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"SZ": Schily plant im Kampf gegen Terrorismus neue Kronzeugenregel

6.10.2001 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 3566 Aufrufe
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Kronzeuge, Kronzeugenregel, WTC

- Innenminister bereitet zweites Sicherheitspaket vor

Im Kampf gegen den Terrorismus plant Bundesinnenminister Otto Schily nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine neue umfassende Kronzeugenregelung. Die Zeitung zitierte in ihrer Ausgabe vom Samstag aus einem entsprechenden Papier Schilys. Demnach verspricht sich der Innenminister besseren Zugang zu den "abgeschottenen Strukturen der organisierten Kriminalität und der Netzwerke islamistisch-fundamentalistischer Gruppierungen", wenn den Tätern bei Zusammenarbeit mit der Justiz Strafmilderung in Aussicht gestellt wird. Die Kronzeugen-Neuerung ist der Zeitung zufolge Teil des zweiten Sicherheits-Pakets, das Schily nach den Terror-Anschlägen in den USA bereits angekündigt hatte. Eine Sprecherin des Innenministeriums wollte zu den Einzelheiten nicht Stellung nehmen. Die Verhandlungen dauerten noch an, sagte sie.

Den von der "SZ" zitierten Plänen zufolge soll ein Schwerverbrecher, der als Kronzeuge aussagt, künftig mit nur fünf Jahren statt lebenslänglicher Haft belangt werden. Die alte Kronzeugenregelung hatte die rot-grüne Bundesregierung nach Angaben der "SZ" 1999 auslaufen lassen. Seither galt die Strafmilderung nur noch bei Drogen- und Geldwäschedelikten. Gegen eine Neuauflage der umfassenen Kronzeugenregelung hatten sich die Grünen bislang gesperrt.

Weitere Maßnahmen des Anti-Terror-Paketes sind nach Angaben der "Süddeutschen" die Ausweitung der Befugnisse des Bundesgrenzschutzes sowie eine Verbunddatei zwischen Geheimdienst und Bundeskriminalamt. Außerdem sollen ausländischen Visums-Antragstellern generell Fingerabdrücke abgenommen und ebenso wie Fotos in der Zentraldatei für Ausländer gespeichert werden. Schließlich soll der Abschiebeschutz für Ausländer nicht gelten, wenn sie aus "schwerwiegenden Gründen" eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik darstellen oder oder sich eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Damit wird eine Regelung vorgezogen, die im Zuwanderunggesetz geplant war, das derzeit aber nicht voran kommt.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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