Sachbeschädigung Parkhausschranke

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go441184-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung Parkhausschranke

Hallo ich habe eine Frage. Ein Freund von mir hat eine Parkhausschranke beschädigt(mit Fuß dran getretten, und wurde dafür angezeigt, er hat auch gestandem und die ganze Schuld auf sich genommen. Nun zu meinem Problem haben auch leicht mit der Hand dran geschlagen aber Sieg nicht zerstört, müssen aber jetzt auch zur Polizei wegen Sachbeschädigung! Was soll ma da jetzt Aussagen? Zu mir Student und außer Kindergeld kein Einkommen, Wohnung und Verpflegung von den Eltern bezahlt. Ich bedanke mich schon im Vorfeld bei Ihnen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat:
Nun zu meinem Problem haben auch leicht mit der Hand dran geschlagen aber Sieg nicht zerstört

Wie meinen?



Ansonsten ist es auch Sachbeschädigung wenn die Sache nur beschädigt und nicht zerstört wurde.



Zitat:
müssen aber jetzt auch zur Polizei wegen Sachbeschädigung!

Warum "müssen"? Vorladung erhlaten? Von wem (Polizei, Staatsanwaltschaft,...)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Vermutlich wird gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen werden; dann wäre irrelevant, wer nun genau in welchem Umfang zum endgültigen (beschädigten) Zustand beigetragen hat.
Das ist vor allem für den zivilrechtlichen Teil relevant, weil dann alle als Gesamtschuldner für den ganzen Schaden haften und der Geschädigte sich aussuchen kann, wen er auf wieviel verklagt.

1x Hilfreiche Antwort

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