Sachbeschädigung mit 15 Jahren

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gadixf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung mit 15 Jahren

Mein Freund hat eines Nachts mit einem Alkoholpegel von cirka 1,5 Promille einen Autospiegel Jahrgang 2001 und einen Gartentisch (cirka 30€ wert laut Besitzern) beschädigt. Die Besitzer des Tisches verzichten auf eine Anzeige. Mit was hat er strafrechtlich zu rechnen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wenn der Besitzer des Autospiegels Anzeige erstattet, wohl ein paar Sozialstunden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn der Besitzer auf eine Anzeige verzichtet, mit was sollte der Junge dann strafrechtlich schon rechnen?

Oder fehlen hier wieder wichtige Informationen, wie zB., dass der Junge den Spiegel und den Tisch mit einem KFZ beschädigte und dummerweise von der Polizei beobachtet wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gadixf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er hat sie natürlich ohne KFZ beschädigt. Aber der Autobesitzer wird eine Anzeige ausstellen. Er hat schon ausgesagt das er es war.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Dann kommt es noch darauf an, wie die Sachbeschädigung geschehen ist. Wenn ich betrunken gegen ein Auto laufe, einen Schaden verursache, dann aber die Polizei/den Besitzer benachrichtige und eine Regulierung bemühe (zB einfach der Priv.HP melden) habe ich noch lange keine Straftrat begangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gadixf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Spiegel wurde schon sagen wir mal "bewusst" beschädigt auch wenn man bei so einem Alkoholpegel nicht von bewusst reden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Die Rechtsprechung sieht erst ab da 2,x %o
Eine verminderte Schuldfähigkeit vor.
Ich unterstelle jetzt mal, dass ich auch bei 1,5%o nicht Anfänge Spiegel abzutreten....
Wie das bei Jugendlichen aussieht weiß ich jetzt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen