STALKING bzw Nachstellung

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cobalt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
STALKING bzw Nachstellung

HAllo,


hier ein theoretischer Beispielfall.....


wenn ein Mann seine Exfreundin und deren Umfeld/Bekannte/Ehemann ca. 10 mal per SMS oder Anrufen kontaktiert, ist das schon stalking?

Was genau macht den Straftatbestand aus?

Die Exfreundin ist mit einem verheirateten Mann ins Bett gegangen.
Der gehörnte Exfreund würde gerne der gehörnter Ehefrau davon erzählen.
Der Exfreund weiss aber nicht, ob er durch den Anruf schon in Richtung Stalking geht.
Die Exfreundin war nämlich schon beider Polizei und hat irgendwelche Geschichten erzählt. Daraufhin hat die Polizei beim Exfreund angerufen und gesagt er solle zu niemanden Kontakt aufnehmen sonst Anzeige wegen Stalking!!!


Vielen Dank für die Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

So definiert wikipedia:

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.

Passt auch zu deinen SMS-Aktionen im Bekanntenkreis der Ex-Freundin. Eine betrogene Ehefrau über das Fremdgehen ihres Mannes zu unterrichten, ist für sich genommen kein Stalking, aber in der Summe - also zusammen mit den anderen Aktionen - kann es als Teil eines Stalkings gesehen werden. Deshalb besser alle diesbzgl. Aktionen einstellen und darüber freuen, dass (dir) die Untreue rechtzeitig aufgefallen ist :-)



-- Editiert am 06.01.2011 15:02

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#2
 Von 
cobalt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der betrogene Typ trotzdem einfach die gehörnte Ehefrau anruft und vom Ehebruch erzählt.
Mit welcher Strafe müsste der böse Täter rechnen??




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#3
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, ich habe ja in einem anderen Forum schon mal auf diese Frage geantwortet...warum nicht noch einmal.
Um noch mehr Klarheit zu geben, empfehle ich folgende Literatur! "Stalking und Opferhilfe-Leitfaden für polizeiliches Handeln" im Boorberg-Verlag erschienen.
Das hast du es dann schwarz auf weiß mit Paragrafen usw...damit du endlich glaubst.

[color=blue]wenn ein Mann seine Exfreundin und deren Umfeld/Bekannte/Ehemann ca. 10 mal per SMS oder Anrufen kontaktiert, ist das schon stalking?[/color]

Klare Antwort : NEIN !

[color=blue]Was genau macht den Straftatbestand aus?[/color][/color]

Der Begriff "Stalking" ist sehr neuzeitig und modern. Streng gesehen wäre im Mittelalter jeder Minnesänger ein Stalker gewesen. Da man sich heute zwischenmenschlich nicht in der Lage sieht, Dinge persönlich zu klären, häufen sich die Strafanträge wegen derartiger Delikte, weil sich heutzutage jeder "gestalkt" fühlen darf.
Straftatbestand: das unerwünschte Aufsuchen, auflauern, Kontaktaufnehmen des Opfers ( persönlich, Telefon, PC, Briefe usw).
Das Ausspionieren über Dritte.
Das Eindringen in den Lebensbereich des Opfers.
Bedrohung, Sachbeschädigung etc.
Das Bestellen von Gütern / Ware im Namen des Opfers.

Für die Erfüllung des Straftatbestandes müssen mindestens zwei solcher Aktionen vorliegen ( SMS allein reicht nicht).
Diese Aktionen müssen behaarlich stattfinden....also über einen längeren Zeitraum immer und immer wieder.
Die Aktionen müssen dem Opfer Angst machen,das Opfer muss sich in seiner Sicherheit bedroht fühlen und es muss seine Lebensführung SCHWER beeinträchtigen ! Allein das mulmige Gefühl, wenn zur Unzeit das Telefon klingelt reicht NICHT aus !
Zudem muss das Opfer dem Täter selbst und unmissverständlich und unter Zeugen mittgeteilt haben, das diese Aktionen unerwünscht sind ( Unbefugtenerklärung) !

[color=blue]Die Exfreundin war nämlich schon beider Polizei und hat irgendwelche Geschichten erzählt. Daraufhin hat die Polizei beim Exfreund angerufen und gesagt er solle zu niemanden Kontakt aufnehmen sonst Anzeige wegen Stalking!!![/color]

Das ich das nicht glaube, hat folgende Gründe:
-Polizei hat wichtigere Dinge zu tun und würde diesen Privatstreit müde belächeln
- Polizei agiert nur nach Aufnahme eines Strafantrages
- Das Wort "Stalking" ist laienhaft....ein Modewort. Der Vorwurf würde richtig heißen "Nachstellung"
- Polizei kann sich am Telefon nicht legitimieren, so kann praktsich jeder angerufen haben.

[[color=blue]color=blue]Wenn der betrogene Typ trotzdem einfach die gehörnte Ehefrau anruft und vom Ehebruch erzählt.
Mit welcher Strafe müsste der böse Täter rechnen??[/color][/color]

Mit gar keiner Strafe...nur mit dem Unmut der gehörnten Ehefrau und dessen Mannes.

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""[color=black][/color]

Nochwas: Der Straftatbestand "Nachstellung" wird nur verfolgt wenn ein Strafantrag vorliegt und der Fall im öffentlichen Interesse liegt....auch dies dürfte hier nicht der Fall sein.

-- Editiert am 07.01.2011 12:33

-- Editiert am 07.01.2011 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cobalt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

HALLO und DANKE,


für die Antworten.

Nun haben wir für den gleichen Beispielfall irgendwie 2 verschieden Antworten.


Mein Gefühl sagt mir, dass kein Stalking vorliegt.
Sollte es doch Stalking sein, dann wohl so ziemlich die harmloseste Ausführung.....

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