hier die Rechtslage? Soweit ich weiß muss er nachbessern und auch die Transportkosten übernehmen, Diese liegen aber bei knapp 800€.

Was kann ich tun? Kann ich das Auto auch bei der Kia Werkstatt lassen und repariert lassen und die Kosten einklagen? Anwalt ist leider auch sehr teuer.

Ich hoffe ihr könnt mir bzw. uns helfen und Ratschläge geben.

Grüße

Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von spyware):
Was kann ich tun?



Den Händler schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung zur Mängelbehebung auffordern, denn ich
schätze mal dass bis jetzt alles telefonisch ablief und seine Weigerung nicht nachweisbar wäre.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

bei allem muss man auch immer bedenken, nicht ALLE Schäden sind immer von der Gewährleisstung abgedeckt! Wenn es sich um normalen Verschleiss handelt, dann ist der VK auch raus aus der Sache...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn es sich um normalen Verschleiss handelt, dann ist der VK auch raus aus der Sache...



Bei einem Motorschaden an einem 8-9 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 130`km ist die Wahrscheinlichkeit
eher gering, dass ein Gericht/Gutachter zu dem Schluß kommt, dass es sich um normalen Verschleiß handelt.

Eine durchschnittliche Laufleistung von 150`km dürfte die unterste Grenze darstellen.


gruß charly

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Gruß Charly

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Moment mal.

Warum sollte der Händler die Transportkosten übernehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf 700 km wegzieht?

Der Leistungsort liegt nicht am jetzigen Wohnort des Käufers, sondern an der Niederlassung des Händlers.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Moment mal.

Warum sollte der Händler die Transportkosten übernehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf 700 km wegzieht?

Der Leistungsort liegt nicht am jetzigen Wohnort des Käufers, sondern an der Niederlassung des Händlers.



Richtig, die Kosten dafür trägt aber der Verkäufer. (Wenn es sich um einen Gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt).



§ 439
Nacherfüllung BGB

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für die Antworten.
Er meinte jetzt zu mir das er durch Zeugen (Vorbesitzer und Werkstatt) beweisen kann das der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat.
Jetzt die Frage dazu:
Welche Beweismittel seitens des Verkäufers hätten vor Gericht bestand? Reicht die Aussage von den Vorbesitzer und einer Werkstatt die sagen "Das Auto lief vorher einwandfrei"?
Oder müsste er einen Gutachter beauftragen?

Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von spyware):
Er meinte jetzt zu mir



Was genau und wie wurde bis jetzt kommuniziert.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Kontakt bisher nur telefonisch.

Die Mängelanzeige habe ich heute losgeschickt mit der Bitte um Rückmeldung ob er das Auto zu sich haben will oder in einer Werkstatt in meiner Nähe. Dazu Gibt's ne Klausel in den AGB s vom Kaufvertrag das er das entscheiden Heiden darf. Ansonsten eben Transport zu ihm mit Spedition und was das kostet und das er die Kosten zu tragen hat, Natürlich im Nachhinein.

Am Telefon meinte er eben das er das Auto zurück nimmt zum Kaufpreis aber das ich den Transport zahlen soll...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von spyware):
Ich hoffe ihr könnt mir bzw. uns helfen und Ratschläge geben.



Zitat (von charlyt4):
Den Händler schriftlich nachweisbar unter Fristsetzung zur Mängelbehebung auffordern, denn ich
schätze mal dass bis jetzt alles telefonisch ablief und seine Weigerung nicht nachweisbar wäre.




Zitat (von charlyt4):
Was genau und wie wurde bis jetzt kommuniziert.



Zitat (von spyware):
Kontakt bisher nur telefonisch.




:???: :???: :???:

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von spyware):
Am Telefon meinte er eben das er das Auto zurück nimmt zum Kaufpreis aber das ich den Transport zahlen soll...

Lass doch das sinnlose telefonieren...

Im übrigen hast Du im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (früher Geweährleistung) in der Regel die Wahl der Art der Nachbesserung.



Zitat (von spyware):
auch weil unklar ist wer die Diagnosekosten von ca 500€ tragen sollte.

Die Kosten für die Festellung ob der Mangel der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt trägt innerhalb der Beweislastumkehr der gewerbliche Verkäufer



Zitat (von spyware):
und das er die Kosten zu tragen hat, Natürlich im Nachhinein.

Aber er könnte bei 800 EUR Transportkosten vorschusspflichtig sein.



Zitat (von spyware):
Er meinte jetzt zu mir das er durch Zeugen (Vorbesitzer und Werkstatt) beweisen kann das der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat.

Ich habe Zweifel ob die bezeugen könnten, das der Mangel nicht zumindest latent vorlag.



Zitat (von spyware):
mit der Bitte um Rückmeldung

Eine Bitte? Tja, Bitten kann man erfüllen oder auch nicht ...

Je nach Wortlaut und ob mit Zustellnachweis oder ohne war das ganze umsonst ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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