SNT Inkasso droht, angebliche Forderung von Eplus

12. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
chrisglau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
SNT Inkasso droht, angebliche Forderung von Eplus

Guten Tag,

seit mehreren Wochen erhalten meine Eltern Briefe von der "SNT Inkasso" auf meinen Namen adressiert wegen einer angeblichen offenen Forderung von Eplus (1070€ inzwischen).
Ich wohne nun schon seit ca. 4 Jahren nichtmehr bei meinen Eltern.
Ein paar Fakten:
- Seit April bin ich kein Kunde mehr bei Eplus (mein Vertrag lief ca. 8 Jahre)
- ich hatte nie irgendwelche offenen Rechnungen bei Eplus
- Eplus hatte bis zum Schluss immer meine aktuelle Adresse
- Eplus hat mir nie irgendwelche Mahnungen oder Rechnungen wegen einer offenen Forderung geschickt.
- Die Vertragsnummer die inder Forderung der Inkassofirma genannt wird ist nicht meine Vertragsnummer die ich über Zeit hatte.

Heute ist ein Brief der Anwaltskanzlei Streitbörger Speckmann gekommen mit der Aufforderung bis zum 19.07. zu zahlen sonst wird das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Mal davon abgesehen, dass diese Briefe mich eigentlich nie erreicht hätten wenn meine Eltern sie mir nicht gegeben hätten. Da ich im Internet von vielen ähnlichen Fällen gehört habe, habe ich bisher nicht bei dem Inkassounternehmen angerufen. Unter anderem damit sie nicht wissen, dass mich diese Briefe über umwegen erreicht haben.

Was passiert wenn das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird? Kommen die Briefe dann per Einschreiben? Spätestens dann werden die ja merken, dass ich nicht dort wohne.

Ich weiß nicht wie ich mich jetzt dagegen wehren soll...

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kommen die Briefe dann per Einschreiben? <hr size=1 noshade>

Sowas in der Art. Das ist dann eine amtliche Zustellung. Der Postbote unterschreibt dann mit Namen, erfolgreich zugestellt zu haben. Da er deinen Nachnamen auf den Briefkasten finden wird, bringt das Aussitzen auch relativ wenig.

quote:<hr size=1 noshade>Ich weiß nicht wie ich mich jetzt dagegen wehren soll... <hr size=1 noshade>

Einmalig dem Anwalt schreiben (Einschreiben). Beispielschreiben, wie ich es formulieren würde:
quote:<hr size=1 noshade>Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Nachweise zurück. Insbesondere fehlt:
- Angabe des Vertragsinhalts, Datum des Vertragsschlusses
- Vollmacht
- Forderungsaufstellung
- Rechtsgrundlage und Inhalt der Forderung
- Vertragsnachweis
- Rechnungsnachweis

Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich, meine Eltern noch weiter zu belästigen. Wenn überhaupt möchten Sie sich direkt und ausschließlich schriftlich an mich wenden (siehe Absenderadresse). Versuche, mich telefonisch zu erreichen, werde ich bei der Polizei anzeigen (Nötigung).
Sofern Sie die Nachweise nicht innerhalb einer Woche erbringen, werde ich zudem ihren Betrugsversuch anzeigen. Mit der Kundennummer oder Vertragsnummer, die genannt war, kann ich nämlich absolut nichts anfangen.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.

Richten Sie ihrer Mandantin aus, dass Sie mir im Rahmen einer Datenauskunft sämtliche gespeicherten Daten zu meiner Person und meinen Verträgen offen legen soll. Ein einfaches "dies war ein Versehen" ohne Begründung, warum Sie derart viel Geld von mir fordern, werde ich nicht akzeptieren.
<hr size=1 noshade>


Nun, eine mögliche Lösung könnte sein, dass jemand mit deinen alten Daten Eingehungsbetrug begangen hat. Also Handy o.ä. bestellt hat und nie bezahlt hat. Das sollte ePlus aber aufklären können.

Parallel zum Schreiben an den Anwalt kannst du auch auf das zuständige Oberlandesgericht (Firmensitz des Inkassos und Anwalts) zugehen und Beschwerde einreichen. Inhalt: "Ich zeige hiermit einen Verstoß gegen §10a RDG an. Mir wurden die Pflichtinformationen beim Versuch, eine für mich völlig unbekannte Forderung zu betreiben, nicht offen gelegt. Es fehlen Angaben zum Vertragsschluss, Vertragsdatum und überhaupt Angaben zum Inhalt der Forderung."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.07.2013 16:33

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Die Briefe wurden vom Zusteller (aus alter Gewohnheit - oder steht Dein Name auch dran?) in den Briefkasten der Eltern zugestellt. Damit war es für den Absender nicht ersichtlich, dass sie in's Leere liefen. Da keine Reaktion des Angeschriebnen erfolgte (was nicht zwingend erforderlich ist, aber auch nicht geschadet hätte) lief das Einzugsverfahren über das Inkasso jetzt zum Anwalt.

Du kannst natürlich jeder zeit noch (wahrscheinlich ist es auch klug) dem Anwalt mitteilen, dass die Forderung nicht berechtigt ist, bestritten wird und im Übrigen weder die Anschrift noch die Kundennummer stimmen.

Machst Du nichts, wird früher oder später der gerichtliche Mahnbescheid eintrudeln. Der wird IMO nicht als Einschreiben sondern mit Zustellungsurkunde zugestellt. An der Stelle wird es interessant. Stünde Dein Name noch am Briefkasten, kann IMO eine wirksame Zustellung erfolgen. Steht Dein Name nicht dran, könnte der MB trotzdem im Briefkasten landen.
Auf jeden Fall ist dem MB fristgerecht zu widersprechen, auf Spielchen würde ich mich da nicht mehr einlassen.

VG
Roland

@mepeisen
Sauberes timing zwei zeitgleiche Beiträge ;-)



-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 12.07.2013 16:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chrisglau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für die Tips!

Ich werde es mit dem Einschreiben an den Anwalt versuchen.
Zudem habe ich einer Bekannten die in einer Kanzlei arbeitet die Briefe mitgegeben damit die sich das mal anschauen können.

Mal schauen was die dazu sagen, dann lasse ich ein Schreiben von denen aufsetzen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Mal schauen was die dazu sagen, dann lasse ich ein Schreiben von denen aufsetzen.

Etwaige Kosten direkt dem anderen Anwalt in Rechnung stellen ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Falls es sich um vermeintliche Verbindungsentgelte handeln sollte würde ich noch den Hinweis von @mepeisen mit der Einforderung des kostenlosen Prüfprotokolls ergänzen

Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Nachweise zurück. Insbesondere fehlt:
- Angabe des Vertragsinhalts, Datum des Vertragsschlusses
- Vollmacht
- Forderungsaufstellung
- Rechtsgrundlage und Inhalt der Forderung
- Vertragsnachweis
- Rechnungsnachweis
- kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
gem TKG § 45 i


Einschreiben



-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen