Hallo,
Ich habe mal eine ausergewöhnliche Frage. Ich hoffe das ich das hier schreiben darf. Also ich hab nen Kumpel der einen Mitbewohner hatte. Der ist ausgezogen von heute auf morgen und hat seine Sachen dort gelassen. Mein Kumpel hat ihm nun schon ein paar geschickt und ein paar hat er noch. Nun zum Problem der ex Mitbewohner schuldet meinem Kumpel noch Nebenkosten von 02 und jetzt auch noch für 03. Darf mein Kumpel die restlichen Sachen Fernseher, Reciver usw einbehalten bis er das Geld bekommen hat ?? Und darf er im Zweifelsfall die Sachen auch verkaufen um die Kosten zu decken ?? In diesem Falle wäre es ja kein Diebstahl. Wer weiss was und kann präzise Antworten geben gut wären auch entsprechende Links mit § usw. Ich bedanke mich und freue mich auf Antworten.
Sachen einbehalten ?
4. Januar 2004
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Frage vom 4. Januar 2004 | 00:58
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 5x hilfreich)
Sachen einbehalten ?
Wer den Schaden hat...?
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