SPD will Kündigungen bei Bagatelldelikten erschweren
AFP VOM 31.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1163 Aufrufe Mehr zum Thema:Bagatelldelikte, Kündigung
Reaktion auf Urteil zu Maultaschendiebstahl
Nach dem Urteil zum Maultaschendiebstahl einer Altenpflegerin dringt die SPD auf eine Gesetzesänderung, die Kündigungen bei Bagatelldelikten erschweren soll. "Man kann gesetzlich regeln, dass bei solchen Taten mit geringen Werten nicht sofort eine fristlose oder eine Verdachtskündigung ausgesprochen wird, sondern eine Abmahnung", sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende und Fraktionsvize im Bundestag, Olaf Scholz, dem "Hamburger Abendblatt".
Die Gerichte müssten in derartigen Fällen mehr Spielraum erhalten. "Viele Menschen können einfach nicht verstehen, dass beispielsweise Banker oder Manager Millionenabfindungen bekommen und eine Verkäuferin wegen ein paar Euro ihren Job verliert", sagte Scholz.
Scholz sagte, die SPD habe eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht. "Unser Vorschlag zur Lösung dieser Bagatelldelikte liegt im Bundestag", sagte der SPD-Politiker. Wenn dieser nicht in dieser Legislaturperiode eine Mehrheit finde, dann eben nach der nächsten Bundestagswahl 2013.
Im Streit um die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen hatte das baden-württembergische Landesarbeitsgericht am Dienstag einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll der Frau ordentlich gekündigt werden und sie eine Abfindung von rund acht Monatsgehältern erhalten. In der Vorinstanz war die fristlose Kündigung der inzwischen 58 Jahre alten Pflegerin noch bestätigt worden. Der Arbeitgeber, der der Frau fristlos gekündigt hatte, hat nun laut Gericht bis zum 3. Mai Bedenkzeit. Die Frau würde den Vergleich wohl akzeptieren, hieß es.
31. März 2010 - 07.44 Uhr
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