SMS-Kündigungsbestätigung trotz Vertragsverlängerung

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Apfelsch0rle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
SMS-Kündigungsbestätigung trotz Vertragsverlängerung

Guten Tag,

Ich habe aktuell 2 Handy-Verträge bei Vodafone, die gekündigt werden sollten. Da ich beim Ausfüllen der beiden Kündigungsformulare jedoch auf einem die falsche Kundennummer angegeben habe, hat sich einer der beiden automatisch bis zum 13.01.2018 verlängert, der andere läuft zum 13.01.17 aus. Dies teilte mit ein Mitarbeiter auf Nachfrage am Telefon mit.
Nun habe ich jedoch auf beiden Handys eine per SMS eine Kündigungsbestätigung von Vodafone erhalten, die besagt, dass der jeweilige Vertrag am 13.01.17 endet. Ist diese gültig, obwohl der Mitarbeiter meint, dass mein Vertrag bis 2018 läuft?
Eine weitere Kündigungsbestätigung für einen der beiden Verträge habe ich per Mail erhalten, der andere war jedoch nie mit einer Mailadresse verknüpft.

Bin für jeden Ratschlag dankbar.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die SMS gut aufheben und dokumentieren, ggf. Zeugen zeigen oder Abfotografieren o.ä.
Dann würde ich Vodafone einen bitterbösen Brief schreiben, dass sie lügen. Dass man sehr wohl die richtigen Kundennummern angab und auch die SMS-Kündigungsbestätigung bei beiden Handys erhalten hatte.
Ankündigen, dass man ab Mitte Januar keinen Cent mehr zahlt.

Vodafone macht oft Unfug. Manchmal sieht das nach purer Absicht aus, um noch illegal Geld zu schröpfen von scheidenden Kunden.

Die Unterlagen mindestens 4 Jahre aufheben.

-- Editiert von mepeisen am 26.10.2016 14:52

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Apfelsch0rle):
hat sich einer der beiden automatisch bis zum 13.01.2018 verlängert,

Eine "automatische" Verlängerung geht über max. 12 Monate! Da ist was faul.
Eine "sofortige Portierung" kurz vor gewünschtem Vertragsende ist ratsam und führt oft zum Vertragende seitens Vodafone.

-- Editiert von Mr.Cool am 26.10.2016 16:59

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine "automatische" Verlängerung geht über max. 12 Monate! Da ist was faul.

Die ursprüngliche Vertragslaufzeit war bis 13.1.2017
Mit drei Monaten Kündigungsfrist hätte er bis spätestens 13.10.2017 kündigen müssen. Da er das laut Vodafone nicht hat, wurde der Vertrag um ein weiteres Jahr (13.1.2017 bis 13.1.2018) verlängert.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Eine "automatische" Verlängerung geht über max. 12 Monate! Da ist was faul


Ne das passt schon.
Reguläres Ende 13.01.17, Verlängerung um 12 Monate da Kündigungsfrist um, Vertragsende 13.01.18.


Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich Vodafone einen bitterbösen Brief schreiben, dass sie lügen.


Damit wäre ich vorsichtig, denn Vodafone wird die Kündigungen ja im Original vorliegen haben.

Zitat:
Vodafone macht oft Unfug.


Da sind wir einer Meinung ;)

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Damit wäre ich vorsichtig, denn Vodafone wird die Kündigungen ja im Original vorliegen haben.

Wieso sollten sie denn bei falscher Kundennummer eine SMS-Kündigungsbestätigung verschicken?
Ergibt keinen Sinn.
ergo: Vodafone lügt :-)

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ups, hatte nicht bedacht, das der aktuelle Kündigungstermin jetzt bereits wenige Tage die 3 Monate unterschritten hat. Sorry. :crazy:

Eine SMS ist leider ein unzureichender Beleg, denn SMS kann man beliebig zwischen den Geräten hin und herschieben. Wenn Vodafone das abstreitet ...
Sind weitere Indizien zum Ende in 2017 zu erkennen wie Vertragsende im Online-Center?

-- Editiert von Mr.Cool am 26.10.2016 20:15

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#7
 Von 
Apfelsch0rle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten!

Bei der Kündigung habe ich tatsächliche die falsche Kundennummer angegeben. Da beide Nummern auf den selben Namen laufen und zeitgleich abgeschlossen wurden, ging ich davon aus, dass hierbei auch die Kundennummer identisch ist. Der Vodafone Kündigungsvordruck hat extra Felder für mehrere Nummern, deshalb hab ich da blöderweise nicht nachgesehen. Die falsche Kundennummer ist also relativ einfach nachzuweisen.
Die SMS auf dem Handy ist allerdings eindeutig dem Absender Vodafone zugewiesen, eine weitere Kündigungsbestätigung gibt es hierbei nicht, da meine Emailadresse nie mit der Nummer "verknüft" war und man postalisch ohnehin nichts bekommt. Auch das Online-center habe ich in der zeit kein einziges mal benutzt. So wie ich das sehe, muss man hierfür erstmal nen neuen Account anlegen und dann Nummern verknüpfen.

Ich wurde nach Kündigung des einen Vertrages zudem von einem Vodafone Mitarbeiter kontaktiert, der mir nen Folgevertrag anbieten wollte. Dabei habe ich auch meinen zweiten Vertrag erwähnt, der sich automatisch verlängert hat. Der Mitarbeiter meinte dann, dass die Folgeangebote auch für diesen Vertrag gelten, ich müsste ihn nur kündigen, die längere Restlaufzeit ist dann egal. 3 Tage später kam dann plötzlich ganz die Kündigungsbestätigung für den zweiten Vertrag per sms. Kann das zusammenhängen?

Würde es Sinn machen, wenn ich einfach mal nach einer schriftlichen Kündigungsbestätigung frage? Wäre diese dann überhaupt bindend?

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Leg Dir sofort einen Online-Account gemeinsam für die Nummern an. Das kann wichtige Zusatzinformationen geben!

Die SMS kann zwar Vodafone zugerechnet werden - aber wird die gekündigte Nummer auch selbst angeführt?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wieso sollten sie denn bei falscher Kundennummer eine SMS-Kündigungsbestätigung verschicken?

Mitdenkende Mitarbeiter?
(Ja ich weis, wir reden von Vodafone.)



Zitat (von Apfelsch0rle):
Würde es Sinn machen, wenn ich einfach mal nach einer schriftlichen Kündigungsbestätigung frage?

Derzeit würde ich noch keine schlafenden Hunde wecken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine SMS ist leider ein unzureichender Beleg, denn SMS kann man beliebig zwischen den Geräten hin und herschieben. Wenn Vodafone das abstreitet ...

Wenn... Dann begibt sich Vodafone aber auf extrem dünnes Eis.
Eine SMS abzustreiten, die es tatsächlich gab und indirekt dem TE damit eine Fälschung oder Betrug unterstellen.
Ich würde daraufhin verlangen, dass Vodafone ein Prüfprotokoll nach TKG vorlegt, dass beweist, dass diese SMS niemals von Vodafone an dieses Handy versandt wurde. Vodafone selbst kann als einzige Stelle beweisen, ob eine SMS tatsächlich versandt wurde oder gefälscht wurde. Dann sollen sie das auch tun, wenn sie die Echtheit anzweifeln. Und an dem Punkt geht diese Strategie schief :-)

Ein Argumentationsvorschlag: Der TE hat ja bewusst zwei Verträge kündigen wollen, hat im Formular seinen Namen eingetragen. Vodafone hat das ggf. mit der falschen Nummer bemerkt (würde ich so argumentieren) und die zweite Kündigung manuell geprüft. Dann haben sie offenbar die Willenserklärung richtigerweise so ausgelegt, als sollte der zweite Vertrag gekündigt werden. Deswegen die zweite SMS ein paar Tage später.
Vodafone akzeptiert also, dass es zwei rechtzeitige Willenserklärungen zur Kündigung gab. Im Nachhinein denken sie sich nach dem Telefonat, tjaaaaa. Erfolglose Kundenrückgewinnung, huch, da gab es wohl bei der Kündigung einen Fehler. Wir ändern das einfach mal so, dass wir den noch ein Jahr gefangen haben.

Für den Kunden ist wichtig: Hat der Vertragspartner die Kündigung erhalten? Hat er sie rechtzeitig erhalten? Und hat er die Kündigung (ggf. manuell) korrekt zuordnen können? Und alles drei ist erst mal mit Ja beantwortet.
Wenn das manuelle Nacharbeiten der Kündigung mehrere Tage dauerte, ist das unerheblich. Denn wir wissen ja: Es zählt das Eingangsdatum der Kündigung, nicht, wann diese bearbeitet wird.

-- Editiert von mepeisen am 27.10.2016 05:35

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
(1)Hat der Vertragspartner die Kündigung erhalten?(2) Hat er sie rechtzeitig erhalten? (3)Und hat er die Kündigung (ggf. manuell) korrekt zuordnen können? Und alles drei ist erst mal mit Ja beantwortet.


1 und 2 sind wichtig, hier aber auch nicht der wirkliche Streitpunkt.

Ich denke ja mal, dass in der Kündigung (die zusammen mit der des ersten Vertrages gesendet wurde) sowohl Name als auch Rufnummer angegeben sind, so dass eine Zuordnung problemlos möglich sein sollte.
Interessant wird es bei Punkt 3 und der Frage, ob sich Vodafone nur Aufgrund einer falschen Kundennummer aus der Verantwortung ziehen kann.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Interessant wird es bei Punkt 3 und der Frage, ob sich Vodafone nur Aufgrund einer falschen Kundennummer aus der Verantwortung ziehen kann.

Wenn zusätzlich die Rufnummer angegeben wurde im Formular, würde ich da schon mal NEIN sagen.
Im Vodafone-Online-Formular ist die Mobilfunknummer ein Pflichtfeld :-)
Und die war hoffentlich richtig, oder Apfelsch0rle?

Lustigerweise taucht die Kundennummer im Formular gar nicht auf. Wenn die falsch war, dann stand die nur im Freitextfeld oder?

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Lustigerweise taucht die Kundennummer im Formular gar nicht auf.


War auch mein Gedanke, den ich aber verworfen habe, da ich davon ausgegangen bin, dass die Angabe ein MUSS ist.

Nur Anhand von Rufnummer, Name und Adresse einen Vertrag kündigen zu können, missfällt mir dann doch ungemein.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ne, man braucht laut Formular auch ein Kundenkennwort. Was du vermutlich irgendwann setzen kannst, um solche Dinge zu machen.
Obs dir missfällt, ist ja dem TE egal, wenn er dann trotzdem recht bekommen würde ;-)

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#15
 Von 
Apfelsch0rle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bestätigungs-SMS die ich auf beiden Handys erhalten habe enthielt die jeweilige, korrekte Rufnummer.
Hier der screenshot:
http://abload.de/image.php?img=kndigung3fs29.jpg

Ich habe für jede Rufnummer einen Kündigungsvordruck ausgefüllt, allerdings nicht den "orginalen" von Vodafone, sondern einen Vordruck aus dem Internet, es steht aber das selbe drauf. Absender, Name, Kundennummer und die jeweilige Rufnummer die zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden sollte. Beide Kündigungen wurden im selben Umschlag verschickt.
Der Mitarbeiter, der mir am Telefon auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass auf einem Kündgungsformular die falsche Kundennummer angegeben war und sich deshalb mein Vertag verlängert, hat mir zudem innerhalb von Sekunden die richtige genannt, also scheinen im Vodafone-System auch beide Ruf- und Kundennummern, gemeinsam unter meinem Namen hinterlegt zu sein.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ajo, wenn in der SMS sogar die richtige Handynummer benannt ist, haben die das auch richtig zugeordnet.
Also ich sehe nichts mehr, wie Vodafone aus der Nummer rauskommen will :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ajo, wenn in der SMS sogar die richtige Handynummer benannt ist, haben die das auch richtig zugeordnet.
Also ich sehe nichts mehr, wie Vodafone aus der Nummer rauskommen will :-)

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#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sehe ich auch so. Die Telefonnr. sind ausschlaggebend und dann noch die SMS = wasserdicht.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Sollte Vodafone also demnächst Beiträge für nach Ende der Vertragslaufzeit abbuchen, würde ich die Beträge knallhart per SEPA Rücklastschrift zurückbuchen.

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#20
 Von 
Apfelsch0rle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, werde ich so machen. Vielen Dank an alle!

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