Hallo Zusammen,
ich und meine Freunde (wir waren zu viert unterwegs) sind alle 25 Jahre alt und hatten vorher noch nie etwas mit der Polizei zutun.
In der vergangenen Nacht waren wir in einem Club feiern.
Als wir vom Parkplatz zur Straße gelaufen sind, hat mich ein Motorradfahrer (auf dem Parkplatz) fast umgefahren. Daraufhin habe ich etwas hinterher gerufen. Was genau wie ich leider nicht mehr, da ich ziemlich betrunken war.
Er hat angehalten und ist auf mich zugegangen. Daraufhin ist ein Freund von mir dazugekommen. Plötzlich ist die Sache eskaliert und der Motorradfahrer hat meinen Freund niedergeschlagen und weiter auf ihn eingeprügelt. Da der Motorradfahrer noch seine komplette Montur inklusive Helm an hätte, viel mir in dem Moment nichts anderes ein, als das Motorrad vom ihm umzukippen, damit er von meinem Freund ablässt.
Das hat er danach auch getan. Mein Freund hat daraufhin die Polizei verständigt.
Als diese einige Minuten später eingetroffen ist, haben sich die Beamten unsere Sicht der Sache gar nicht angehört, sondern nur die des Motorradfahrers. Unsere Personalien wurden aufgenommen und wir mussten Pusten. Bei mir kam als Ergebnis 1,2 Promille heraus. Mein Freund hatte 0,4 Promille. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass wir selbst die Polizei gerufen und uns der Polizei gegenüber sehr kooperativ Verhalten haben.
Heute morgen könnte ich mich nicht mehr an alle Details erinnern.
Aus dem Grund sind wir heute Nachmittag zur Polizei gefahren, um uns zu informieren, ob eine Anzeige gegen uns vor liegt.
Die Polizei hat den Vorgang aufgenommen und uns beide als beschuldigte aufgeführt. Zudem wurden die beiden anderen Freunde von uns auch als Beschuldigte aufgeführt, obwohl sie gar nichts gemacht haben.
Ich möchte gerne wissen, was Strafrechtlich auf uns und vorallem mich persönlich zu kommen kann. Ich möchte nochmal betonen, dass mir in dem Moment nichts anderes eingefallen ist um meinem Freund zu helfen.
Vielen Dank!
-- Editier von go424495-2 am 26.09.2015 19:25
-- Editier von go424495-2 am 26.09.2015 20:16
Sachbeschädigung am Motorrad unter Alkoholeinfluss.
26. September 2015
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Frage vom 26. September 2015 | 19:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung am Motorrad unter Alkoholeinfluss.
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#1
Antwort vom 26. September 2015 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ich möchte gerne wissen, was Strafrechtlich auf uns und vorallem mich persönlich zu kommen kann. Wie soll man das wissen? Sie schreiben doch selbst, Sie könnten sich nicht recht erinnern. Und ist ja da noch die Frage, wie hoch der angerichtete Schaden ist. Und Beleidigung steht ja auch noch im Raum. Vermutlich wird es mit einer Geldstrafe abgehen, vielleicht auch mit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit - das kann keiner vorhersagen.
Ich möchte nochmal betonen, dass mir in dem Moment nichts anderes eingefallen ist um meinem Freund zu helfen. Ich habe allerdings Zweifel, ob das als Notwehr durchgeht.
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