SPD und Grüne wollen direkte Einflussnahme der Bürger auf Gesetzgebung
19.3.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 3130 Aufrufe Mehr zum Thema:Volksbegehren, Volksentscheid, Volksinitiative, Demokratieprinzip
Gesetzentwurf erfordert Grundgesetzänderung
Mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sollen Bürger auch auf Bundesebene direkt auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben diese Woche einen Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt, der dem Bürger Eigeninitiative und Vorgaben für neue Gesetze ermöglicht. Der Gesetzentwurf kann nur verabschiedet werden, wenn das Grundgesetz geändert wird. Dazu ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags und Bundesrats erforderlich.
Mit der Volksinitiative soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, dem Bundestag und somit den Abgeordneten vorzugeben, sich mit einem bestimmten und bereits begründeten Gesetzentwurf zu befassen. Ein Votum von 400.000 Stimmberechtigten soll dazu ausreichen.
Das Volksbegehren soll stattfinden können, wenn die Abgeordneten des Parlaments als gesetzgebende Kraft das mit der Volksinitiative beantragte Gesetz innerhalb von acht Monaten nicht behandeln oder sich dagegen entscheiden. Erforderlich sind dazu laut Entwurf die Zustimmung von fünf Prozent aller deutschen Wahlberechtigten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten.
Der damit erreichte Volksentscheid über einen Gesetzentwurf sei dann angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt habe und sich mindestens 20 Prozent aller deutschen Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt hätten.
Die direkte Einflussnahme der Bevölkerung auf Gesetze soll allerdings nicht uneingeschränkt für alle Bereiche eingeführt werden. Ausgeschlossen sind laut Koalitionsvorlage alle Gesetzesinitiativen zum Haushaltsgesetz, zum Abgabengesetz, zur Regelung von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie Entscheidungen über Gerichtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Auch ein dirketes Votum über die Wiedereinführung der Todesstrafe wird es nicht geben.
Die Koalition begründet ihren Entwurf mit dem Wunsch nach stärkerer Beteiligung bei der Gesetzgebung in der Bevölkerung. Diese Beteiligung belebe die Demokratie und mache sie attraktiver. Harsche Kritik gab es allerdings von Andreas Birkmann, Justizminister von Thüringen, der den Gesetzentwurf als "reines Wahlkampfgeplänkel" abtat. "Der Entwurf der rot-grünen Bundesregierung zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene erscheint unausgegoren und verfassungsrechtlich problematisch." Birmann kritisiert insbesondere die Beschneidung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates bei Volksentscheiden. "Dies ist ein eklatanter Eingriff in die gesetzgeberischen Kompetenzen der Länder, der zu einer weiteren Aushöhlung des Föderalismus führen wird", so der Minister. Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, das Ergebnis der Abstimmung des Volksentscheids in einem Land als Bundesratsstimme zu werten.
Deutschland ist eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie: Das Grundgesetz gestaltet das demokratische Prinzip repräsentativ und somit stellvertretend aus, indem es die Wahl von Abgeordneten vorsieht, die das Volk vertreten. Es handelt sich dabei um eine mittelbare Demokratie, in der Organe die Staatsgewalt im Namen des Volkes ausüben. Ein Volksbegehren verstößt gegen Art. 38 GG und gegen das Demokratieprinzip. Eine direkte Mitwirkung der Bevölkerung ist nur dann erlaubt, wenn es um eine Neugliederung des Bundesgebietes geht.


