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Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf

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Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf

habe vor 6 wochen ein gebrauchtwagen gekauft, habe gestern eine defekte wasserpumpe bemerkt, bei dem betrachtens des autos wurden abgefahrende bremsen festgestellt nur der klu ist das das auto tüv bekommen hat mängel: bremsen. verkäufer hat mir es aber nicht mitgeteilt.ist auch nicht bereit die bremsen zu erneuern.
mit der wasserpumpe fast das gleiche.
wasserpumpe will er erneurn den steuerriemmen nicht betriebsmittel soll ich auch selber tragen. brauche einen tipp .


von twingo2001 am 21.06.2004 19:46
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>Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf
Kauf von Händler oder privat.


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von burner0266 am 21.06.2004 21:31
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf
ja vom händler,


von twingo2001 am 21.06.2004 22:55
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf
Hallo
also vor 6 Wochen war die WP noch nicht defekt, der Tüv hat die Bremsen zwar beanstandet, aber trotzdem Tüv frei gemacht??
Bremsen sind Verschleissteile, wenn sie zum Tüv noch reichen aber es einen Hinweis gibt, das sie in Kürze fällig sind, ist das doch ok ?
Die WP wird er auf Grund der Sachmängelhaftung machen, dazu ist es angeraten den Zahnriemen gleich mit zu machen, da er daran hängt. Ich empfehle, mit ihm zu handeln und eine Zuzahlung zu leisten. Schliesslich ist der Zahnriemen ohnehin mal fällig.

Zu den Bremsen: so teuer kann es ja nicht sein, wenn es ehe igrendwann mal gemacht werden muss.


Gruß Spezi


von Spezi am 22.06.2004 15:49
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
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>Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf
steuerriemen hat er nicht gemacht trotz aufkärung von renault, mit den bremsen ist es eine sache. tüv wurde gemacht vor der zulassung, vw händler hat mir nicht den bericht vorgelegt oder geschweige mich informiert das die bremsbelag in kürze verschlissen,sind laut tüv bericht den ich mir selber vom tüv besorgt habe, das hätte er aber mir zumindestens sagen müssen.


von twingo2001 am 22.06.2004 18:26
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf
Zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen:

Aus eigener Betroffenheit interessiert mich das Thema: Gebrauchtwagen mit gefälschten TÜV-Plaketten oder Gebrauchte mit erheblichen Mängeln, die trotzdem eine nagelneue Plakette haben - was kann man gegen solche Betrügerein machen, wem ist ähnliches passiert?


von Losemann, A. am 27.10.2004 13:03
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf
Gefälschte Plakette: Anzeige wegen Urkundenfälschung, Betrugs oder was immer da zutrifft, Rückabwicklung des Kaufvertrags, notfalls gerichtlich.

Echte Plakette an Fahrzeug mit erheblichen Mängeln: Ist kein Betrug, kann man nichts machen. Der Verkäufer hat dadurch nicht getäuscht. TÜV neu heißt nur, daß die Gebühren erst in zwei Jahren wieder fällig sind, mehr nicht. Erhebliche Mängel sollte man _vor_ dem Kauf selber suchen (lassen), die Plakette ist dafür nicht relevant.


von bear am 28.10.2004 10:18
Status: Unsterblich (2122 Beiträge)
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