STICHWORT: Das Plenum der Verfassungsrichter
AFP VOM 18.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 874 Aufrufe Mehr zum Thema:Plenum, Verfassungsrichter, Streit, Senate
Gremium entscheidet bei Streit der Senate
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts tritt zusammen und entscheidet, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen will. Das Plenum besteht aus allen sechzehn Mitgliedern des Gerichts. Es ist beschlussfähig, wenn von jedem Senat zwei Drittel seiner je acht Richter anwesend sind. Seit der Gründung des Gerichts 1951 ist das Plenum bis heute erst fünf Mal zusammengetreten. Dabei regelte es vor dem Beschluss zum Bundeswehreinsatz im Innern vor allem Verfahrensfragen.
Die obersten zivilen Gerichte kennen eine ähnliche Einrichtung: Will ein Gerichtshof von der Rechtsprechung eines anderen abweichen, tritt der Gemeinsame Senat von Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof zusammen. Er besteht aus den Präsidenten der fünf Bundesgerichte sowie jeweils zwei Richtern der sich streitenden Gerichte. Der Gemeinsame Senat wird etwa kommende Woche über den Versandhandel von Medikamenten aus der EU befinden.
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