Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 

Saar-SPD verlangt Prüfung auf Parteiengesetz-Verstoß bei CDU

AFP VOM 12.8.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1023 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Parteiengesetz

Frühere CDU-Regierung hatte unzulässige Wahlwerbung betrieben

Die saarländische SPD hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) aufgefordert, Verstöße der Landes-CDU gegen das Parteiengesetz zu prüfen. Die SPD begründete dies am Donnerstag in Saarbrücken mit einem Urteil des Landes-Verfassungsgerichtshofes, wonach die frühere CDU-Landesregierung im vergangenen Jahr durch unzulässige Wahlwerbung in den Landtagswahlkampf eingegriffen hatte. Die Saar-SPD forderte zudem Landtagspräsident Hans Ley (CDU) auf, die staatlichen Zuschüsse an die CDU bis zur Behebung des finanziellen Schadens für das Land auszusetzen.

SPD-Landeschef Heiko Maas bezeichnete es als einen "einmaligen Vorgang", dass einem Ministerpräsidenten Verfassungsbruch nachgewiesen werde. CDU-Landeschef Peter Müller sei nicht in der Lage, Staat und Partei auseinanderzuhalten. Er trage die politische Verantwortung für den "illegalen Griff in die Taschen der Steuerzahler". Das dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hatte Anfang Juli entschieden, dass die damalige CDU-Landesregierung unter Müller im vergangenen Jahr gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen verstoßen habe. Das Urteil bezog sich unter anderem auf eine Broschüre und eine Anzeigenserie der Regierung. Bis zur Landtagswahl im vergangenen Jahr regierte die CDU in Saarbrücken unter Ministerpräsident Müller allein. Nach der Wahl bildete sich dann eine sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen, an deren Spitze weiter der CDU-Landesvorsitzende Müller steht.

12. August 2010 - 16.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Anke Schüler
Siegburg
Erbrecht, Fachanwalt Erbrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht, Kindschaftsrecht
 Jetzt anrufen 2,99 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?