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SPD-Fraktion behält sich Einspruch bei Online-Razzia vor
Seite 1 - AFP vom 16.04.2008

SPD-Fraktion behält sich Einspruch bei Online-Razzia vor

Auch Bundesländer bringen Nachbesserungen ins Gespräch

Die Einigung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) über die Online-Durchsuchungen ist in Bundestag und Bundesrat auf geteilte Reaktionen gestoßen. Die SPD-Bundestagsfraktion behielt sich nach den Worten ihres Innenexperten Klaus-Uwe Benneter einen Einspruch vor. In Bayern und Brandenburg wurde der Ruf nach Nachbesserungen laut. Die Unionsfraktion warb dagegen für den von Schäuble und Zypries vereinbarten Kompromiss.

Benneter sagte der "Berliner Zeitung": "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor." Der SPD-Innenexperte bestand darauf, dass Betroffene im Nachhinein über die Überwachung informiert werden. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) bezeichnete dies als vertretbar, wenn sich ein Verdacht hinterher als haltlos herausstelle. Andernfalls könne der heimliche Zugriff erst im Rahmen eines Strafverfahrens zur Sprache kommen, sagte er im SWR.

Schönbohm forderte Nachbesserungen für den Fall, dass ohne Zutritt zur Wohnung von Verdächtigen keine sinnvollen Erkenntnisse gewonnen werden können. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte, wenn es zur Installation eines Trojaners unbedingt notwendig sei, müssten die Fahnder mit Genehmigung eines Richters in eine Wohnung eindringen können. "Hier wird man nachbessern müssen", erklärte sie in München.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) forderte die SPD auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die Union sei den Sozialdemokraten schließlich sehr entgegen gekommen, sagte er der "Berliner Zeitung". Sollte sich die SPD nun weiter sträuben, "hätte niemand mehr Verständnis".

Die Online-Durchsuchung ist Teil des Gesetzentwurfes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA). Demnach soll das BKA künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht festgestellt werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht entschied Ende Februar, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

16. April 2008 - 09.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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