SGB II und private Krankenversicherung

Mehr zum Thema: Sozialrecht, Versicherung, Beiträge
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Noch nicht höchstrichterlich geklärt und vorallem von den unteren Instanzen unterschiedlich entschieden wird die Frage der Kostenübernahme ungedeckter Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) bei Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) 2.

Während die Grundsicherungsbehörden nur einen Beitragszuschuß in der Höhe zur Verfügung stellen, der für eine gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen wäre, müssen privat krankenversicherte Bezieher von ALG 2 den offen bleibenden Betrag aus der Regellleistung bestreiten.

Während das Sozialgericht Karlsruhe (S 5 AS 2121/09) eine Gesetzeslücke sieht und die Übernahme des vollen Beitrags zur PKV ausurteilt, vertritt das Sozialgericht Dresden (S 21 AS 438/10 ER) die gegenteilige Auffassung: die PKV trage das Risiko unvollständiger oder sogar ausbleibender Beitragszahlungen und müsse vollen Krankenversicherungsschutz im Basistarif gewährleisten. Eine andere Betrachtungsweise eröffne sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010.

Das könnte Sie auch interessieren
Sozialrecht Berufsschutz